Der Kurator für den Hauptstadtkulturfonds, ab 1. April 2018
Prof. Gereon Sievernich, weist darauf hin, dass bis zum 17.
April 2018 Anträge für eine Einzelprojektförderung aus dem
Hauptstadtkulturfonds für das Jahr 2019 gestellt werden
können.
Aus dem Hauptstadtkulturfonds werden aus Mitteln der
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Einzelmaßnahmen und Veranstaltungen gefördert, die für die
Bundeshauptstadt Berlin bedeutsam sind, nationale und
internationale Ausstrahlung haben und besonders innovativ sind.
Der Fonds soll durch die Förderung aktueller kultureller und
künstlerischer Projekte dazu beitragen, von Berlin aus den
überregionalen und internationalen kulturellen Dialog
aufzunehmen und zu festigen.
Der Hauptstadtkulturfonds fördert Kunstprojekte und künstlerische Veranstaltungen von nationaler und internationaler Ausstrahlung, die besonders innovativ sind und sich an Tendenzen der jüngsten Entwicklung in den Bereichen Architektur, Bildende Kunst, Design, Literatur, Musik, Musiktheater, Performance, Tanz, Theater etc. orientieren (mit Ausnahme der Filmproduktion).
Die Vergabe der Einzelprojektförderung erfolgt auf der
Grundlage der Empfehlungen der Jury durch den Gemeinsamen
Ausschuss für den Hauptstadtkulturfonds unter dem Vorbehalt
der parlamentarischen Entscheidung zum Haushalt durch den
Deutschen Bundestag und das Abgeordnetenhaus von Berlin.
Weitere Informationen:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen