Dienstag, 31. März 2020

Ausschreibung fischer/collegen Kunstpreis 2020

Die Kanzlei für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung fischer/collegen sucht Sie: Künstlerinnen und Künstler, in deren Werken etwas Besonderes zu finden ist. So wird auch dieses Jahr der mit 3.000 Euro dotierte fischer/collegen Kunstpreis vergeben. Der Preis ist bestimmt für Studierende und Absolventen, deren Abschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der Malerei, Zeichnung und Fotografie. Einsendeschluss für Ihre Bewerbung: 31. August 2020

Weitere Informationen:

Samstag, 28. März 2020

Künstlersozialkasse - Möglichkeiten aktueller temporärer Zahlungserleichterungen

Die Einschränkungen sozialer Kontakte mit allen damit verbundenen Auswirkungen,  von denen die Künstler*innen, Publizist*innen und abgabepflichtige Unternehmen ganz unmittelbar und besonders betroffen sind, erfordern in diesen Zeiten ein möglichst unbürokratisches Verwaltungshandeln. Die Künstlersozialkasse möchte dazu beitragen, die Situation für ihre Versicherten und für die abgabepflichtigen Unternehmen abzufedern, soweit dies im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten möglich ist. Nachfolgend informieren wir Sie über die bis auf weiteres geltenden Regelungen, mit denen wir Zahlungserleichterungen schaffen wollen.


Maßnahmen für Versicherte:
1. Zahlungserleichterungen / Zahlungsaufschub
Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung der Beiträge oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an auskunft@kuenstlersozialkasse.de möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen. Dies bedeutet, dass die monatlichen Beitragsforderungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse nicht vor Juli 2020 geltend gemacht werden.
2. Minderung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens
In unserer Mitteilung vom 16.03.2020 (siehe unten) haben wir über die Möglichkeit informiert, das geschätzte Jahreseinkommen anzupassen. Wenn die Einkommenserwartung infolge der Corona-Krise herabgesetzt werden muss, wird die Versicherungspflicht bis auf weiteres im laufenden Jahr auch dann fortgesetzt, wenn das Mindesteinkommen von  3.900 € jährlich nach aktueller Einschätzung nicht erreicht werden kann.
Das heißt, auch wenn Sie durch die Minderung des Einkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllen würden, wird die Versicherung nicht beendet und der bestehende Versicherungsschutz geht durch eine Einkommenskorrektur bis auf weiteres nicht verloren.
Maßnahmen für abgabepflichtige Unternehmen:
1. Verlängerung des Termins zur Abgabe der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des     Jahres 2019
Wenn sich durch betriebliche Umstände Verzögerungen bei der Erstellung der Meldung abgabepflichtiger Entgeltzahlungen des Jahres 2019 ergeben sollten, kann eine Verlängerung der gesetzlichen Abgabefrist bis zum 30.06.2020 gewährt werden. Einen  formlosen schriftlichen Antrag können sie mit einer kurzen Begründung per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de  richten.
2. Zahlungserleichterungen 
Bestehen durch die Auswirkungen des Corona-Virus akute und schwerwiegende Zahlungsschwierigkeiten können Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen; dies ist auch per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de möglich.
Der Antrag soll eine kurze Begründung zu den Umständen der Zahlungsschwierigkeiten beinhalten. Ohne weitere Ermittlungen kann in diesen Fällen eine zinslose Stundung bis zunächst 30. Juni 2020 erfolgen.
Dies bedeutet, dass Künstlersozialabgaben und monatliche Vorauszahlungen zwar nach wie vor entstehen, jedoch von der Künstlersozialkasse bis zum genannten Zeitpunkt nicht geltend gemacht werden.
3. Herabsetzung der monatlichen Vorauszahlung
Wenn abzusehen ist, dass die abgabepflichtigen Entgeltzahlungen im laufenden Jahr durch die Auswirkungen des Corona-Virus erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr, können die monatlichen Vorauszahlungen auf Antrag herabgesetzt werden. Dazu kann der auf der Homepage der Künstlersozialkasse hinterlegte Antrag genutzt oder ein formloses Schreiben eingereicht werden. Der Antrag kann auch per E-Mail an abgabe@kuenstlersozialkasse.de oder telefonisch gestellt werden.
Im Antrag ist die im Jahr 2020 voraussichtlich zu erwartende Summe der abgabepflichtigen Entgeltzahlungen sowie eine kurze Begründung anzugeben.  
Weitere Informationen:

Niedersachsen-Soforthilfe Corona 2020

Wenn Sie als kleines gewerbliches Unternehmen, Soloselbstständige/r oder Angehörige/r der freien Berufe in Folge der Covid-19-Pandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können Sie eine Soforthilfe elektronisch beantragen.

Kleine gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe (bis 49 Beschäftigte1, bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder 10 Millionen Euro Jahresbilanzsumme) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage befinden und/oder in Liquiditätsengpässe geraten sind, können die Soforthilfe beantragen.

Es ist ausreichend, wenn eines der nachfolgenden Kriterien für die Antragstellerin/den Antragsteller zutrifft:

1. In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor.

2. Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen.

3. Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen (Liquiditätsengpass). 

Weitere Informationen:

Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst - Sonderausschüttung für Berufsgruppen I + II

Gestern konnte die VG Bild-Kunst in Bonn eine Sonderausschüttung an über 30.000 Berechtigte der Berufsgruppen I und II über einen Gesamtbetrag von ca. EUR 11 Mio. anweisen. Es handelt sich um einen Zuschlag auf die regulären Ausschüttungen 2008 – 2015. Die Abrechnungsunterlagen werden die Mitglieder voraussichtlich erst in der 2. Aprilwoche per Post erreichen. Diese Maßnahme ist in Corona-Zeiten eine sehr schnelle, unbürokratische und konkrete Hilfe für den Kulturbereich.

Weitere Information: https://www.bildkunst.de/index.html

Samstag, 14. März 2020

Bibliothek Andreas Züst St. Anton (CH) - Ausschreibung Atelierstipendien

Die Bibliothek Andreas Züst bietet zweimal jährlich – jeweils für die Monate April und November – drei Atelierstipendien an. Die Aufenthaltsdauer beträgt vier Wochen. Bewerben können sich in- und ausländische Kulturschaffende (Einzelpersonen oder Arbeitsteams von max. 4 Personen) aller Sparten (Bildende Kunst, Literatur, Neue Medien, Musik, Bühne, Design, Architektur, Film, Foto bis hin zu angewandten Künsten und kunstnahen Wissenschaften). Als Unterkunft dient den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Panoramaherberge Alpenhof. Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, ihre spezifischen Interessen, ihre Motivation für einen Aufenthalt zu erläutern. Gewünscht sind Projekte, die sich mit der Bibliothek als Ganzes oder einem ihrer Teilgebiete auseinandersetzen. Das Atelierstipendium sieht sich in der Tradition von Bibliotheken als Orte des Wissens in seiner Diversität. Sprich: Es soll rund um das geforscht werden, was das Gefüge unserer Kultur ausmacht wie auch zu allem, was darüber hinaus geht. Der Alpenhof ist ein inspirierender Rückzugs- und Arbeitsort mit Raum für Austausch und Erholung. Auf 1110 m ü. M. gelegen, mit Blick auf das Rheintal und den Bodensee, trifft Weite auf Weile, Alpstein auf Nebelmeer, Ostschweiz auf Übersee, Alpaufzug auf Astronomie. Das Haus mit seinen Zimmern, Sälen, Terrassen und dem Musikraum steht offen für Gäste von nah und fern sowie Begegnungen aller Art. Je nach Buchungslage ist der Alpenhof belebter oder auch sehr ruhig. Der Aufenthalt vor Ort ist selbstorganisiert. Jede Stipendiatin, jeder Stipendiat hat ein Schlafzimmer mit einem eigenen Arbeitsbereich zur Verfügung. Zudem stehen ein gemeinsamer Atelier-/Proberaum sowie unterschiedliche Bereiche zum ruhigen Arbeiten im ganzen Haus bereit. Im Weiteren: gemeinsam e Küche, Ess- und Aufenthaltsräume sowie die Bibliothek. Der Aufenthalt ist kostenlos, die Kosten für die Anreise werden gedeckt. Ein Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 250 CHF/Woche kann beantragt, die Kosten zur künstlerischen Produktion müssen selber getragen werden. Bewerbungsfristen sind jeweils der 30. April für den Aufenthalt im darauf folgenden November und der 30. September für den darauf folgenden April. Die Vergabe des Atelierstipendiums findet durch ein Gremium bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Bibliothek Andreas Züst sowie einer externen Jury statt. Weitere Informationen: http://bibliothekandreaszuest.net/stipendium/

Drawing Lab Paris - Call out for project 2021

This call for project concerns only duos composed of a curator and an artist. Artists or curators under the age of 25 are not eligible for this call for Project. The artist and the curator must present an exhibition project of contemporary drawing exploring all of its aspects. The project, as well as the artworks must be specifically designed for the Drawing Lab, that produces the exhibition. Given the configuration of the Drawing Lab the exhibition must take into account all the space and the descent of the staircase. All the elements presented by the duo must enable the selection committee to get a precise idea of the applicants’ project. The projects selected by the committee should be carried out as close as possible to the project presented. The selected projects will be presented to the public during a 2 months period in 2021. The Drawing Lab allocates a budget of 20 000 euros VAT not included for each project. This budget includes: the artworks’ production, the artist and curator’s payments, the artworks’ transportation and, if needed, the artist and curator’s defrayal. Deadline : April 5, 2020, midnight.

More information:
https://www.drawinglabparis.com/wp-content/uploads/2019/12/CALL-OUT-FOR-PROJECT-2021-EN_compressed.pdf

Berlin - Residenzen für Tanzschaffende 2020-2021

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt in den Jahren 2020 und 2021 Fördermittel für Residenzen an Produktionsorten im Bereich Tanz. Das Programm richtet sich an Berliner Produktionsorte, die insbesondere Berliner Tanzschaffenden Residenzen anbieten möchten. Gefördert werden sollen Arbeitszusammenhänge zwischen den Produktionsorten und den Künstlerinnen und Künstlern. Ziel ist es, den Künstlerinnen und Künstlern Zeit, Raum und Betreuung für die eigene künstlerische Arbeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der Residenzen können die Produktionsorte Stipendien vergeben. Bewerbungsschluss ist der 15. April 2020 um 18 Uhr.
Weitere Informationen:

Sven Giegold - EU plant Recht auf Reparatur und länger haltbare Produkte


Green Deal

Im Rahmen des europäischen Green Deals stellte die EU-Kommission heute ihren neuen Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft vor. Diese weitreichende Strategie zu einer ressourcenschonenden und sauberen Wirtschaft wird nicht nur die Ausbeutung unseres Planeten entgegenwirken, sondern auch einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu Klimaneutralität leisten.


Ein Schwerpunkt des neuen Kreislaufwirtschaftpakets liegt auf nachhaltigem Produktdesign. Die Kommission geht dabei vor allem Produktgruppen an, die viele Ressourcen verbrauchen und heute in großen Teilen noch nicht Teil eines Materialenkreislaufs sind. Dazu zählen Elektrogeräte, Batterien, Textilien, Lebensmittel, Verpackungen und Baustoffe. Das Kernstück des neuen Aktionsplans sind Regeln für nachhaltige Rohstoffe, Zwischenprodukte und Konsumgüter. Dazu wird die Kommission konkrete Anforderungen an die Nachhaltigkeit eines Produktes stellen. Nachhaltigkeit soll unter anderem an der Haltbarkeit des Produkts, der Wiederverwendbarkeit, der Reparaturfähigkeit, des Ressourcenverbrauch, des CO2-Fußabdruck und des Vorhandenseins gefährlicher Chemikalien ermittelt werden.

Gerade für Elektrogeräte stellt die Kommission weitreichende Pläne vor, um die Lebensdauer von Handys und anderen Geräten zu verlängern. Dazu soll die Wiederverwendbarkeit und Reparaturfähigkeit dieser Produkte verbessert werden. Hersteller sollen dazu bewegt werden, das Nachrüsten von Hardware zu ermöglichen sowie länger Software-Updates anzubieten. Um die Sammlung und das Recycling von Batterien zu verbessern, wird die Kommission Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen für Batterien entwickeln. Diese sollen schon im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden.

Die Kommission plant auch, Verbraucherrechte zu stärken. Die Kommission wird das EU-Verbraucherrecht überarbeiten und ein neues „Recht auf Reparatur“ einrichten. Dies soll sicherstellen, dass alle Verbraucher*innen einen leichteren Zugang zu bequemen und erschwinglichen Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen finden. Auch hier werden Elektrogeräte ein Schwerpunkt sein. In diesem Zusammenhang wird die Kommission auch die Verlängerung der Garantien prüfen, die Hersteller und Einzelhändler den Verbrauchern geben.
Die ehrgeizigen Ziele zur Reduzierung des absoluten Ressourcenverbrauchs in der EU, die noch in einem ersten Entwurf des Aktionsplans zu finden waren, sind nicht Teil der endgültigen Strategie. Die nun angekündigten Maßnahmen sind also nicht eingebettet in einen klar formulierten Rahmen zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks der EU.
Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:
“Die EU-Kommission stärkt die Rechte der Verbraucher und trägt zum Schutz unseres Planeten bei. Der Plan bringt die Chancen auf eine neue Generation von umweltfreundlichen Produkten ‘Made in Europe’. Mit hohen ökologischen Standards kann Europa neue Wettbewerbsfähigkeit bei ressourcenschonenden Gütern und Dienstleistungen gewinnen. Ein Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt zu ressourcenschonenden Produkten. Wir können nicht länger hinnehmen, dass Hersteller die Verantwortung für ihre Produkte an der Kasse abgeben. Wer ressourcenintensive Produkte herstellt, muss dafür sorgen, dass diese so lange wie möglich genutzt werden können. Es ist richtig, dass die Kommission den Schwerpunkt ihres neuen Aktionsplans nicht mehr auf die Verwertung von Abfall legt, sondern auf das nachhaltige Design von Produkten. Die längere Lebensdauer von Produkten kann ein Markenzeichen europäischer Produkte werden, das auch international zu besseren Konsumgütern führt. Bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft setzt Europa weltweit Standards, auch dank des ehrgeizigen ersten Aktionsplans von 2015. Dass die EU-Kommission jetzt einen ambitionierten zweiten Plan vorstellt, ist sehr zu begrüßen. 
Es ist bedauerlich, dass die Kommission sich nicht dazu durchringen konnte, konkrete Ziele zur Reduzierung des absoluten Ressourcenverbrauchs festzuschreiben. Das würde Planungssicherheit für Hersteller schaffen und einen klaren Rahmen für zukünftige Gesetzgebung sicherstellen. Es ist ein Fehler, die Verwendung gefährlicher Chemikalien nicht konsequent anzugehen und auf eine späteren Strategie zu verschieben. Nur saubere, sichere Produkte und Materialien können Teil der Kreislaufwirtschaft sein.”


Neuer Aktionsplan der EU für nachhaltigere und langlebigere Produkte

Green Deal

Der als Teil der EU-Industriestrategie vorgelegte Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft enthält folgende Maßnahmen:

  • Nachhaltige Produkte als Norm in der EU Die Kommission wird Rechtsvorschriften für eine nachhaltige Produktpolitik vorschlagen, um sicherzustellen, dass in der EU in Verkehr gebrachte Produkte so konzipiert sind, dass sie über eine längere Lebensdauer verfügen, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können und einen größtmöglichen Anteil recycelter Materialien statt Primärrohstoffe enthalten. Die Verwendung von Einwegprodukten soll eingeschränkt werden. Außerdem soll gegen vorzeitiges Veralten vorgegangen und die Vernichtung nicht verkaufter langlebiger Güter verboten werden.
  • Stärkung der Position der Verbraucher Die Verbraucher werden Zugang zu zuverlässigen Informationen im Hinblick auf die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten haben, damit sie ökologisch nachhaltige Entscheidungen treffen können. Die Verbraucher werden ein echtes „Recht auf Reparatur“ haben.
  • Konzentration auf Branchen, in denen die meisten Ressourcen genutzt werden und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht Die Kommission wird konkrete Maßnahmen in folgenden Bereichen ergreifen: 
  • Elektronik und IKT – eine „Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik“ zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen
  • Batterien und Fahrzeuge – ein neuer Rechtsrahmen für Batterien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und zur Stärkung des Kreislaufpotenzials von Batterien
  • Verpackungen – neue verbindliche Anforderungen an Verpackungen, die auf dem EU-Markt zugelassen sind, einschließlich der Verringerung von (übertrieben aufwendigen) Verpackungen
  • Kunststoffe – neue verbindliche Anforderungen an den Rezyklatanteil und besondere Konzentration auf Mikroplastik sowie biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe
  • Textilien – eine neue EU-Strategie für Textilien zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Branche und zur Förderung des EU-Markts für die Wiederverwendung von Textilien
  • Bauwesen und Gebäude – eine umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt zur Berücksichtigung des Kreislaufprinzips bei Gebäuden
  • Lebensmittel – neue Gesetzesinitiative zur Wiederverwendung mit dem Ziel der Ersetzung von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck durch wiederverwendbare Produkte in Verpflegungsdienstleistungen
  • Vermeidung von Abfall Der Schwerpunkt wird darauf liegen, die Entstehung von Abfall ganz zu vermeiden und ihn in hochwertige Sekundärressourcen umzuwandeln, die von einem gut funktionierenden Markt für Sekundärrohstoffe profitieren. Die Kommission wird die Festlegung eines EU-weit harmonisierten Modells für die getrennte Sammlung von Abfällen und die Kennzeichnung prüfen. Der Aktionsplan enthält zudem eine Reihe von Maßnahmen zur Minimierung der Ausfuhr von Abfällen aus der EU und zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen.
Weitere Informationen:

Dienstag, 10. März 2020

Luxembourg Art Prize - Call for submissions 2020

The Luxembourg Art Prize aims to reveal and promote talented artists who have yet to establish a profile on the contemporary international scene. Its function is to discover artists, and it is open to any artist, amateur or professional, with no limits on age, nationality or place of residence. The Prize is aimed at artists working in one or more of the following media: drawing, printing, installation, painting, photography, digital art, sculpture, mixed media, decorative art (textiles and material, glass, wood, metal, ceramics, mosaic, paper or other techniques). Candidate applications must be completed online in the Candidate Space by April 30 at midnight. Entry for the Luxembourg Art Prize 2020 is subject to the payment of an entry fee to be paid on-line. The entry fee is €55 (about US$75 GBP55 CHF70 CA$95 JPY8,000).


Ziel des Luxembourg Art Prize ist das Finden und Fördern talentierter Künstler, die in der internationalen zeitgenössischen Szene noch nicht bekannt sind. Er dient dem Entdecken dieser Künstler und richtet sich an alle Amateure und Profis, gleich wie alt sie sind, welche Staatsangehörigkeit sie besitzen oder wo sie wohnen. Der Preis richtet sich an Künstler, die eine oder mehrere der folgenden Richtungen verfolgen: Zeichnungen, Druck, Installationen, Gemälde, Fotografien, digitale Kunst, Skulpturen, Mixed Media, dekorative Kunst (Textil und Materialien, Glas, Holz, Metall, Keramik, Mosaik, Papier oder weitere Techniken). Die Bewerbungen der Kandidaten müssen vor dem 30. April um Mitternacht online im Bewerberbereich ausgefüllt werden. Die Teilnahme am Luxembourg Art Prize 2020 unterliegt einer online zu zahlenden Anmeldegebühr. Diese Gebühr beträgt 55 € (ca. US$75 GBP55 CHF70 CA$95 JPY8,000).

More Information:




Kulturbüro der Stadt Maintal - Ausschreibung Kunstobjekt für Wachenbuchen

Im Rahmen des Projekts „Förderung von Kunst im öffentlichen Raum“, initiiert von der Stadtleitbildgruppe Maintal kulturell, schreibt das Kulturbüro der Stadt Maintal einen Wettbewerb für ein Kunstwerk aus. Die Wettbewerbsbeiträge und -unterlagen können bis zum 31.03.2020 eingereicht werden. Zu entwerfen und zu fertigen ist ein Kunstwerk für den Ortsmittelpunkt von Wachenbuchen (Stadtteil Maintals). Das Objekt soll möglichst den Charakter des Ortsteils aufgreifen und/oder die Bedeutung des Platzes als „Treffpunkt“ hervorheben. Die Ausschreibung richtet sich an örtliche, regionale wie nationale professionelle Künstler*innen, d. h. Einzelpersonen, Künstlerpaare und Gruppen, die im Bereich Bildende Kunst tätig sind. Dem zur Realisierung ausgewählten Objekt steht ein Betrag von 18.000,00 € brutto für das Künstlerhonorar (Idee, Konzept, gegebenenfalls Modell) und die Ausführung (Material, Herstellung, Nebenkosten, Transport etc.) zur Verfügung. 

Mehr Informationen:
https://www.maintal.de//seite/431156/wettbewerb-kunstwerk-wachenbuchen.html

Künstlerhaus Bremen - Ausschreibung Ateliers Bildende Kunst

Die Ateliers werden für eine Dauer von bis zu 5 Jahren vergeben (mit Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre). Die Ateliers sind leider nicht barrierefrei zugänglich.

Das Künstlerhaus Bremen fördert die Produktion, Präsentation und Diskussion zeitgenössischer Kunst und Kultur – in einem regionalen bis internationalen Kontext. Wir unterstützen professionelle Künstler*innen durch gute Infrastruktur und bezahlbare Ateliers und erweitern ihre Möglichkeiten für Vernetzung und Präsentation. Auf kulturpolitischer Ebene vertreten wir diese Interessen der Künstler*innen und der Institution. Das Künstlerhaus Bremen ist ein Ort für Begegnung und Austausch. Hier arbeiten Künstler*innen, kreative Betriebe, Verbände und die Galerie interdisziplinär zusammen.
Unter einem Dach bilden eine Galerie, 20 Ateliers, eine Druck- und eine Holzwerkstatt, Studios für Grafik, Design, Ton und Film, die Bremer Künstler*innenverbände (BBK und GEDOK) sowie ein Restaurant eine einzigartige Struktur.

Bewerben können sich Bremer Bildende Künstler*innen mit Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung. Der Abschluss sollte bei Mietbeginn vorliegen. Es können sich auch mehrere Künstler*innen als Kollektiv gemeinsam für ein Atelier bewerben. Wenn Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen, dann formulieren Sie es bitte so in Ihrer Bewerbung.
Bedingung für die Ateliervergabe, ist die Bereitschaft einer aktiven Mitgliedschaft, d. h. Bereitschaft zu Mitarbeit und Engagement, im Trägerverein Künstlerhaus Bremen e. V..

Bewerben Sie sich bitte bis Sonntag, 22. März 2020, 24 Uhr.

Weitere Informationen:

Rudolf Augstein Stiftung - Ausschreibung künstlerische Regelförderung

In der künstlerischen Regelförderung der Rudolf Augstein Stiftung können maximal 10.000 Euro beantragt werden. Es gibt in der Regel jährlich zwei Fristen zur Antragstellung. Die nächste Einreichfrist ist am 1. April 2020. Zwischen der Einreichfrist und dem Beginn Ihres Projektes sollten mindestens vier Monate liegen. Ob Ihr Projekt gefördert wird, erfahren Sie in der Regel spätestens zwölf Wochen nach der Einreichfrist per E-Mail. Wir informieren alle Antragsteller*innen schriftlich über die Förderentscheidung. Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien beurteilt:

- Künstlerische Qualität   
- Gesellschaftliche Relevanz
- Originalität und Eigenständigkeit des künstlerischen Ansatzes
- Angemessenheit der künstlerischen Mittel

Konrad-Adenauer-Stiftung - Ausschreibung Arbeitsstipendien Bildende Kunst, Literatur, Komposition und Tanz


Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt im Rahmen ihres Künstlerförderungsprogramms Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Finanzierung erfolgt durch das Trustee-Programm EHF 2010.

Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, die jeweils mit € 12.000 dotiert sind (bei monatlicher Auszahlung, Beginn April, Ende März des Folgejahres). Das Stipendium umfasst weiterhin die Teilnahme an einer Gruppenausstellung und für einen ausgewählten Künstler eine Solo-Show.

Die Bewerbungsmappen müssen Zeugniskopien, einen tabellarischen Lebenslauf, Arbeitsproben und eine kurze, selbstformulierte Beschreibung des eigenen Arbeitsansatzes beinhalten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an der Hochschule/Akademie, in der Regel mit Meisterschülerabschluss. Ob Empfehlungen oder Gutachten beigelegt werden, bleibt den BewerberInnen überlassen.

Für eine Förderung bewerben Sie sich bitte bis zum 30. April eines Jahres, der Förderungszeitraum beginnt immer im April des darauffolgenden Jahres. Nach einer Vorauswahl entscheidet ein Beirat um den Jahreswechsel über die Anträge.

Weitere Informationen:
https://www.kas.de/de/statische-inhalte-detail/-/content/kuenstlerfoerderung-durch-trustee-programm-ehf-2010

Sonntag, 8. März 2020

EU-Kommission - Creative Europe - "Music Moves Europe: Music Education and Learning"

Der Legislativvorschlag der EU-Kommission für das nächste Creative Europe Programm (ab 2021) sieht neben den bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten die „sektorale Unterstützung der Musik" als neues Element zum Nutzen des Musiksektors vor. Im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme "Music Moves Europe: Music Education and Learning" ist nun eine neue Ausschreibung veröffentlicht worden. Für die aktuelle Ausschreibung stehen insgesamt 300.000 € zur Verfügung. Mit der Summe sollen mindestens acht Projekte unterstützt werden. Das Ziel der Ausschreibung ist es, innovative Ansätze zu fördern, die den Musik- und Bildungssektor verbinden und soziale Inklusion fördern. Die geförderten Projekte müssen Kinder zwischen 6-14 Jahren einbeziehen, die ansonsten keine oder kaum Chancen haben mit musikalischen Angeboten in Kontakt zu kommen. Dabei soll Musik nicht Mittel zum Zweck sein, sondern die Musik selbst im Mittelpunkt stehen. Die Projekte sollen Formate des nicht-formalen Lernens fokussieren. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, nicht gewinnorientierte öffentliche oder private Organisationen, die eine Rechtspersönlichkeit besitzen. Die antragstellende Organisation muss ihren Sitz in einem der am Programm teilnahmeberechtigten Länder haben und eine etablierte Einrichtung, ein Anbieter oder eine Partnerschaft sein, die über einschlägige Fachkenntnisse im Bildungs- und Musiksektor verfügt und das Wissen und die Fähigkeit besitzt, innovative Projekte mit einer europäischen Dimension zu organisieren. 
Einreichfrist: 6. April 2020 (12:00 Uhr MEZ), Einreichung per Postweg
Projektstart: nach Unterzeichnung des Grant Agreements (voraussichtlich September 2020) und vor dem 01.11.2020
Laufzeit: max. 15 Monate
Fördersumme: max. 30.000 € pro Projekt
Förderung: max. 80% der förderfähigen Gesamtkosten


Weitere Informationen:
http://kultur.creative-europe-desk.de/2107/auf-einen-blick/ausschreibungen/music-moves-europe-music-education-and-learning.html

Daiwa Foundation awards grants to individuals and institutions in the UK and Japan

The Daiwa Foundation awards grants to individuals and institutions in the UK and Japan in all areas of the visual and performing arts, the humanities, the social sciences, science and engineering, mathematics, business studies, and education, including schools and universities, and grass roots and professional groups. We have two deadlines a year: 31 March and 30 September. Results are announced two months after the deadline.


Daiwa Foundation Small Grants
Grants of £2,000-£7,000 are available to individuals, societies, associations or other bodies in the UK or Japan to promote and support interaction between the two countries. Daiwa Foundation Small Grants can cover all fields of activity, including educational and grassroots exchanges, research travel, the organisation of conferences, exhibitions, and other projects and events that fulfil this broad objective. New initiatives are especially encouraged.
Daiwa Foundation Awards
Awards of £7,000-£15,000 are available for collaborative projects that enable British and Japanese partners to work together, preferably in the context of an institutional relationship. Daiwa Foundation Awards can cover projects in most academic, professional, arts, cultural and educational fields. (Applications in the field of science can also be considered.)
Daiwa Foundation Art Prize
The Daiwa Foundation Art Prize is an open submission Prize which offers a British artist a first solo exhibition at a gallery in Tokyo, Japan. The winner is awarded a £5,000 participation fee plus travel and accommodation costs for a period in Japan to coincide with the opening of the exhibition. They are also offered introductions to key individuals and organisations in the Japanese contemporary art world.


Erfahrungsbericht Heidemarie Rothe - Klangreise im Seniorenheim


Durch die Zusammenarbeit mit einem Seniorenheim entwickelte sich das Event 'Klangreise für Senioren', indem eine ausgedachte Geschichte mit Klängen von Klangschalen unterlegt und durch die Kombination mit einer Erzählerin eine Traumreise für die teilnehmenden Senioren ausgebreitet wird.  Diese Reisevorstellung dient als Anregung für die Öffnung der eigenen Fantasie der Zuhörer. Die Klänge der Klangschalen und die einschmeichelnde Worte der Geschichte brachten alle Anwesenden in einen Zustand der Ruhe, Ausgeglichenheit und Entspannung. Einige Anwesende verschwanden in ihrer eigenen Traumwelt und wurden zum Ende der Veranstaltung sanft aus ihren Träumen geholt. Die Verwendung von Farbkarten der Künstlerin Heidemarie Rothe zum Abschluss des Events gab allen Beteiligten die Möglichkeit, sich über die genossene gemeinsame Zeit zu äußern. Insgesamt kam die Veranstaltung bei den Senioren uneingeschränkt gut an und eine Wiederholung des Events in einer leicht veränderten Form ist durchaus vorstellbar.

Goethe-Institut - Ausschreibung für Recherchereisen für Kurator*innen

Seit dem Jahr 2008 bietet das Goethe-Institut in Deutschland tätigen Kurator*innen, die konkrete Forschungsvorhaben im Bereich der internationalen Gegenwartskunst verfolgen, die Möglichkeit, einen Zuschuss zu Recherchereisen ins Ausland zu beantragen.
Ziele:

- Vertiefung der Kenntnisse von Kurator*innen aus Deutschland über internationale 
  Gegenwartskunst
- Förderung einer stärkeren Vernetzung von deutschen und ausländischen Kunstszenen
- Unterstützung von Ausstellungsprojekten über internationale zeitgenössische Kunst.
Die Förderanträge müssen bis zum 15. Juli eingereicht werden.

Weitere Informationen:
https://www.goethe.de/de/uun/auf/bku/20375937.html

Dirk Hakze - Kunstprojekt The Colorfield Performance - Den Haag 2021

The Colorfield Performance ist der Oberbegriff für ein außergewöhnliches land-art Projekt, das Dirk Hakze in Zusammenarbeit mit anderen Künstlern ausführen möchte. Das Konzept sieht vor, in einer gemeinschaftlichen Aktion die individuellen künstlerischen Beiträge zu einer neuen, großformatigen Einheit zusammenzuführen.

Die Idee ist, dass alle 500 Künstler in einer Gruppe von maximal 8 Teilnehmern pro Tag ein Bild fertigen auf einem Paneel aus wasserfestem Multiplex der Größe 122x122 cm. Es wird in Gruppen von je 8 Künstlern gearbeitet. Das Malen beginnt am 15. April und endet am 31 August 2021. Jeder teilnehmende Künstler kann nach eigenen Vorstellungen an Ort und Stelle sein Kunstwerk gestalten. Die einzige Bedingung ist: es darf nicht mit Schwarz gearbeitet werden. Als Initiativnehmer wird Dirk Hakze selbst 99 Bilder malen. So entsteht in 101 Tagen ein farbiges Gesamtkunstwerk aus unterschiedlichen Einzelwerken. Die Absicht ist, dass alle Farben, von einem höher gelegenen Standpunkt aus gesehen, miteinander verschmelzen: 
The Colorfield Performance-Den Haag 2021! 
Das Projekt finanziert sich aus Teilnahmegeldern, Crowdfunding, Sponsoring, Verkauf von Bildern und Subventionen. Die Teilnahmekosten betragen € 200,- pro Künstler/pro Paneel. Diese Kosten sind allein gültig bis 1.April 2020. Danach betragen die Einschreibungskosten € 225,- pro Teilnehmer. Auf der Website von The Colorfield Performance 2021 kann man sich bis 1. Dezember 2020 anmelden solange Bilder vorrärtig sind. Die Organisation erhebt eine Provision von 10% pro verkauftem Bild mit einem Minimum von €100,- exkl. 21% Mehrwertsteuer. 

Buchveröffentlichung Kunstband 'Seltsam' der Künstlerin Heidemarie Rothe und des Supporters Axel Rehfeld


Der Kunstband 'Seltsam' der Künstlerin Heidemarie Rothe und des Supporters Axel Rehfeld wurde bereits Ende des letzten Jahres in Zusammenhang mit einem Ausstellungskonzept veröffentlicht. Die Künstlerin Heidemarie Rothe hat unter dem Thema 'Seltsam' Collagen produziert, um mit den einzelnen Kunstwerken für sie wichtige Themen unserer menschlichen Gesellschaft anzusprechen. In diesen Themenfeldern stellt sie seit Jahren Fehlentwicklungen oder Defizite fest und hat beschlossen, im Rahmen der Collagen-Reihe einen Diskussionsanstoß zu geben. 

Weitere Information:
https://www.blurb.de/b/9744117-seltsam