Donnerstag, 14. November 2019

Sven Giegold - Diskussionsveranstaltung “Republik Europa?” mit Prof. Ulrike Guérot in Düsseldorf

Die Millionen Stimmen für die Anti-Europäer bei der Europawahl haben gezeigt: Das Europäische Projekt ist in Gefahr. Diese anti-europäischen Populisten stellen in Frage, was Europa ausmachen muss: Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Solidarität. Klar ist: Gerade jetzt müssen Europas Errungenschaften mutig verteidigt werden. Zugleich muss die Europäische Union mit konsequenten Reformen weiterentwickelt werden. Die EU muss besser darin werden, ihre Errungenschaften allen Menschen in Europa zuteil werden zu lassen. Für zu viele Menschen in Europa ist die EU weit weg.
Deswegen bekennen sich Bündnis90/Die Grünen Im Zwischenbericht zum Grundsatzprogramm zum Modell einer „Föderalen Europäischen Republik“, in dessen Zentrum die Europäischen Grundrechte stehen, die für alle Bürgerinnen und Bürger gegenüber ihren nationalen und regionalen Regierungen garantiert werden. So soll es gelingen das europäische Einigungswerk fortzusetzen und gleichzeitig alle Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen.
Doch wie genau soll solche eine Föderale Europäische Republik aussehen? Wie können wir die EU konkret dahin weiterentwickeln? Dazu möchten wir mit Prof. Dr. Ulrike Guérot diskutieren. Prof. Guérot ist Professorin für Europapolitik und Demokratieforschung an der Donau-Universität Krems und Gründerin des European Democracy Labs in Berlin. In ihrem Buch “Warum Europa eine Republik werden muss?” zeichnet sie das bisher konkreteste Bild einer Europäischen Republik.
Eröffnet wird der Abend mit einem Grußwort des Düsseldorfer Oberbürgermeisters Thomas Geisel. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 4.12.2019 um 19:00 Uhr im Plenarsaal des Düsseldorfer Rathauses, Am Marktplatz 2 statt.
Weitere Informationen:

Ausschreibung Stipendium 2020/2021 der Bremischen Evangelischen Kirche für bildende Künstlerinnen und Künstler

Die Bremische Evangelische Kirche vergibt ein 10-monatiges Arbeitsstipendium an Bildende Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und dem direkten Umland.
Professionell arbeitende qualifizierte Künstlerinnen und Künstler erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen dieses Stipendiums mit dem Verhältnis von Kunst und Religion mit ihren künstlerischen Mitteln auseinanderzusetzen. Dies sollte als Teil der eigenen künstlerischen Arbeit geschehen in der Auseinandersetzung - mit aktuellen gesellschaftlichen Themen oder - mit der Historie und dem sozialen Leben einer Kirchengemeinde oder - mit der Kirche als architektonischem Raum oder - mit der Kirche als spirituellem Raum.
 Die künstlerischen Ergebnisse und Statements werden in Absprache mit dem Stipendiaten/ der Stipendiatin in einer Ausstellung am Ende oder während des Stipendiums der Öffentlichkeit präsentiert. Eine Dokumentation wird erwartet.  
Das Stipendium ist mit € 10.000 in einer monatlichen Zuwendung von € 1.000 dotiert. Für die Dokumentation sind bis zu € 4.000 vorgesehen.
Das Stipendium beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. Januar des Folgejahres. Bewerbungsschluss ist der 3. Januar 2020.

Weitere Informationen:
https://www.kulturkirche-bremen.de/k_img/redaktion/Stipendium-2020_2021.pdf

Deutsche Orchestervereinigung - Zusätzliche Altersversorgung für Mitglieder freier Ensembles

Die DOV hat sich mit Erfolg dafür stark gemacht, dass nun auch die Mitglieder freier Ensembles einen Anspruch auf zusätzliche Altersversorgung erwerben können. Ab 1. Januar 2020 können sie sich in der Bayerischen Versorgungskammer absichern. Die DOV engagiert sich seit langem für die Verbesserung der finanziellen und sozialen Lage von Freischaffenden. Seit Anfang 2019 können freischaffende Einzelpersonen, die regelmäßig bei TVK-Orchestern aushelfen, bereits eine freiwillige Zusatzversorgung bei der Bayerischen Versorgungskammer aufbauen. Wenn sie DOV-Mitglieder sind, ist auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu besonders günstigen Konditionen möglich. Dabei erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Weitere Informationen:


Land Rheinland-Pfalz - Förderprogramm für die Freie Szene

Mit dem Förderprogramm für die Freie Szene fördert das Land Rheinland-Pfalz Projektvorhaben professioneller Theater und Orchester in freier Trägerschaft und soziokulturelle Zentren und Maßnahmen.
Regelmäßiger Antragsschluss ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres für Vorhaben des Folgejahres. Dies stellt keine Ausschlussfrist dar, jedoch können später eingehende Anträge nur nachrangig berücksichtigt werden.
Da die Förderrichtlinie mit Wirkung vom 01. Oktober 2019 neu gefasst worden ist, wird im Jahr 2019 der Antragsschluss ausnahmsweise auf den 31.Dezember verschoben.
Weitere Informationen:

Berlin - Ausschreibung zur Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben für Einrichtungen 2020

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aus den einzelnen Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.

Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.

Antragsberechtigt sind alle nachgeordneten Einrichtungen, nicht rechtsfähigen Anstalten und die Stiftungen des öffentlichen Rechts im Bereich der Kultur des Landes Berlin sowie die Einrichtungen bezirklicher Kulturarbeit; außerdem die Kultureinrichtungen, die eine institutionelle Förderung aus Bundes-, Landes-, Bezirks- oder DKLB-Mitteln erhalten sowie alle konzeptgeförderten Theater- und Tanzgruppen.

Das Programm sieht die Förderung ein- und zweijähriger Projekte vor, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können (z.B. Koproduktionen, Reihen, Serien, Einzelprojekte usw.).

Gefördert werden:

  • Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteur*innen der Freien Szene zusammenarbeiten
  • Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen

Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich März 2020. Die Bewerbungsfrist endet am 3.Dezember 2019 um 18:00 Uhr. 
Weitere Informationen:

Freitag, 1. November 2019

Land Niedersachsen - Ausschreibung Literaturstipendien

Ab sofort können sich Autorinnen und Autoren sowie Übersetzerinnen und Übersetzer, die in ihren Texten oder Biographien einen Bezug zu Niedersachsen haben, für eines der vier verschiedenen Literaturstipendien des Landes Niedersachsen bewerben. Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) lobt ein Jahresstipendium, ein Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren, ein Übersetzerstipendium sowie bis zu drei Arbeitsstipendien aus. Die Vergabe erfolgt auf Empfehlung die Literaturkommission des Landes Niedersachsen.
„Mit den Literaturstipendien unterstützen wir die kreativen Schaffensprozesse von Autorinnen und Autoren. Gleichzeitig fungieren sie als Motor, der die kulturelle Vielfalt Niedersachsens stärkt“, sagt Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler.
Das Jahresstipendium in Höhe von bis zu 14.000 Euro soll es freiberuflichen Autorinnen und Autoren, die mindestens einmal in einem anerkannten Verlag (nicht Selbstverlag) veröffentlicht haben, ermöglichen, über einen Zeitraum bis zu einem Jahr verstärkt künstlerisch tätig zu sein. Voraussetzung ist, dass sie bzw. er mindestens einmal in einem anerkannten Verlag (kein Selbstverlag) veröffentlicht hat.
Mit dem Stipendium für Kinder- und Jugendbuchautoren in Höhe von bis zu 8.000 Euro wird ein aktuelles Projekt einer Schriftstellerin oder eines Schriftstellers gefördert, das sich an Kinder bzw. Jugendliche richtet.
Mit dem Übersetzerstipendium fördert das MWK Übersetzerinnen und Übersetzer literarischer Texte durch ein projektbezogenes Stipendium in Höhe von 7.800 Euro.
Es soll der Geförderten bzw. dem Geförderten Freiräume schaffen, um an einer Übersetzung zu arbeiten und sie zur Veröffentlichung zu bringen.
Darüber hinaus vergibt das MWK bis zu drei Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Die Einzelförderung beträgt bis zu 5.000 Euro.
Bewerbungen sind über das Online-Antragsverfahren des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur einzureichen. 

Staatskanzlei Sachsen-Anhakt - Ideenwettbewerb Logo und Claim für Vermarktung Bundesratspräsidentschaft

Die Staatskanzlei lobt einen öffentlichen Ideenwettbewerb aus. Gesucht werden Logo und Claim für die Vermarktung der Bundesratspräsidentschaft und der zentralen Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2020-2021. Der 1. Platz ist mit 8.500 Euro dotiert. Anmeldeschluss: 18. November 2019. Der mit dem 1. Preis prämierte Beitrag wird als Label bei der bundesweiten Vermarktung genutzt. 
Der Claim und das Logo für 2020-2021 sollen einerseits einen hohen Wiedererkennungswert für das Bundesland transportieren, andererseits die bundesweite Komponente der Bundesratspräsidentschaft sowie den Tag der Deutschen Einheit aufgreifen und die Deutschlandfarben schwarz, rot, gold enthalten. Sowohl Sachsen-Anhalt als auch die föderalistisch geprägte Bundesrepublik sollen mit Logo und Claim als zukunftsorientierte, erfolgreiche Gemeinschaft aller Bundesländer und des Bundes symbolisiert werden.
Logo und Claim sollen miteinander und getrennt voneinander verwendet werden und klar zugeordnet werden können. Sie sollen die Marketingstrategie des Landes weiter verfolgen und auch für die anderen Bundesländer verständlich kreativ und attraktiv sein. Das aktuelle Landeslogo und Motto kann aufgegriffen werden.
Weitere Informationen:

Rheinland-Pfalz & Saarland - Ausschreibung Ludwig-Harig-Stipendium 2020

Zur Erinnerung an einen großen Autor der deutschsprachigen Literatur und in Würdigung des Lebenswerks des 2018 verstorbenen saarländischen Schriftstellers Ludwig Harig lobt das Ministerium für Bildung und Kultur zum zweiten Mal das Ludwig-Harig-Stipendium aus. Nachwuchsautor*innen können sich nun bis zum 31. Januar 2020 für das Reise- und Recherchestipendium bewerben.
Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert und auf zwei Jahre befristet. Ein Anteil in Höhe von 3.000 Euro ist als Publikationszuschuss zu betrachten, der es Autor*innen ermöglicht, ihre Arbeitsergebnisse zu veröffentlichen. Mit Ablauf des Stipendiums ist ein Nachweis über die Arbeitsergebnisse vorzulegen. Diese sollen im Rahmen der nächsten Vergabe des Stipendiums der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die Vergabe des Stipendiums erfolgt jeweils zum Todestag Ludwig Harigs am 5. Mai.
Um das Stipendium bewerben können sich Nachwuchsautor*innen aus der Großregion Saar-Lor-Lux-Elsass-Wallonie-Rheinland-Pfalz sowie Autor*innen, die sich thematisch auf das Saarland oder die Großregion beziehen. Über die Vergabe entscheidet eine von der Ministerin für Bildung und Kultur berufene Jury.
Bewerbungen mit entsprechender Beschreibung des literarischen Projekts sind bis zum 31. Januar 2020 zu richten an das Ministerium für Bildung und Kultur. 

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