Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock schreibt für das Jahr 2020 drei Aufenthaltsstipendien für das Schleswig-Holstein-Haus aus, auf die sich Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie Filmemacherinnen und Filmemacher bewerben können. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden durch eine Fachjury ausgewählt. Sie erhalten ein monatliches Förderstipendium in Höhe von 1.500 Euro, ein Arbeitsatelier und einen Wohnraum im Schleswig-Holstein-Haus Rostock.
Die Aufenthaltsdauer beträgt zwei bis drei Monate.
Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen.
Bewerberinnen/Bewerber müssen
- in Mecklenburg-Vorpommern geboren sein oder einen Wohnsitz im Bundesland haben
- oder im Rahmen ihrer Bewerbung überzeugend darstellen, dass Sie sich während des Stipendiums künstlerisch mit einem Thema auseinandersetzen, das einen Bezug zu Rostock bzw. Mecklenburg-Vorpommern hat.
Die Bewerbung ist bis zum 31.10.2019 abzusenden.
Weitere Information: https://www.rostock-stipendium.de/bewerben/
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen