Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2020 Arbeitsstipendien für Ernste Musik und Klangkunst. Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von herausragenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern sowie Kuratorinnen und Kuratoren bestimmt, die im Bereich Neue Musik, Alte Musik oder Klangkunst tätig sind (Komposition, Klangkunst, Interpretation, Kuratieren, Recherchieren). Es können sowohl Berufsanfänger/innen als auch langjährig tätige Künstlerinnen und Künstler bzw. Kuratorinnen und Kuratoren ein Stipendium erhalten.
Die Arbeitsstipendien sollen die Vielfalt und Qualität in Berlin produzierter Arbeiten in diesen Bereichen fördern, indem neue Ideen und Ansätze unterstützt werden. Gefördert werden z.B. Recherchen oder Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, die Entwicklung von Projekten oder Entwürfen, Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder der Vermittlung, Dokumentation und Publikation etc.
Es stehen ca. 252.000 Euro zur Verfügung. Im Normalfall beträgt die Stipendienhöhe 12.000 Euro, bei Recherchen 8.000 Euro.
Bei Antragstellung muss der 1. Wohnsitz in Berlin sein und für die Dauer des Stipendiums beibehalten werden. Es werden professionelle Künstler/innen, und Kuratoren/Kuratorinnen gefördert, die eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der Neuen Musik, Alten Musik oder Klangkunst in Berlin nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität.
Die Bewerbungsfrist endet am 13. Februar 2020 um 18.00 Uhr.
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