Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundeskanzleramt unter dem Titel „Verlagsförderung 2018“ Subventionen an österreichische Verlage. Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autor/inn/en und Übersetzer/innen sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang. Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben. Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2018 sind bis 19. Jänner 2018 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in siebenfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:- Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2018
- Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A (PDF 581 kB))
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Kalkulation" versehen:
- Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2018
- Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A (PDF 581 kB))
- Unternehmensdaten (Formblatt B (PDF 664 kB))
- Kalkulation für die Titel des Frühjahrsprogramms (nur in den ausgeschriebenen Sparten; Formblatt C (XLS 32 kB))
- Verkaufte Novitäten (Formblatt D (XLS 45 kB))
- Jahresabschluss 2016 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes
- Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)
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