Sonntag, 14. Januar 2018

Kapstadt - Drastische Wassersparmassnahmen wahrscheinlich

Kapstadt ist derzeit im extremen Ausmaß von Wasserknappheit und Dürre betroffen. Alle bislang ergriffenen Wassersparmaßnahmen retten voraussichtlich die Stadt nicht vor der Stunde Null, dem Tag, an dem die Stadtverwaltung das Wasser für die Bevölkerung abstellen muss. Laut der letzten Berechnungen wird es Ende April soweit sein. Danach ist die Einrichtung von 200 Verteilpunkten unter Militär- und Polizeischutz vorgesehen, wo sich die Bevölkerung (ca. 4,5 Mio Einwohner) dann ihre Notreserve an Wasser abholen soll. Kapstadt als Tourismusmetropole wird dann zwangsläufig wesentlich ungastlicher werden. Neben dem nicht vorhandenen Wasser wird wohl auch mit Unruhen zu rechnen sein, denn Erfahrungen mit so wenig Wasserverteilpunkten und einer solchen drastischen Zwangslage gibt es vor Ort nicht. Bleibt zu hoffen, dass die folgende Regenzeit ab Mai großzügiger als in den letzten Jahren ausfällt.
Axel Rehfeld

4th ANNUAL 'ON PAPER' INTERNATIONAL PRINTMAKING AWARD 2018

ON PAPER is a project to promote the art of printmaking and develop connections between printmakers around the world. It is based in Barcelona and run by an art association with Nuria Melero as a main organiser. The On Paper Award first prize is 1000€.  The second prize, 300€, will be for the print with the most creative printing process.  The Awagami Factory sponsors The Awagami Paper Award – 100 sheets of Awagami editioning paper worth 500€. Artists can submit one piece of work on a paper size of 300mm x 400mm. Deadline is April 1st.  The international jury will select 10-15 shortlisted artists.  The artists with more votes will receive the Awards. The shortlisted artists for the On PAPER Award 2018 will be exhibited in the Spike Print Studio at Spike Island, Bristol (UK) in summer 2018. Submission to the contest has a fee of 26€, payable via PayPal.Deadline for submission is April 1st 2018.  The application process is entirely online at onpapercontest.com. 

More Information: http://www.onpapercontest.com/


Land Sachsen-Anhalt - Ausschreibungen Stipendien

Mit gleich zwei Stipendien möchte die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt den künstlerischen Nachwuchs fördern. Mit Ausschreibungen für Stipendiatenaufenthalte auf Schloss Hundisburg oder dem Kunsthof Dahrenstedt erhalten Künstlerinnen und Künstler die Gelegenheit, in exklusiver Umgebung ihre Kreativität zu entfalten.

Auf Schloss Hundisburg bei Haldensleben haben junge Literaten, die mit ihrer Arbeit bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben und die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, die Möglichkeit, ihrem künstlerischen Schaffen nachzugehen. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur fördert den dreimonatigen Aufenthalt zwischen dem 22. August bis 22. November 2018 auf Schloss Hundisburg mit einem Stipendium in Höhe von 1.000 Euro pro Monat.

Im Kunsthof Dahrenstedt, einem regionalen Kulturzentrum in der Altmark, stehen Stipendiaten der Bildenden Kunst und Literatur vom 01. bis 31. Juli 2018 ein Atelier zum Wohnen und Arbeiten zur Verfügung. Die Stadt Stendal, der Verein StadtWandel e.V., der Berufsverband Bildender Künstler Sachsen-Anhalt e. V. sowie weitere private Unterstützer übernehmen zusammen mit dem Kunsthof Dahrenstedt die Organisation und die Kosten für die Unterbringung. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur Sachsen-Anhalt fördert den Aufenthalt im Kunsthof Dahrenstedt mit einem Stipendium in Höhe von 1.000 Euro.

Die Ausschreibungen richten sich an Künstlerinnen und Künstler, die einen biblio- oder biografischen Bezug zu Sachsen-Anhalt haben. Eine entsprechende Förderung anderer Künstlerinnen und Künstler ist möglich, wenn ein besonderes Landesinteresse besteht. Bewerbungen können bis 31. März 2018 beim Landesverwaltungsamt, Referat 501, Postfach 200256 in 06003 Halle (Saale) eingereicht werden.
Weitere Informationen:

Ausschreibung Stipendien in der Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode

Die Gemeinde Stuhr unterhält im historischen Mühlenensemble in Stuhr-Heiligenrode mit Unterstützung des Landes Niedersachsen eine Künstlerstätte mit Wohn- und Arbeitsräumen zur Förderung des künstlerischen Schaffens. Die Künstlerstätte Stuhr-Heiligenrode soll Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern aus Bremen und Niedersachsen aus dem Bereich Bildende Kunst dienen. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, in geeigneter Umgebung ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch wirken zu können. Hier können jeweils zwei Künstler/innen parallel wohnen und arbeiten. Für 2018 erfolgt die Ausschreibung von zwei Wohn- und Arbeitsstipendien für den Bereich BILDENDE KUNST. Für die Dauer des Aufenthaltes gewähren die Gemeinde Stuhr und das Land Niedersachsen den Stipendiatinnen/Stipendiaten ein Barstipendium in Höhe von 1.400,00 € monatlich. Außerdem beteiligt sich die Gemeinde Stuhr mit einem Zuschuss an der Herausgabe eines Kataloges zur Abschlussausstellung am Ende des Stipendiums. Die Wohn- und Arbeitsräume werden für zehn Monate mietfrei zur Verfügung gestellt, für die laufenden Kosten (Strom, Heizung, Wasser etc.) wird eine monatliche Kostenpauschale von zurzeit 75,00 € erhoben. Für den Zeitraum des Stipendiums sind der Aufenthalt und die Arbeit in Stuhr-Heiligenrode erforderlich. Die Förderung erstreckt sich auf Nachwuchskünstler/innen der bildenden Kunst aus Bremen und Niedersachsen. Förderungswürdig sind Künstler/innen, die ein tätigkeitsbezogenes Studium an einer staatlichen Kunst- bzw. Hochschule erfolgreich im Bereich Bildende Kunst abgeschlossen haben und aufgrund ihres bisherigen künstlerischen Schaffens herausragende Leistungen vorweisen können. Der Abschluss sollte nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Daneben werden auch Bewerber/innen zugelassen, die ohne Hochschulabschluss aufgrund ihrer besonderen Begabung und künstlerischen Entwicklung herausragende künstlerische Leistungen erbracht haben.
Deadline: Die Bewerbungsunterlagen sind einzureichen bzw. einzusenden bei der Gemeinde Stuhr, Blockener Straße 6, 28816 Stuhr, bis spätestens zum 16. März 2018.

Weitere Informationen:



Bundeskanzleramt Österreich - Ausschreibung von 50 Projektstipendien für Literatur

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes 50 Projektstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Mit dem Projektstipendium werden größere Schreibvorhaben (Prosa, Lyrik, Essay) vor allem von freiberuflich tätigen Autorinnen und Autoren gefördert,
  • die zumindest zwei selbständige literarische Publikationen vorweisen können (unabhängig von ihrem Alter) oder
  • die am ersten oder zweiten Buch arbeiten, aber das Alterslimit für das Startstipendium (2018 maximal 35 Jahre alt) bereits überschritten haben.
Autorinnen und Autoren, die das Projektstipendium der Jahre 2016/17 und 2017/18 erhalten haben, also durchgehend 24 Monate lang das Stipendium bezogen haben, können sich erst wieder 2019 um ein Langzeitstipendium bewerben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2018. Sie sind mit je 15.600 Euro dotiert.
Die Bewerbung ist versandfertig in fünffacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2018 an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln.
Weitere Informationen:

Sven Giegold - Endlich, ein Erfolg für den Whistleblower Deltour

Das Luxemburger Revisionsgericht hat am 11.1.2018 das Urteil im Fall Antoine Deltour aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückgewiesen. Strittig war die Anerkennung von Antoine Deltour und Raphael Halet als Whistleblower, die die LuxLeaks-Enthüllungen mit der Weitergabe interner Dokumente ins Rollen gebracht haben. Das Revisionsurteil in beiden Fällen kommentiert Sven Giegold, Zeuge im Deltour-Prozess und wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament: „Endlich, ein Erfolg für den Whistleblower Deltour in Luxembourg. Wir begrüßen, dass das Gericht das Urteil im Fall Antoine Deltour aufgehoben hat. Es gibt keine halben Whistleblower, wie das vorige Urteil nahelegte. Whistleblower sind keine Kriminellen. Wir haben es mutigen Menschen wie Antoine Deltour und Raphael Halet zu verdanken, dass Skandale wie LuxLeaks, die Panama Papers und die Paradise Papers ans Licht kamen. Unverständlich ist, warum das Gericht das Urteil gegen Raphael Halet weiter gelten lässt. Die beiden Whistleblower haben illegale Steuerpraktiken öffentlich gemacht und dürfen dafür nicht kriminalisiert werden. Die Europäische Kommission muss schnellstmöglich eine europäischen Gesetztesinitiative für den verbindlichen Schutz von Whistleblowern vorlegen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Antoine Deltour und Raphael Halet sind Helden und keine Kriminellen. Ohne sie gäbe es kaum Fortschritte beim EU-weiten Kampf gegen Steuerbetrug, Korruption und Geldwäsche. Wir werden weiter dafür kämpfen, dass Antoine Deltour und Raphael Halet die gesellschaftliche Anerkennung bekommen, die sich verdienen.“

Weitere Informationen:
http://www.sven-giegold.de/2018/endlich-ein-erfolg-fuer-den-whistleblower-antoine-deltour/

Samstag, 13. Januar 2018

Edith-Russ-Haus - Ausschreibung Stipendien für Medienkunst

Ermöglicht durch die Stiftung Niedersachsen vergibt das Edith-Russ-Haus für Medienkunst drei Stipendien zur Förderung der künstlerischen Arbeit im Bereich der Medienkunst (je €10.000).
Das Stipendium der Stiftung Niedersachsen am Edith-Russ-Haus für Medienkunst fördert ein breites Spektrum der Medienkunst, von Videokunst und netzbasierten Projekten bis hin zu Klang- oder audiovisuellen Installationen. Das Stipendium wird für die Produktion eines neuen Projekts im Bereich der Medienkunst vergeben. 
Vergaberichtlinien:
  • Voraussetzung für die Förderung ist die Benutzerregistrierung und Online-Bewerbung über diese Website bis zum 28. Februar 2018, 24.00 (MEZ). Bewerbungen, die nach diesem Zeitpunkt eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Das Stipendium gilt für die Dauer von 6 Monaten (Juli-Dezember 2018), es ist nicht verlängerbar und residenzpflichtig. Erwarteter Aufenthalt in Oldenburg: mindestens ein Monat.
  • Das Projekt bzw. die künstlerische Arbeit sollte innerhalb der 6-monatigen Stipendiumsdauer abgeschlossen werden (nach Absprache auch bis April 2019).
  • Es werden nur Anträge von Künstler*innen angenommen, nicht von Institutionen.
  • Nur ein Antrag pro Jahr/pro Person wird akzeptiert.
  • Künstler*innen können sich als Gruppe bewerben, das Fördergeld ist jedoch gleich wie für Einzelbewerbungen. Die Person, deren Name als Kontakt angegeben wird, wird als verantwortlich für das Projekt angesehen.
  • Auf Wunsch steht den Stipendiat*innen nach Absprache ein ausgestattetes Gästeappartement zur Verfügung.
  • Die Stipendiat*innen sollen in die Aktivitäten des Medienkunsthauses eingebunden werden, u.a. mit Workshops, Präsentationen oder Künstlergesprächen. Die Termine werden in gemeinsamer Absprache mit dem Edith-Russ-Haus festgelegt.
  • Über das Stipendiengeld von 10.000 € und die Möglichkeit der Nutzung eines der Gästeappartements im Edith-Russ-Haus werden keine weiteren Kosten (wie technische Mittel, Produktionsmittel, Reise- und Lebensunterhaltskosten während des Stipendiums, des Aufenthalts und für einen gemeinsamen Stipendiatenabend in Oldenburg, etc.) übernommen.
  • Die Auswahl der Stipendiat*innen wird eine international besetzte Fachjury vornehmen.
  • Nur über das Online-Bewerbungsformular eingereichte Materialien werden berücksichtigt.

Weitere Informationen:
http://www.edith-russ-haus.de/stipendien/stipendien/aktuell.html

Landkreis Osterholz - Paula-Modersohn-Becker Kunstpreis 2018

Zum fünften Mal wird in diesem Jahr der Paula Modersohn-Becker (PMB) Kunstpreis verliehen. Bis zum Bewerbungsschluss am 16. April 2018 sind Künstlerinnen und Künstler mit biografischem Bezug zur Metropolregion Nordwest aufgerufen, ihre Bewerbungen einzureichen. Die Preisverleihung erfolgt am 16. November in der Großen Kunstschau in Worpswede. Anschließend sind die Werke bis März 2019 zu sehen. Der PMB-Kunstpreis besteht aus drei Einzelpreisen: Hauptpreis, Nachwuchspreis und Sonderpreis. Der Hauptpreis ist mit 7.500 Euro dotiert, der von Karl-Heinz Marg gestiftete Nachwuchspreis mit 1.000 Euro. Der Sonderpreisgewinner kann mit einem Ankauf von Werken durch den Landkreis rechnen. Für den Nachwuchspreis wurde eine Altersgrenze von maximal 28 Jahren gezogen. Bewerber um den Sonderpreis müssen aktuell im Landkreis Osterholz leben. Für alle weiteren Künstler ist Voraussetzung, dass sie einen biografischen Bezug zur Metropolregion Nordwest haben. Dieser kann sich beispielsweise aus dem ehemaligen oder aktuellen Wohnort, dem Geburtsort oder einem insgesamt mindestens 6-monatigen Arbeitsaufenthalt im Rahmen eines Stipendiums oder einer Residenz ergeben. Der PMB-Kunstpreis richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten und ist einer der wenigen Kunstpreise, der im Haupt- und Sonderpreis auf eine Altersbegrenzung verzichtet. Im Sinne der berühmten und eigenwilligen Künstlerin Paula Modersohn-Becker wird nach einer innovativen künstlerischen Position und Haltung gesucht, die bereit ist, sich gegen Widerstände zu behaupten und deren künstlerischer Wert überzeugend ist.

Weitere Informationen:

Österreich - Ausschreibung Verlagsförderung 2018 - Frühjahrsprogramm

Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundeskanzleramt unter dem Titel „Verlagsförderung 2018“ Subventionen an österreichische Verlage. Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autor/inn/en und Übersetzer/innen sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang. Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben. Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2018 sind bis 19. Jänner 2018 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in siebenfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:

  • Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2018
  • Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A (PDF 581 kB))

Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Kalkulation" versehen:

  • Verlagsvorschau zum Frühjahrsprogramm 2018
  • Verlags- und Unternehmenskonzept, Werbung und Vertrieb (Formblatt A (PDF 581 kB))
  • Unternehmensdaten (Formblatt B (PDF 664 kB))
  • Kalkulation für die Titel des Frühjahrsprogramms (nur in den ausgeschriebenen Sparten; Formblatt C (XLS 32 kB))
  • Verkaufte Novitäten (Formblatt D (XLS 45 kB))
  • Jahresabschluss 2016 entsprechend den Bestimmungen des Rechnungslegungsgesetzes
  • Österreichischer Gewerbeschein (nur bei Neueinreichung)
Weitere Informationen:


Ausschreibung für Internationale Koproduktionsfonds

Über 60 Filme aus aller Welt wurden seit Bestehen der MEDIA Förderung für Internationale Koproduktionsfonds in Produktion und Vertrieb unterstützt, z.B. durch den World Cinema Fund oder den IDFA Bertha Fund Europe. Jetzt geht es mit dem aktuellen Aufruf in die nächste Runde. Koproduktionsfonds, die seit mindestens 12 Monaten bestehen und deren Haupttätigkeit die Unterstützung internationaler Koproduktionen ist, können im Rahmen dieses Aufrufs maximal 400.000 Euro beantragen. Insgesamt stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fonds unterstützen Produktionen, an denen jeweils mindestens ein Produzent aus einem MEDIA Mitgliedsland und einer aus einem Land außerhalb von MEDIA und Eurimages beteiligt sind. Durch die Förderung der Fonds sollen Produktion und Distribution dieser Koproduktionen vereinfacht werden.
Einreichtermin: 6. März 2018
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Creative Europe MEDIA - Förderung für Entwicklung von Videogames

Ab sofort stehen wieder 3,78 Millionen Euro von Creative Europe MEDIA für die Entwicklung von Videogames bereit. Spieleproduzenten können zwischen 10.000 und 150.000 Euro für das Development von innovativen Konzepten bis hin zum ersten spielbaren Prototypen beantragen. In der letzten Förderrunde landete knapp eine halbe Million Euro bei deutschen Firmen.
Eine narrative Erzählstruktur ist unverzichtbar, darüber hinaus versprechen die Spiele ein Höchstmaß an Originalität und verfügen über ein großes Auswertungspotenzial für den internationalen Markt. Ob Adventure-Games, Strategie- oder Rollenspiele: Die antragstellende Firma muss seit mindestens einem Jahr bestehen und die kommerzielle Auswertung eines von ihr entwickelten narrativen Spiels anhand eines Sales Reports nachweisen.

Bei der Bewertung der Projekte zählen nicht nur inhaltliche Qualität und Originalität, sondern u.a. auch die Strategien für Entwicklung, Finanzierung, Vertrieb und Marketing. Spiele, die sich speziell an ein junges Publikum bis zu zwölf Jahren richten, erhalten fünf automatische Punkte.
Einreichtermin: 8. März 2018
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Donnerstag, 4. Januar 2018

Ausschreibung Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis 2018

Die Berliner Kulturverwaltung vergibt in Kooperation mit der Musikakademie Rheinsberg den Berlin-Rheinsberger-Kompositionspreis. Mit dem Preis wird eine Komponistin der zeitgenössischen Musik ausgezeichnet, die Auszeichnung ist mit der Option verbunden, einen bis zu achtwöchigen Arbeitsaufenthalt an der Musikakademie in Rheinsberg wahrzunehmen, dort mit einem Ensemble ein Werk zu erarbeiten bzw. einzustudieren oder 6 Monate an der Cité Internationale des Arts Paris das Berliner Studio für die kompositorische Arbeit zu nutzen.
Zielgruppe / Ziele der Förderung
Die Förderung hat die Intention, professionell arbeitende Komponistinnen zu unterstützen, ihren Werken eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen und damit zum Abbau der Unterrepräsentanz von Komponistinnen im öffentlichen Musikleben beizutragen. Der angebotenen Arbeitsaufenthalte können dazu genutzt werden, entweder neue Arbeitsvorhaben zu beginnen oder bereits begonnene Arbeiten im Bereich der zeitgenössischen Komposition fortzusetzen bzw. zu vollenden. Die Förderung soll zudem die Gelegenheit geben, die vielfältigen Angebote des Kontakts und künstlerischen Austauschs in der Musikakademie oder in der Cité Internationale des Arts Paris zu nutzen.
Voraussetzungen
  • Die Komponistin im Bereich der zeitgenössischen Musik ist durch ihre künstlerische Arbeit ausgewiesen und belegt dies mit entsprechenden Arbeitsproben und Kompositionsbeispielen.
  • Die Komponistin hat jedoch bisher noch keine überregionale Aufmerksamkeit erlangen können und/oder war bisher nicht auf wichtigen Festivals zeitgenössischer Musik vertreten.
  • Die Komponistin lebt und arbeitet in Berlin.
  • Die Komponistin ist nicht an einer Hochschule immatrikuliert.
Umfang der Förderung
Der Kompositionspreis ist mit 10.000 € dotiert. Entscheidet sich die Preisträgerin für einen Arbeitsaufenthalt in der Musikakademie Rheinsberg, stehen hierfür weitere 4.000 € zur Verfügung. Nach Möglichkeit wird die (Ur-)Aufführung eines Werks sowohl in Rheinsberg als auch in Berlin ermöglicht. Der Hofmeister-Musikverlag veröffentlicht ein kammermusikalisches Werk der Preisträgerin.
Der Aufenthalt an der Cité Internationale des Arts Paris wird mit einem gesonderten Stipendium finanziert.
Bewerbungsschluss ist der 20. Februar 2018, 18.00 Uhr (es handelt sich um ein reines Online-Verfahren).
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Mittwoch, 3. Januar 2018

Kulturhauptstädte Europas für 2018 sind Leeuwarden (Niederlande) und Valletta (Malta)

Seit dem 1. Januar sind Leeuwarden (Niederlande) und Valletta (Malta) ein Jahr lang die Kulturhauptstädte Europas. EU-Kommissar Tibor Navracsics, zuständig für Bildung und Kultur, erklärte: „Durch das Projekt ‚Europäische Kulturhauptstadt‘ werden Menschen über die Kultur einander nähergebracht, was langfristige Vorteile für die jeweiligen Städte, ihre Bürger und die Wirtschaft vor Ort mit sich bringt. 2018 ist ein besonderes Jahr, da es das Europäische Jahr des Kulturerbes ist und beide Städte zahlreiche Projekte zur Förderung des Kulturerbes in ihr Programm aufgenommen haben. Damit tragen sie dazu bei, die Rolle der Kultur für den Aufbau einer europäischen Identität hervorzuheben. Ich wünsche Leeuwarden und Valletta viel Erfolg für das kommende Jahr.“

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