Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt –
vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur
Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie
für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin
realisiert werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden.
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu
ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als
weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole
entsprechen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen,
die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch
bzw. kuratorisch arbeiten.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.
Mit ca. 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Freie
Szene):
• Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
• Besondere Programmschwerpunkte
• Koproduktionen (künstler. und finanz. Beteiligung der Projektpartner)
• Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
• Besondere Programmschwerpunkte
• Koproduktionen (künstler. und finanz. Beteiligung der Projektpartner)
Mit ca. 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel
(Institutionen):
• Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der Freien Szene zusammenarbeiten
• Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen
• Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der Freien Szene zusammenarbeiten
• Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht
begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung
über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist
voraussichtlich Mitte Oktober 2018.
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.696843.php
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen