Antragsberechtigt sind österreichische Galerien, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
- Die Ausschreibung beschränkt sich auf Galerien, die österreichische Kunst ab 1970 zeigen.
- Einreichende Galerien müssen eine permanente Vertretung österreichischer Künstlerinnen und Künstler sowie mindestens vier Ausstellungen pro Jahr in den jeweiligen eigenen Galerieräumlichkeiten bestätigen.
- Der ganzjährige öffentliche Zugang mit wöchentlichen Öffnungszeiten zu den Ausstellungen muss gewährleistet sein.
- Galerien mit mehreren Standorten (auch mit unterschiedlicher Firmenstruktur) werden wie ein Unternehmen behandelt.
Einsendeschluss: 30. September 2018 (es gilt das Datum des Poststempels)
Weitere Informationen:https://www.kunstkultur.bka.gv.at/-/ausschreibung-auslandsmesseforderung-fur-galerien-2018
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