Ende der Einreichfrist 24. Mai 2013
Vergeben werden Förderungen für die Projektentwicklung à EUR 6.000 sowie Beiträge zur weiteren Realisierung.
Gefördert werden audiovisuelle Werke aus den folgenden Bereichen:
- WEBISODES & SERIELLE ERZÄHLWEISEN VON FIKTIONALEN FILMSTOFFEN;
- SERIELLE & NICHT-LINEARE DOKUMENTARISCHE FORMATE;
- CROWD SOURCING PROJEKTE & - USER-GENERATED MOVIES;
- CROSS/TRANSMEDIALE WERKE (KURZFILM, LANGFILM).
Weitere Informationen: http://bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml
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