Künstlergruppen, Kunstvereine, Künstlerhäuser, Galerien, Kultureinrichtungen, Museen, Verlage und freie Kuratoren können finanzielle Zuschüsse für Ausstellungen, Projekte und Publikationen zur zeitgenössischen bildenden Kunst mit nationalem Schwerpunkt beantragen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die bundesweite Bedeutung und der Modellcharakter der Projekte. Monografische Kataloge von bildenden Künstler*innen, die dauerhaft in Deutschland leben oder Mitglied der VG Bild-Kunst/BG I sind, können mit – neu! – bis zu 8.000 Euro gefördert werden. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2019. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.
Weitere Informationen:
https://www.kunstfonds.de/news/details/ausschreibung-ausstellungs-und-publikationsfoerderung-in-2020
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