Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn schreibt ein einjähriges Stipendium mit Residenzpflicht für bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Angesprochen sind Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossenem, künstlerischem Studium, die in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern leben und arbeiten.
Die Sparkassen-Kulturstiftung sieht seit 1992 ihre Aufgabe darin, Künstlerinnen und Künstler im Rahmen dieses Stipendiums eine künstlerische Weiterentwicklung zu ermöglichen und eine umfangreiche Publikationsmöglichkeit zu bieten. Gefördert werden soll das künstlerische Potential von Künstlerinnen und Künstlern aus dem norddeutschen Raum, die eine mindestens zweijährige Ausstellungstätigkeit nach dem Studienabschluss nachweisen können.
Eingeladen zur Bewerbung um das einjährige Wohn- und Arbeitsstipendium sind bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie sowie Neue Medien, die in den letzten fünf Jahren nicht von der Stiftung gefördert wurden (etwa im Rahmen einer Einzelausstellung).
Die Sparkassen-Kulturstiftung sieht seit 1992 ihre Aufgabe darin, Künstlerinnen und Künstler im Rahmen dieses Stipendiums eine künstlerische Weiterentwicklung zu ermöglichen und eine umfangreiche Publikationsmöglichkeit zu bieten. Gefördert werden soll das künstlerische Potential von Künstlerinnen und Künstlern aus dem norddeutschen Raum, die eine mindestens zweijährige Ausstellungstätigkeit nach dem Studienabschluss nachweisen können.
Eingeladen zur Bewerbung um das einjährige Wohn- und Arbeitsstipendium sind bildende Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie sowie Neue Medien, die in den letzten fünf Jahren nicht von der Stiftung gefördert wurden (etwa im Rahmen einer Einzelausstellung).
Die Bewerbungsunterlagen für das Stipendium müssen auf eigene Kosten bis spätestens 15. Dezember 2019 (Datum des Poststempels) postalisch eingesandt werden.
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