Samstag, 28. März 2020

Niedersachsen-Soforthilfe Corona 2020

Wenn Sie als kleines gewerbliches Unternehmen, Soloselbstständige/r oder Angehörige/r der freien Berufe in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können Sie eine Soforthilfe elektronisch beantragen.

Kleine gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte1, bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage befinden und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können die Soforthilfe beantragen.

Es ist ausreichend, wenn eines der nachfolgenden Kriterien für die Antragstellerin/den Antragsteller zutrifft:

1. In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor.

2. Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen.

3. Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen (Liquiditätsengpass). 

Weitere Informationen:

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