Zur Teilnahme am Auswahlverfahren sind Künstlerinnen und Künstler berechtigt,
die im Verleihungsjahr nicht älter als 30 Jahre sind
und in Nordrhein-Westfalen leben. Es wird erwartet, dass die Preisträgerinnen
und Preisträger während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln
nehmen. Die Höhe der Förderung beläuft sich auf 10.000 Euro.
Weitere Informationen: http://www.stadt-koeln.de/5/kulturstadt/kulturfoerderung/05307/
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