Der Senator für Kultur beabsichtigt, für die Förderung des derzeit unter dem Namen Breminale stattfindenden Festivals an der Weser ab 2020 ein offenes Interessenbekundungsverfahren unabhängig vom Namen Breminale durchzuführen. Um Interessierten eine mehrjährige Planungssicherheit zu geben, sollen Interessierte ein Konzept für drei Jahre einreichen.
Der Senator für Kultur ruft Akteurinnen und Akteure auf, ihm ihre Konzepte und Ideen für eine dreijährige Durchführung des Festivals für die Jahre 2020 bis 2022 im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens vorzustellen. Der Senator für Kultur wird die Konzepte bewerten und das siegreiche Konzept der Öffentlichkeit vorstellen.
Die Entscheidung über die Förderung wird im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung auf jährlichen Antrag getroffen. Der Antrag ist beim Senator für Kultur zu stellen. Ein Antrag kann auch bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gestellt werden, die im Rahmen ihres offenen Vergabeverfahrens jedoch frei über die Bewilligung entscheidet (Antragsfrist: 30. April 2019 und entsprechend Folgejahre). Die Mittel werden als Zuwendung bewilligt.
Der Senator für Kultur ruft Akteurinnen und Akteure auf, ihm ihre Konzepte und Ideen für eine dreijährige Durchführung des Festivals für die Jahre 2020 bis 2022 im Rahmen dieses Interessenbekundungsverfahrens vorzustellen. Der Senator für Kultur wird die Konzepte bewerten und das siegreiche Konzept der Öffentlichkeit vorstellen.
Die Entscheidung über die Förderung wird im Anschluss an das Interessenbekundungsverfahren entsprechend den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung auf jährlichen Antrag getroffen. Der Antrag ist beim Senator für Kultur zu stellen. Ein Antrag kann auch bei der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH gestellt werden, die im Rahmen ihres offenen Vergabeverfahrens jedoch frei über die Bewilligung entscheidet (Antragsfrist: 30. April 2019 und entsprechend Folgejahre). Die Mittel werden als Zuwendung bewilligt.
Wesentliche Kriterien der Bewertung durch den Senator für Kultur im Interessenbekundungs verfahren sind:
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2. Ein qualitativer Mix aus aktueller Popkultur und Avantgarde. Es werden hochkarätige Musikevents sowie ambitionierte Film-, Literatur-, Performance-, Show- und Talk-Elemente und eine möglichst breite Berücksichtigung und Integration der Bremer Szene erwartet
- 3. Ein qualitätsvolles und abwechslungsreiches Kinder- und Familienprogramm an allen Tagen der Veranstaltung
- 4. Eine ausdifferenzierte Darstellung nach internationalen und nationalen „Highlights“
- 5. Eine ausdifferenzierte Darstellung der Programmpunkte nach Zielgruppen, um ein möglichst breitgefächertes Programm anbieten zu können
- 6. Eine hohe Strahlkraft in die Region
- 7. Erarbeitung von Neuerungen und Innovationen, Aufgreifen kultureller Entwicklungen.
9. Ein Gastronomiekonzept, das ein diversifiziertes Angebot von Getränken und Speisen beinhalten muss und ein attraktives Sortiment regionaler und biologischer Erzeugnisse enthalten soll.
Einzureichen sind aussagekräftige Unterlagen zu allen diesen Kriterien. Das Konzept muss mit einer soliden Finanzplanung für drei Jahre hinterlegt werden. Die Einbeziehung öffentlicher Mittel in die Finanzplanung soll die bisherige Förderhöhe der Breminale (Senator für Kultur bis zu € 65.000 / Wirtschaftsförderung Bremen bis zu € 60.000) nicht übersteigen.
Die Ideen und Konzepte müssen auf postalischem oder elektronischem Weg bis zum 15. Februar 2019 an Ralf Perplies, Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen oder ralf.perplies@kultur.bremen.de
Einzureichen sind aussagekräftige Unterlagen zu allen diesen Kriterien. Das Konzept muss mit einer soliden Finanzplanung für drei Jahre hinterlegt werden. Die Einbeziehung öffentlicher Mittel in die Finanzplanung soll die bisherige Förderhöhe der Breminale (Senator für Kultur bis zu € 65.000 / Wirtschaftsförderung Bremen bis zu € 60.000) nicht übersteigen.
Die Ideen und Konzepte müssen auf postalischem oder elektronischem Weg bis zum 15. Februar 2019 an Ralf Perplies, Senator für Kultur, Altenwall 15/16, 28195 Bremen oder ralf.perplies@kultur.bremen.de
Weitere Informationen:
https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.310128.de&asl=bremen02.c.732.de
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