Mittwoch, 28. Februar 2018

Hamburg - Ausschreibung 2 Residenzstipendien für bildende Künstler

Auch im Jahr 2018 vergibt die Behörde für Kultur und Medien zwei Residenzstipendien an ausländische Künstlerinnen und Künstler aus dem Bereich Bildende Kunst. Ab sofort können Hamburger Institutionen, Gruppen und Vereine ausländische Künstlerinnen und Künstler für einen dreimonatigen Aufenthalt in einer Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus vorschlagen. Bewerbungsfrist ist der 15. April 2018.
Im Rahmen des Residenzprogrammes stellt die Behörde für Kultur und Medien zwei ausländischen Künstlerinnen oder Künstlern vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018 eine Residenzwohnung in der Ateliergemeinschaft Achterhaus für jeweils drei Monate zur Verfügung. Zusätzlich zur mietfreien Nutzung der Wohnung erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten während ihres Aufenthaltes einen monatlichen Unterhaltszuschuss in Höhe von 1.000 Euro und einen einmaligen Reisekostenzuschuss in Höhe von maximal 1.000 Euro.

Weitere Informationen:
http://www.hamburg.de/bkm/10518520/achterhaus-stipendium/

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