Kulturministerin Martina Münch begrüßt die heutige einstimmige Verabschiedung des Antrags ‘Für die Zukunft der Musik in Brandenburg: Auskömmliche Löhne für freie Musiker und Vokalsolisten‘ der Fraktionen SPD, Die Linke, CDU und Bündnis 90/Die Grünen.
„Der Antrag trägt dazu bei, die Einkommenssituation der freien Musikerinnen und Musiker sowie der Vokalsolisten im Land Brandenburg deutlich zu verbessern. Ab 2020 werden Fördergrundsätze gelten, nach denen Zuwendungen für Kultur- und Musikprojekte nur dann bewilligt werden, wenn die Veranstalter beim Engagement freier Musiker und Vokalsolisten Honorarmindeststandards einhalten und fortlaufend anpassen. Gleichzeitig stellen wir ab 2020 im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/20 insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung, um die freien Orchester, Ensembles und Kulturveranstalter dabei zu unterstützen. Die institutionell geförderten Orchester sollen ab dem Jahr 2021 auf die Einhaltung von Honorarmindeststandards beim Engagement von Aushilfen verpflichtet werden. Mit dieser bundesweit einmaligen Regelung zu Lohn-Mindeststandards für freie Musiker und Vokalsolisten trägt das Land dazu bei, faire Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, die künstlerischen Leistungen angemessen und besser zu würdigen und seine kulturelle Attraktivität zu steigern.“
„Der Antrag trägt dazu bei, die Einkommenssituation der freien Musikerinnen und Musiker sowie der Vokalsolisten im Land Brandenburg deutlich zu verbessern. Ab 2020 werden Fördergrundsätze gelten, nach denen Zuwendungen für Kultur- und Musikprojekte nur dann bewilligt werden, wenn die Veranstalter beim Engagement freier Musiker und Vokalsolisten Honorarmindeststandards einhalten und fortlaufend anpassen. Gleichzeitig stellen wir ab 2020 im Rahmen des Doppelhaushalts 2019/20 insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung, um die freien Orchester, Ensembles und Kulturveranstalter dabei zu unterstützen. Die institutionell geförderten Orchester sollen ab dem Jahr 2021 auf die Einhaltung von Honorarmindeststandards beim Engagement von Aushilfen verpflichtet werden. Mit dieser bundesweit einmaligen Regelung zu Lohn-Mindeststandards für freie Musiker und Vokalsolisten trägt das Land dazu bei, faire Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, die künstlerischen Leistungen angemessen und besser zu würdigen und seine kulturelle Attraktivität zu steigern.“
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