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Sonntag, 8. November 2020
Neues Design für Eine Mund-Nasen-Bedeckung der Künstlerin Heidemarie Rothe
Green Product & Concept Award Call 2021
Die Awards sind für Produkte & Services sowie Konzepte, die sich hinsichtlich der Aspekte Design, Innovation und Nachhaltigkeit auszeichnen. Die Awards bieten eine gemeinsame Plattform für etablierte Unternehmen und Start-ups und Studierende, um sich in Deutschland einer Fachöffentlichkeit und der Öffentlichkeit vorzustellen. Es erfolgt ein aktives Matchmaking unter den Teilnehmenden und mit den Partnern, um gemeinsame Projekte und Kooperationen zu initiieren, Jobs zu kreieren und den Wissensaustausch sowie die Nutzung neuer Methoden zu fördern.
Der Green Product Award zeichnet Produkte und Services aus, die bereits am Markt sind. Er richtet sich an Start-Ups und Unternehmen. Der Green Concept Award, der in Kooperation mit der IKEA Stiftung verliehen wird, widmet sich den Konzepten von Studierenden, Absolventen, Start-Ups und Unternehmen.
Beide Awards werden in 11 Kategorien verliehen Architektur & Tiny Houses, Gebäudekomponenten, Interior & Lifestyle, Arbeitswelt, Handwerk, Fashion, Kinder, Konsumgüter, Materialien, Mobilität, Sport.
Einreichgebühren:
Etablierte Unternehmen 200 € / Start-ups 40 € / Studenten 0 €
Je nach Kategorie und Auswahlstufe können weitere Teilnahmegebühren anfallen.
Die Bewerbung zum Green Product & Concept Award 2021 ist bis zum 30. November 2020 möglich.
Weitere Information:
https://www.gp-award.com/index.php/de/blog/posts/award-call-2021
Klage gegen Deutschland vor Europäischen Gerichtshof rückt unaufhaltsam näher - Information von Sven Giegold zum Schutz der artenreichen Blumenwiese
Liebe Interessierte,
auf unseren Wiesen ist es still geworden. Wo früher Insekten sirrten und Vögel zwitscherten, herrscht heute oft nur Stille. Der Grund: Die artenreiche Blumenwiese verschwindet. Was früher ein artenreicher Lebensraum für viele Insekten und Vogelarten war, ist heute oft ein totgedüngter Grasacker. Statt vieler Gras- und Blumenarten wächst auf diesem Ackerland nur noch eine Grasart. Andere Flächen sind umgewandelt in Äcker oder vergiftet durch Pestizide. 15% der Fläche Deutschlands sind in Natura-2000-Gebieten besonders geschützt. Dies beinhaltet auch mehr als 2000 Wiesen und Weiden, auf denen wildlebende heimische Pflanzen- und Tierarten bewahrt werden sollen. Heute sind 80 Prozent der in Natura-2000-Gebieten geschützten Lebensräume auf Wiesen und Weiden in Gefahr, 35 Prozent sogar von vollständiger Vernichtung bedroht. Dabei hat Deutschland sich verpflichtet, diese Lebensräume zu schützen. So haben es die EU-Staaten – mit der Zustimmung Deutschlands – in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie bereits im Jahr 1992 beschlossen. Vor bald 20 Jahren!
Um den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten und EU-Recht durchzusetzen, schritt die EU-Kommission in 2019 ein und startete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesregierung. Dieses Verfahren wurde vom Naturschutzbund NABU mit einer Beschwerde bei der EU-Kommission angestoßen. Es geht also direkt auf das Engagement aus der Zivilgesellschaft zurück. Inmitten der deutschen Ratspräsidentschaft rückt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland nun näher. Die EU-Kommission schickte am vergangenen Freitag Deutschland eine letzte Mahnung, endlich den Schutz der Blumenwiesen zu verbessern und damit den Verpflichtungen aus der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nachzukommen. Die EU-Kommission kritisiert insbesondere die Verschlechterung des Zustandes von Mähwiesen, die Lebensraum für bestäubende Insekten, Bienen und Schmetterlinge sind.
Die Gründe für den Verlust der Blumenwiese sind vielfältig, aber sie alle sind zurückzuführen auf eine intensive Landwirtschaft. Überdüngung, Pestizide, Entwässerung und die Umwandlung in Ackerflächen vernichten Lebensräume für Insekten und Vögel. Viele engagierte Landwirt*innen zeigen jeden Tag, dass es anders geht, trotz des enormen Drucks durch Preiskampf und Exportorientierung. Der Artenverlust kann mit einer nachhaltigen Transformation der Landwirtschaft aufgehalten werden. Dies zu fördern, muss eine Priorität für die Bundesregierung sein – um diese Landwirt*innen zu unterstützen und die Artenvielfalt zu schützen. Leider macht die Bundesregierung keine ernsthaften Anstrengungen. Im Gegenteil, sie blockiert europäische Lösungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik.
Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Schreiben der EU-Kommission zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Dann drohen teure Strafzahlungen. Wir Grüne werden im Europaparlament die Zivilgesellschaft und EU-Kommission in ihren Anstrengungen für den Erhalt der artenreichen Blumenwiesen mit aller Kraft unterstützen. Wir brauchen endlich eine nachhaltige Agrarwende! Damit es auf unseren Wiesen in Zukunft wieder sirrt, zirpt und zwitschert.
Weitere Information:
https://sven-giegold.de/naturschutz-blumenwiesen-verschwinden/
Vereinigte Staaten von Amerika - erstmalig eine weibliche Vizepräsidentin gewählt - herzlichen Glückwunsch Kamala Harris
Die Besetzung des Vizepräsidentenposten durch Kamala Harris war ein schlauer und geschichtsträchtiger Schachzug im Pokerspiel um die Macht in Amerika bei der Präsidentenwahl 2020. Als erste weibliche Vizepräsidentin mit Migrationswurzeln geht Kamala Harris in die Geschichtsbücher des Landes ein. Für die Frauen von Amerika sicher eine Steilvorlage dafür, dass es sich lohnt, Verantwortung zu übernehmen.
Vereinigte Staaten von Amerika - Neuer Präsident Biden wurde gewählt
Wie in den Medien zu hören ist, hat das amerikanische Volk für einen neuen Präsidenten gestimmt. Joe Biden geht als Sieger aus der Wahl - Donald Trump ist demokratisch abgewählt worden. Die ganzen juristischen Feinheiten, die jetzt von Trump angeleiert werden, um juristisch das Ergebnis zu korrigieren, werden zu Nachzählungen von Wahlstimmzetteln in einzelnen amerikanischen Staaten führen - ob es jedoch das Wahlergebnis entscheidend verändern wird, ist eher unwahrscheinlich. Die Größe zu haben, anständig verlieren zu können, ist Donald Trump offensichtlich nicht gegeben und so sollten die Republikaner als Partei einen Noch-Präsidenten mit seinen Fake News zügeln.
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika an Joe Biden.
Sonntag, 18. Oktober 2020
Neues Design 2020 für eine Mund-Nase-Bedeckung der Künstlerin Heidemarie Rothe
Land Niedersachsen - Ausschreibung Jahresstipendien 2021
Das Land Niedersachsen beabsichtigt im Jahre 2021 im Bereich der Bildenden Kunst drei Jahresstipendien zu vergeben. Davon ist ein Jahresstipendium für Bewerber vorgesehen, die ihre Hochschulausbildung in der Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 abgeschlossen haben. Die Jahresstipendien sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler finanziell in die Lage versetzen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, auf Wunsch einen Teil des Förderzeitraumes (1 bis 2 Monate) in Worpswede („Martin-Kausche-Atelier“ Worpswede) zu verbringen. Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz in Niedersachsen haben oder ihren Produktionsstandort (Atelier, Ausstellungen) in Niedersachen haben. Die künstlerische Ausbildung muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein. Ein Jahresstipendium wird nicht gewährt, wenn der Bewerber während des Jahres 2021 regelmäßige Leistungen von Dritten (z.B. Aufenthalts- oder Arbeitsstipendien) oder eine Landesförderung erhält. Die Höhe des Jahresstipendiums kann bis zu 12.000 € betragen. Bewerbungen sind online bis zum 15.01.2021 an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur zu richten. Neben einer Biographie sind Materialien über das aktuelle künstlerische Schaffen ausschließlich online beizufügen. Die geplanten künstlerischen Vorhaben sind darzulegen. Die Vergabe der Jahresstipendien erfolgt auf Empfehlung der Niedersächsischen Kunstkommission.
Weitere Informationen:
Kreissparkasse Bersenbrück - Ausschreibung Franz-Hecker-Stipendium
Die Kreissparkasse Bersenbrück bietet im Rahmen des Franz-Hecker-Stipendiums jungen Kunstschaffenden im Bereich der Bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Graphik und Fotografie) in einem Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit, ohne große wirtschaftliche Belastung künstlerisch tätig zu sein. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz oder Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet eine Fachjury. Das Stipendium ist mit insgesamt 10.000 Euro ausgelobt. Dafür soll sich die Stipendiatin/der Stipendiat während des dreimonatigen Stipendiums überwiegend im Umfeld der Hasemühle Bersenbrück (Landkreis Osnabrück) aufhalten und künstlerisch tätig sein. Die Unterbringung ist in einer Einliegerwohnung vorgesehen. Die mit dem Aufenthalt verbundenen Kosten werden von der Stipendiatin/dem Stipendiaten getragen.
Die Preisträger verpflichten sich, die während des Studienaufenthaltes entstandenen künstlerischen Werke zum Abschluss des Stipendiums oder zu einem abzustimmenden Zeitpunkt in den Ausstellungsräumen der Kreissparkasse Bersenbrück zu präsentieren.
Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2020.
Weitere Informationen:
https://www.ksk-bersenbrueck.de/de/home/ihre-sparkasse/franz-hecker-stipendium.html
Ausschreibung Otto-Ditscher-Preis 2021 für Buchillustration
Der Rhein-Pfalz-Kreis vergibt alle vier Jahre den Otto-Ditscher-Preis für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Buchillustration. Der Preis ist mit 7.500 EUR dotiert. Er kann nicht aufgeteilt werden. Zusätzlich wird ein Förderpreis für jüngere Buchillustratoren unter 40 Jahren in Höhe von 1.500 EUR vergeben. Von den prämierten Arbeiten überlässt bei grafischen Reproduktionstechniken der Künstler eine Folge der Auflage dem Rhein-Pfalz-Kreis. Sollte die Illustration in ein bibliophiles Werk münden, übereignet der Künstler dem Rhein-Pfalz Kreis zwei Belegexemplare. Die Entscheidung der Jury erfolgt unter Ausschluss des Rechtweges und ist nicht anfechtbar. Die einzureichenden Illustrationen müssen sich mit einem der drei vorgegebenen Texte auseinandersetzen. Eine Mehrfachteilnahme ist nicht zulässig. Mindestens drei, maximal fünf Illustrationen sind zu dem ausgewählten Text anzufertigen. Die Blätter müssen im Original ohne Rahmen, einzeln in einer Prospekthülle, eingesandt werden. Das Format darf die Größe DIN A3 nicht überschreiten. Die Blätter sind unsigniert nur mit einer dreistelligen Zahl auf der Rückseite einzureichen. Die Illustrationen sollen dabei weitgefasst und über den Text hinausweisen, das Atmosphärische und Emotionale des Textes soll künstlerisch erfasst und umgesetzt werden. Eine typographische Textgestaltung ist nicht Gegenstand des Preises. Die Wahl der grafischen Technik bleibt dem Künstler überlassen. Die Bewerbungen sind bis zum 28. Januar 2021 einzureichen. Die Preisverleihung erfolgt am 13. Juni 2021. Weitere Informationen:
Friedenspreis des Deutschen Buchhandels 2020 verleiht Börsenverein an Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen
Den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels verleiht der Börsenverein im Jahr 2020 an den Wirtschaftswissenschaftler Amartya Sen. Geehrt wird mit ihm ein Philosoph, der sich als Vordenker seit Jahrzehnten mit Fragen der globalen Gerechtigkeit auseinandersetzt und dessen Arbeiten zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit in Bezug auf Bildung und Gesundheit heute so relevant sind wie nie zuvor. Gesellschaftlichen Wohlstand nicht allein am Wirtschaftswachstum zu messen, sondern immer auch an den Entwicklungsmöglichkeiten gerade für die Schwächsten, gehört dabei zu seinen wichtigsten Forderungen.
Amartya Sen hebt Solidarität und Verhandlungsbereitschaft als essentielle demokratische Tugenden hervor und beweist, dass Kulturen keine Quelle des Streits um Identitäten sein müssen. In eindringlichen Darstellungen zeigt er, wie Armut, Hunger und Krankheit mit fehlenden freiheitlichen Strukturen zusammenhängen. Mit dem »Human Development Index«, dem »Capabilities Approach« und den »Missing Women« hat er früh Konzepte vorgelegt, die bis heute hohe Maßstäbe für die Ermöglichung, Gewährleistung und Bewertung gleicher Chancen und menschenwürdiger Lebensbedingungen setzen.
Sein inspirierendes Werk ist Aufruf dazu, eine Kultur politischer Entscheidungen zu fördern, die von der Verantwortung für andere getragen ist und niemandem das Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung verwehrt.
Weitere Informationen: https://www.friedenspreis-des-deutschen-buchhandels.de/alle-preistraeger-seit-1950/2020-2029/amartya-sen
Sonntag, 11. Oktober 2020
Neues Design 2020 der Künstlerin Heidemarie Rothe für eine Schutzmaske
In Corona-Zeiten ist so eine Mund-Nase-Bedeckung ein unentbehrliches Utensil im Design von Heidemarie Rothe und eine gute Wahl als täglicher Begleiter.
Pforzheim - Ausschreibung Designers in Residence 2021
Die Stadt Pforzheim lädt jedes Jahr von April bis Juni internationale Nachwuchsdesigner im Rahmen des Stipendiatenprogramms „Designers in Residence“ nach Pforzheim ein. „Designers in Residence“ richtet sich an nationale und internationale Nachwuchsdesigner in den Bereichen Schmuck-, Mode-, Accessoire- und Industriedesign. Insgesamt werden drei Stipendien vergeben, dabei werden die drei besten Bewerbungen berücksichtigt. Der Aufenthalt in Pforzheim ist vom 1. April bis 30. Juni 2021. Das Stipendium beinhaltet die Nutzung von voll ausgestatteten Werkstatt-und Coworking- Arbeitsplätzen im EMMA – Kreativzentrum Pforzheim sowie eine kostenfreie Unterkunft für den Zeitraum von drei Monaten. Bei Bedarf kann auf die Werkstätten der Hochschule Pforzheim zurückgegriffen werden. Zusätzlich werden eine monatliche Unterstützungsleistung von 1.000 Euro sowie eine Erstattung der Reisekosten für An- und Abreise gezahlt. Für anfallende Materialkosten wird ein Zuschuss gewährt. Die Ergebnisse des Arbeitsstipendiums werden in einer Ausstellung im EMMA-Kreativzentrum Pforzheim präsentiert sowie in Kooperation mit dem Design Center Baden-Württemberg in Stuttgart. Für alle Stipendiaten besteht Residenzpflicht. Bewerbungsschluss ist der 15. November 2020. Die Zusage erfolgt Mitte Dezember 2020.
Weitere Informationen: https://www.emma-pf.de/designers-in-residence/stipendium/
Berlin - Jazzförderung 2021 ausgeschrieben
Für das Jahr 2021 bietet die Berliner Kulturverwaltung wieder diverse Förderungen für Berliner Musikgruppen bzw. Musiker/innen aller Stilrichtungen im Bereich Jazz an.
Projektförderungen können direkt oder indirekt erfolgen, das heißt Anträge können sowohl von den Musikerinnen und Musikern selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, aber auch von Dritten (z. B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen, Agenturen u. a.), wenn deren Vorhaben den oben genannten Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigen.
Stipendien werden für zeitlich begrenzte musikalische Vorhaben, die der persönlichen künstlerischen Weiterentwicklung bzw. Vervollkommnung dienen, gewährt. In Betracht kommen hier beispielsweise Kompositionsvorhaben größeren Umfangs, selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke des Einzelunterrichtes bei international anerkannten Musikerinnen und Musikern, der Besuch von renommierten Lehrgängen, die Durchführung von Studienreisen und ähnliches.
Darüber hinaus werden Stipendien auch für Audioproduktionen in einem Tonstudio eigener Wahl sowie für die Produktion von Video-Clips vergeben. Eine Kombination von beidem, z.B. die Erarbeitung einer Komposition mit anschließender Audioproduktion, ist möglich.
Da Frauen im Jazz noch immer deutlich unterrepräsentiert sind, werden 20.000,00 € für ein Sonderprojekt ausgelobt, das geeignet ist, bereits professionell arbeitende Jazzmusikerinnen und –komponistinnen in ihrer künstlerischen Entwicklung voranzubringen, zum Beispiel durch Workshops / Arbeitsphasen, Werkschauen, Konzerte bzw. Konzertreihen, Verpflichtung einer Gastkuratorin oder anderes.
Auch hierbei kann die Förderung direkt oder indirekt erfolgen, d.h. Anträge können sowohl von Musikerinnen/Komponistinnen selbst für in eigener Verantwortung organisierte Projekte gestellt werden, als auch von Dritten (z.B. Veranstaltern, Clubs, Vereinen), deren Vorhaben den o.g. Personenkreis im besonderen Maß berücksichtigt.
Die nicht projektbezogene Basisförderung soll Großformationen im Bereich Jazz eine kontinuierliche künstlerische Weiterentwicklung, eine Stärkung ihres Profils sowie eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit etc. ermöglichen. Sie wird für zwei Jahre, im Rahmen der aktuellen Ausschreibung konkret für die Förderungsjahre 2022 / 2023 vergeben und kann im Einzelfall bis zu 50.000,00 € pro Förderungsjahr (Zeitraum jeweils von Januar bis Dezember) betragen. Die Basisförderung dient der Finanzierung von Kosten (inklusive von Probenhonoraren), die bei der laufenden künstlerischen Arbeit in Vorbereitung von Konzerten, Tourneen und Audioproduktionen ganzjährig entstehen.
Die Antrags- bzw. Bewerbungsfrist für alle oben genannten Förderungsangebote endet am 22. Oktober 2020 um 18.00 Uhr..
Weitere Informationen:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1001218.php
Samstag, 10. Oktober 2020
Neues MeMo-Spiel zur Kunstausstellung 'Zufall ist blind gewählt' der Künstlerin Heidemarie Rothe veröffentlicht
Das neu konzipierte Memo-Spiel der Künstlerin Heidemarie Rothe mit Werken der laufenden virtuellen Kunstausstellung 'Zufall ist blind gewählt' ist mit den abstrakten abgebildeten Kunstwerken der Künstlerin eine Herausforderung für Jung und Alt.
Ausschreibung zur Ausstellung CuxPaperArt21 mit Publikumspreis der Stadt Cuxhaven!
Die Stadt Cuxhaven, vertreten durch den Oberbürgermeister veranstaltet im Jahr 2021 erstmalig eine Ausstellung mit Publikumspreis mit Papier als künstlerischem Medium. Die Ausstellung findet in der Zeit vom 6. Juni bis 29. August 2021 im Schloss Ritzenbüttel statt.
Zum Titel „Paper for future“ können maximal drei künstlerische Arbeiten aus dem Werkstoff Papier eingereicht werden. Es wird ein Publikumspreis in der Höhe von 500 Euro ausgeschrieben.
Dieser wird zur Finissage im Schloss verliehen. Ziel der Ausstellung ist es Papierkunstwerke zu zeigen, welche die Betrachter*innen dazu bringen, die Wertigkeit von Papier neu zu entdecken. Gleichzeitig sollen neue Erkenntnisse der Papierkunst für die Zukunft und die Nachhaltigkeit von Papier sichtbar gemacht werden. Klimawandel und Naturschutz schließen auch den Umgang mit Papier ein. Upcycling , Recycling und Nachhaltigkeit werden auch in der Papierkunst sichtbar und sollen ein Zeichen für die Zukunft setzen. Bewerbungen von bildenden Künstlern*innen sind bis zum 31. Dezember 2020 möglich.
Weitere Informationen:
https://www.cuxhaven.de/staticsite/staticsite.php?menuid=795&topmenu=13
Bremen - Verfahren zur Ausschreibung von Projektmitteln 2021
Der Senator für Kultur startet das Verfahren zur Vergabe der Projektmittel 2021.
Entsprechende Anträge können ab sofort gestellt werden. Auf der Homepage des Ressorts unter www.kultur.bremen.de stehen im Servicebereich die entsprechenden Formulare zum Download bereit. Weiter Informationen finden sich in der Förderrichtlinie, die ebenfalls zum Download angeboten wird.
Die Rückgabe der Anträge wird zeitnah erbeten, nach Möglichkeit bis zum 15. Oktober 2020.
Das zentrale Ziel der Projektförderung ist die künstlerische Profilierung Bremens in den verschiedenen Sparten. Die Schwerpunkte liegen grundsätzlich bei der Förderung künstlerischer Produktivität, kultureller Netzwerkarbeit, der Förderung des künstlerischen Nachwuchses und Stadtkultur.
Weitere Informationen:
https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.343930.de&asl=bremen02.c.732.de
Niedersachsen - Ausschreibung Corona-Sonderprogramm für Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen
Das Land Niedersachsen unterstützt Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind mit einem Sonderprogramm. Basis hierfür sind Förderkriterien, die vier Förderlinien enthalten:
Förderlinie A: Kulturelle Veranstaltungen
Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen für ihre Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen. (2.1.1 der Förderkriterien)
Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.
Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de.
Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.
Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Förderlinie B: Kulturelle Bildung
Gefördert werden außerdem Ausgaben, die durch Vertragsabschlüsse mit Solo-Selbstständigen oder Zusammenschlüssen von Solo-Selbstständigen im Bereich der kulturellen Bildung entstehen. (2.1.2 der Förderkriterien)
Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.
Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) zu stellen, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de
Für Anträge aus dem Bereich Erwachsenenbildung wenden Sie sich bitte an die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung (AEWB): www.aewb-nds.de
Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Förderlinie C: Innovative künstlerische Projekte
Gefördert werden innovative Projekte, die die inhaltliche künstlerische Auseinandersetzung mit aktuellen gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen zum Gegenstand haben und die sich durch eine hohe künstlerische Qualität auszeichnen. Es werden ausschließlich Neuproduktionen gefördert. (2.2.1 der Förderkriterien)
Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kulturangebot und Zusammenschlüsse von Kulturakteuren mit Sitz in Niedersachsen. Dies können juristische Personen des privaten Rechts oder natürliche Personen sein.
Anträge bis max. 7.999 Euro werden beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung (Landschaften, Landschaftsverbände, Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz, Region Hannover, Regionalverband Harz) gestellt, der die Förderung nach den Zuwendungsvoraussetzungen dieser Förderkriterien in eigener Zuständigkeit durchführt. Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de. Informationen zu Antragsstichtagen erhalten Sie auf den Internetseiten der Träger der regionalen Kulturförderung.
Anträge über 8.000 Euro werden beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige) gestellt. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.
Förderlinie D: Solo-Selbständige im nichtöffentlichen Bereich
Im Zuge der Projektförderung können auch Solo-Selbstständige gefördert werden, die wiederholt bei Veranstaltungen im nichtöffentlichen Bereich kulturell aktiv werden. (2.2.2 der Förderkriterien)
Antragsberechtigt sind einzelne Solo-Selbstständige, wenn sie ihren Sitz in Niedersachsen haben und darlegen, dass ihre kulturellen Aktivitäten in Niedersachsen erfolgen.
Anträge sind ausschließlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (Stichwort: Solo-Selbstständige – Förderlinie D) zu stellen. Antragsstichtage beim MWK sind der 31.10.2020 und der 15.12.2020. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels.
Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro
Weitere Informationen:
NEUSTART KULTUR für Galerien
Für die Förderung von Galerien stellt die Kulturstaatsministerin im Rahmen von NEUSTART KULTUR insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Kultur- und Vermittlungsarbeit von Galerien als wesentliche Partner von Künstlerinnen und Künstlern zu stärken. Gefördert werden Ausstellungen von Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler sowie innovative Digitalisierungsprozesse, etwa durch Anschaffung erforderlicher Hard- und Software oder Digitalsupport. Antragsberechtigt sind seit mehr als drei Jahren bestehende, hauptberuflich geführte Galerien, die mit Werken zeitgenössischer bildender Künstlerinnen und Künstler handeln, regelmäßig Ausstellungsprojekte organisieren und ihren Sitz in Deutschland haben. Die Abwicklung des Programms erfolgt durch die Stiftung Kunstfonds. Anträge können vom 1. bis 31. Oktober 2020 auf der Seite der Stiftung Kunstfonds gestellt werden. Über die Förderungen entscheidet voraussichtlich Mitte Dezember eine unabhängige Fachjury.
Weitere Informationen: https://www.kunstfonds.de/
NEUSTART Kultur für Bildende Künstlerinnen und Künstler
Modul A: DIGITAL-GUTSCHEIN (BBK) Bildende Künstlerinnen und Künstler können einen „Digital-Gutschein“ beantragen, der ihnen einen Zuschuss für digitale Fortbildungs- oder Modernisierungsmaßnahmen hinsichtlich ihres digitalen Auftritts ermöglicht.
Modul B: MENTORING (BBK) Gefördert werden Mentor*innen, die Informationsveranstaltungen z. B. in Kooperation mit Kunsthochschulen oder an anderen Kulturorten und individuelle Beratungen anbieten, um Berufsanfänger*innen Einstieg, Orientierung und Netzwerke im Kunstbetrieb zu vermitteln.
Modul C: INNOVATIVE KUNSTPROJEKTE (BBK) Künstler*innen können Fördermittel zur Konzipierung und Umsetzung künstlerischer Interventionen, Ausstellungen, Performances beantragen, die in Ausstellungsräumen oder im öffentlichen Raum für Interessierte zugänglich gemacht werden.
Modul D: DIGITALE VERMITTLUNGSFORMATE (Deutscher Künstlerbund) Gefördert mit einem Stipendium entwickeln Bildende Künstler*innen innovative Vorhaben im Bereich zeitgenössischer digitaler und medienbasierter Kunst. Mit kreativen Medientechnologien sollen richtungsweisende Ideen für audiovisuelle Inhalte auf (neuen) digitalen Plattformen entworfen werden.
Wie hoch sind die Fördersummen?
Modul A: max. 1.000 € Modul B. max. 1.700 € Modul C: max. 15.000 € Modul D: 6.000 €
Ausschreibungen und Projektlaufzeiten im Überblick
Modul A: Ausschreibung I 15.9. bis 15.10.2020; Juryentscheidung bis 31.10.2020 Projektlaufzeit I 15.11.2020 bis 30.4.2021 Ausschreibung II 1. bis 31.1.2021, Juryentscheidung bis 19.02.2021 Projektlaufzeit II 1.3. bis 31.8.2021
Modul B: Ausschreibung I 15.9. bis 15.10.2020, Juryentscheidung bis 15.11.2020 Projektlaufzeit I 1.12.2020 bis 31.5.2021 Ausschreibung II 1.2. bis 28.2.2021, Juryentscheidung bis 20.3.2021 Projektlaufzeit II 1.4. bis 31.8.2021
Modul C: Ausschreibung: 21.9. bis 15.11.2020, Juryentscheidung bis 15.12.2020 Projektlaufzeit: 1.1. bis 31.8.2021
Modul D: Ausschreibung: 15.10. bis 30.11.2020, Juryentscheidung bis 15.02.2021 Projektlaufzeit: 1.3. bis 31.08.2021
Weitere Informationen:
Dienstag, 22. September 2020
Pulse of Europe „Europäische HausParlamente“ - EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ruft zur Teilnahme auf
Seit Samstag ist die Anmeldung für die dritte Runde der „Europäischen HausParlamente“ geöffnet. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen wendet sich zum Start mit einem Grußwort an die Teilnehmer. Das Bürgerbeteiligungsformat von Pulse of Europe findet erstmals in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten statt, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal, Polen und Schweden. „Ich freue mich sehr, dass Pulse of Europe die dritte Runde der Europäischen HausParlamente erstmals quer durch Europa organisiert und tausende Europäerinnen und Europäer einlädt, über Europa zu debattieren“, schreibt von der Leyen. Thematisch geht es in den HausParlamenten um die – nicht zuletzt durch die Coronakrise deutlich gewordene – Notwendigkeit eines engen europäischen Zusammenhalts. „Die Europäische Union ist, was wir aus ihr machen. Anders gesagt: Die Europäische Union wird nur dann erfolgreich bleiben, wenn wir sie gemeinsam weiterentwickeln und wenn die Bürgerinnen und Bürger Europas aktiv mitgestalten“, so Präsidentin von der Leyen. „Ich werde die Ergebnisse der HausParlamente aufmerksam verfolgen und am Ende Ihrer Diskussion im November auf Sie zurückkommen. Ich bin gespannt und dankbar für Ihren Elan. Das ist es, was eine lebendige Europäische Union ausmacht.“ Bis einschließlich zum 2. November 2020 kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger als Gastgeberin oder Gastgeber einer solchen privaten Debatte registrieren, um bei sich zu Hause am Küchentisch, im Café, im Park oder Corona-gerecht per Video-Call mit Familie, Freunden und Bekannten an dem Projekt teilzunehmen. Die Europäischen HausParlamente sind eine Initiative der pro-europäischen Bürgerbewegung Pulse of Europe, die 2018 ihre Premiere feierte. Die Ergebnisse dieser privaten Debatten werden direkt an politische Entscheidungsträger in Brüssel, dieses Mal darunter EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, weitergegeben, die zeitnah zum Votum der HausParlamentarier Stellung nehmen.
Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/germany/news/20200922-hausparlamente_de