In der künstlerischen Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung können maximal 10.000 Euro beantragt werden. Es gibt in der Regel jährlich zwei Fristen zur Antragstellung. Die nächste Einreichfrist ist am 1. April 2020. Zwischen der Einreichfrist und dem Beginn Ihres Projektes sollten mindestens vier Monate liegen. Ob Ihr Projekt gefördert wird, erfahren Sie in der Regel spätestens zwölf Wochen nach der Einreichfrist per E-Mail. Wir informieren alle Antragsteller*innen schriftlich über die Förderentscheidung. Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Künstlerische Qualität
- Gesellschaftliche Relevanz
- Originalität und Eigenständigkeit des künstlerischen Ansatzes
- Angemessenheit der künstlerischen Mittel
Weitere Informationen: https://rudolf-augstein-stiftung.de/foerderbereich-kunst/
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