Sonntag, 28. April 2013

Der Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen 2013 im Bereich Zeichnung

Zwei herausragende Künstlerinnen im Bereich Zeichnung sollen in diesem Jahr mit dem Künstlerinnenpreis Nordrhein-Westfalen gewürdigt werden. Der Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert. Mit ihm will die Landesregierung das Gesamtwerk einer Zeichnerin würdigen. Der Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro soll an eine Nachwuchszeichnerin gehen. Gemeinsam ausgelobt haben den Preis das Kulturministerium und das Emanzipationsministerium. In diesem Jahr soll der Künstlerinnenpreis an zwei herausragende Zeichnerinnen vergeben werden. Das Medium Zeichnung versteht sich in dieser Ausschreibung auch gattungsübergreifend im umfassenden Sinne, beispielsweise, intermedial, raumbezogen…

Der Hauptpreis wird erstmalig nicht ausgeschrieben. Im Sinne einer Internationalisierung wird die Vergabe des Hauptpreises im Bereich Zeichnung in diesem Jahr auf Künstlerinnen der EU-Länder ausgeweitet. Die Hauptpreisträgerin wird im Nominierungsverfahren durch Vorschlagsrecht der Fachjury ausgewählt. Alle Nominierungen werden im Anschluss über die Medien veröffentlicht.
 
Teilnahmeberechtigt für die Ausschreibung des Förderpreises sind alle Zeichnerinnen, die entweder in Nordrhein-Westfalen geboren sind, hier leben oder arbeiten. Es besteht keine Altersbegrenzung. Informationen über die einzureichenden Unterlagen sind dem Bewerbungsbogen zu entnehmen.
 
Einsendeschluss ist der 4. Juli 2013.
Weitere Informationen: http://www.frauenkulturbuero-nrw.de/?page_id=67

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