Dienstag, 26. September 2017

Vorbereitung des EU-Sozialgipfels zu fairen Arbeitsplätzen und Wachstum in Göteburg/Schweden

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte dazu: „Die Sozialpartner spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte. Dies gilt insbesondere für die Bewältigung der Herausforderungen, die mit neuen Beschäftigungsformen und der Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen in atypischen Arbeitsverhältnissen verbunden sind. Eindeutige Regeln und gemeinsame faire Beschäftigungsstandards können schließlich diejenigen Unternehmen schützen, die ihre Arbeitnehmer angemessen über ihre Arbeitsbedingungen informieren. Der Kommission ist bewusst, dass ein Gleichgewicht zwischen dem grundlegenden Schutz von Arbeitnehmern und dem Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Innovationen auf dem Arbeitsmarkt geschaffen werden muss. Genau diesem Ziel dient unser Vorschlag.“
Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch darauf, bei der Einstellung schriftlich über ihre Rechte und Pflichten informiert zu werden. Millionen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern mit atypischen Arbeitsverträgen haben aber keine Gewissheit über ihre Rechte. Ich möchte, dass die grundlegenden Rechtsvorschriften eindeutig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesamten EU gelten, und zwar unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus - ob sie nun für eine IT-Plattform arbeiten oder Pakete zustellen. Die Gewährleistung von faireren und berechenbareren Arbeitsverträgen ist die Grundlage für angemessene Arbeitsbedingungen in der gesamten EU. Das streben wir mit der europäischen Säule sozialer Rechte an, die – wie ich hoffe – auf dem Gipfeltreffen für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg am 17. November auf höchster politischer Ebene proklamiert wird.“
Mit dieser Initiative will die Kommission die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte weiter voranbringen und für eine stärkere Konvergenz der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Schaffung besserer Arbeits- und Lebensbedingungen sorgen.
Die Kommission möchte den Geltungsbereich der aktuellen Fassung der Richtlinie über Arbeitsverträge (sogenannte Richtlinie über schriftliche Erklärungen) auf neue Formen der Beschäftigung wie etwa Arbeit auf Abruf, Arbeit auf der Grundlage von Gutscheinsystemen oder Plattform-Arbeit ausweiten, sodass alle ohne Ausnahme erfasst werden. Die derzeit geltenden Rechtsvorschriften sollten auch modernisiert werden, um sie der Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt in den letzten Jahrzehnten anzupassen. Den Arbeitgebern bringt die Aktualisierung der Rechtsvorschriften mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, und sie verhindert unfairen Wettbewerb.
Die Sozialpartner haben bis zum 3. November 2017 Gelegenheit zum Meinungsaustausch über die geplanten Aktualisierungen des EU-Arbeitsvertragsrechts. Die Kommission beabsichtigt, bis zum Ende des Jahres einen Legislativvorschlag vorzulegen.

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