Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von Festivals, Reihen und ähnlichen Vorhaben aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert und präsentiert werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteur*innen und Träger*innen der Freien Szene gefördert werden. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können. Folgende Formate sind antragsberechtigt:
- Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben)
- Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstler*innen beteiligen
- Besondere Programmschwerpunkte
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Mitte September 2019.
Die Bewerbungsfrist endet am 03. Juni 2019 um 18:00 Uhr.
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