Vizekanzler Werner Kogler und Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer präsentierten am 28. Mai mit Finanzminister Gernot Blümel eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler. "Die Überbrückungsfinanzierung ist eine maßgebliche Erleichterung für freischaffende Künstlerinnen und Künstlern", so Staatssekretärin Andrea Mayer. Die Überbrückungsfinanzierung wird mit 90 Mio. Euro dotiert. Vorgesehen sind 1.000 Euro pro Monat, der Bezug ist 6 Monate möglich. "Gerade im künstlerischen Schaffensbereich haben wir mit längeren Beeinträchtigungen zu tun", erklärt Vizekanzler Kogler zum Zeitrahmen. Anspruchsberechtigt sind rund 15.000 Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflicht- oder freiwillig versichert sind und sich in einer Notlage befinden. Darunter fallen u.a. bildende Künstlerinnen/Künstler, Schauspielerinnen/Schauspieler, Autorinnen/Autoren, Musikerinnen/Musiker, Komponistinnen/Komponisten, Tänzerinnen/Tänzer, Filmschaffende, Sängerinnen/Sänger, etc.
Eckpunkte der Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler:
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