Samstag, 10. Oktober 2020

Niedersachsen - Ausschreibung Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen

Das Land Niedersachsen unterstützt Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind mit einem Sonderprogramm. Basis hierfür sind Förderkriterien, die vier Förderlinien enthalten:

Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen

Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen. (2.1.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de.

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie B: Kulturelle Bildung

Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. (2.1.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de

Für Anträge aus dem Bereich Erwachsenenbildung wenden Sie sich bitte an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): www.aewb-nds.de

Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.


Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte

Gefördert werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen. Es werden ausschließlich Neuproduktionen gefördert. (2.2.1 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.

Anträge bis max. 7.999 Euro werden beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) gestellt, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de. Informationen zu Antragsstichtagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger der regionalen Kulturförderung.

Anträge über 8.000 Euro werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige) gestellt. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.

Förderlinie D: Solo-Selbständige im nichtöffentlichen Bereich

Im Zuge der Projektförderung können auch Solo-Selbstständige gefördert werden, die wiederholt bei Veranstaltungen im nichtöffentlichen Bereich kulturell aktiv werden. (2.2.2 der Förderkriterien)

Antragsberechtigt sind einzelne Solo-Selbstständige, wenn sie ihren Sitz in Niedersachsen haben und darlegen, dass ihre kulturellen Aktivitäten in Niedersachsen erfolgen.

Anträge sind ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige – Förderlinie D) zu stellen. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro


Weitere Informationen:

https://www.mwk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ausschreibungen_programme_forderungen/corona-sonderprogramm-fur-solo-selbststandige-und-kultureinrichtungen-192816.html

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