Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Jahre 2021 im Bereich der Bildenden Kunst drei Jahresstipendien zu vergeben. Davon ist ein Jahresstipendium für Bewerber vorgesehen, die ihre Hochschulausbildung in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 abgeschlossen haben. Die Jahresstipendien sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Atelier“ Worpswede) zu verbringen. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben oder ihren Produktionsstandort (Atelier, Ausstellungen) in Niedersachen haben. Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn der Bewerber während des Jahres 2021 regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält. Die Höhe des Jahresstipendiums kann bis zu 12.000 € betragen. Bewerbungen sind online bis zum 15.01.2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten. Neben einer Biographie sind Materialien über das aktuelle künstlerische Schaffen ausschließlich online beizufügen. Die geplanten künstlerischen Vorhaben sind darzulegen. Die Vergabe der Jahresstipendien erfolgt auf Empfehlung der Niedersächsischen Kunstkommission.
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