Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Januar 2021, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes, des Bundesnaturschutzgesetzes und des Waffengesetzes (19/26024) in erster Lesung debattiert. Die Vorlage wurde im Anschluss gemeinsam mit einem Antrag der FDP mit dem Titel „Wald geht nur mit Wild – Ideologiefreie Reform des Bundesjagdgesetzes“ (19/26179) zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Auch sollen mit dem Entwurf Ergebnisse des Waldgipfels umgesetzt werden: Wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der bisher verpflichtenden Abschusspläne für Rehwild. Stattdessen sollen sich Waldbesitzer und Jäger künftig auf einen jährlichen Mindestabschuss pro Revier verständigen. Eine Obergrenze soll es nicht mehr geben. Einigen sie sich nicht, soll die Jagdbehörde entscheiden, wie viele Rehe erlegt werden müssen. Dabei ist sie gehalten, sich an die neue Zielvorgabe des Jagdgesetzes zu halten, die Waldverjüngung zu fördern. Bei der Entscheidung solle sich die Behörde künftig auch auf eigens angefertigte Gutachten zum Wildverbiss stützen können. Um den Waldschutz zu stärken wird in der Novelle erstmals „eine Naturverjüngung des Waldes im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen“ neben dem Erhalt eines artenreichen Wildbestandes als Ziel vorgegeben. Unter dem Schlagwort eines „angemessenen Ausgleichs zwischen Wald und Wild“ wird damit ein Paradigmenwechsel weg vom Einzäunen großer Flächen zum Schutz vor Wildverbiss hin zu einer stärkeren Bejagung vollzogen.
Weitere Information:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw04-de-bundesjagdgesetz-817396
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An die Bundestagsabgeordneten:
Bitte ändern sie den Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes!
Trotz zahlreicher Stellungnahmen und Positionspapieren vieler Verbände zum Gesetzesentwurf ist der an vielen Stellen eingeforderte gesetzlich verankerte Tierschutz bisher im Gesetzesentwurf unberücksichtigt geblieben. NUR EIN WALD MIT GENÜGEND WILD IST EIN GESUNDES ÖKOSYSTEM!
Wir fordern die Bundestagsabgeordneten auf, im Sinne des Tierschutzes den Entwurf der Bundesjagdgesetz-Novellierung tierschutzgerecht und verfassungskonform mit dem Grundgesetz umzugestalten. Bitte verleiht unserer Forderung jetzt vor der Bundestagsabstimmung mit eurer Stimme den nötigen Nachdruck.
Unterstützen Sie bitte die Petition von Dr. Jörg Stürmer auf change.org:
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