Der Bundestag hat gestern im Rahmen des Nachtragshaushalts die neue Überbrückungshilfe beschlossen. Jetzt darf erst nach Prüfung durch Steuerberater*innen Überbrückungshilfe - nur von diesen höchst selbst - beantragt werden. Um zu prüfen, ob es sich überhaupt lohnt, diese zu beantragen, gibt es von Land NRW eine "Grafik zur leichteren Nachvollziehbarkeit der Antragsvoraussetzungen" als PDF. Entsprechende Anträge sollen ab 8. Juli über ein Bundesportal möglich sein.
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