Der Wettbewerb um den niedersächsischen Staatspreis für das gestaltende Handwerk hat eine lange Tradition. Mit der neuen Wettbewerbsrunde 2018/2019, die das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr jetzt gestartet hat, wird gleichzeitig auch der 60. Geburtstag des Preises eingeläutet.
Der niedersächsische Staatspreis für das gestaltende Handwerk wird in mehreren Kategorien vergeben. Neben dem Staatspreis werden zwei Förderpreise sowie ein Unternehmenspreis verliehen.
Der Staatspreis ist mit 5.000 Euro dotiert und wird nur an selbstständig Tätige vergeben. Um die beiden Förderpreise in Höhe von je 2.500 Euro können sich handwerkliche Kreative bewerben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 35 Jahre alt sind. Beide Preiskategorien sind für gestaltende Handwerkerinnen und Handwerker, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk sowie Designerinnen und Designer offen, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem gestaltenden Handwerk oder einen vergleichbaren Fachhochschulabschluss verfügen und professionell tätig sind.
Auch in der Wettbewerbsrunde 2018/2019 wird erneut der mit 3.000 Euro dotierte Unternehmenspreis „Erfolgsfaktor Design" vergeben. Hier können sich Handwerksbetriebe bewerben, die das Thema "Design" in allen Unternehmensbereichen (Produkt/Dienstleistung/Marketing/ Kommunikation/Unternehmenskultur) beispielgebend umgesetzt haben. Die Betriebe müssen in Niedersachsen ansässig und in der Handwerksrolle eingetragen sein. Bewerbungsschluss ist der 15. Mai 2018.
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