Sonntag, 14. Januar 2018

Ausschreibung Stipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode

Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens. Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. Hier können jeweils zwei Künstler/innen parallel wohnen und arbeiten. Für 2018 erfolgt die Ausschreibung von zwei Wohn- und Arbeitsstipendien für den Bereich BILDENDE KUNST. Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsen den Stipendiatinnen/Stipendiaten ein Barstipendium in Höhe von 1.400,00 € monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende des Stipendiums. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt, für die laufenden Kosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) wird eine monatliche Kostenpauschale von zurzeit 75,00 € erhoben. Für den Zeitraum des Stipendiums sind der Aufenthalt und die Arbeit in Stuhr-Heiligenrode erforderlich. Die Förderung erstreckt sich auf Nachwuchskünstler/innen der bildenden Kunst aus Bremen und Niedersachsen. Förderungswürdig sind Künstler/innen, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich im Bereich Bildende Kunst abgeschlossen haben und aufgrund ihres bisherigen künstlerischen Schaffens herausragende Leistungen vorweisen können. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerber/innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
Deadline: Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bzw. einzusenden bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr, bis spätestens zum 16. März 2018.

Weitere Informationen:



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