Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds Prof. Gereon Sievernich, weist darauf hin, dass bis zum 15. April 2021 Anträge für eine Einzelprojektförderung aus dem Hauptstadtkulturfonds für Projekte im Jahr 2022 gestellt werden können.
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind. Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den überregionalen und internationalen kulturellen Dialog aufzunehmen und zu festigen.
Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Der Jury für den Hauptstadtkulturfonds gehören Shirin Sojitrawalla, Dr. Tatiana Bazzichelli, Dr. Florian Höllerer, Dr. Franz Anton Cramer, Lisa Marei Schmidt, Dr. Juliana Hodkinson und der Kurator an.
Die Entscheidung des Gemeinsamen Ausschusses wird voraussichtlich Ende Juni 2021 bekannt gegeben.
Antragsteller*innen aus den Bereichen Theater und Tanz sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits mindestens einmal eine öffentliche Förderung erhalten haben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Premiere der geförderten Projekte in Berlin stattfinden muss.
Bitte beachten Sie, dass die Onlinebewerbung am Abgabetag bis spätestens 15.04.2021 / 18 Uhr abgesandt sein muss. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung nach Möglichkeit früher ab, da es unmittelbar vor Fristende wegen der großen Häufung der Anträge zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Weitere Informationen:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1060374.php
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