Zum 1. Januar 2019 soll eine neue Förderrunde des Programms des Freistaats Bayern beginnen. Für das Programm können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbegrenzung bis Ende Juli 2018 bei der Regierung bewerben, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz des Künstlers befindet. Voraussetzung ist eine abgeschlossene künstlerische Ausbildung. Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und dürfen ein bestimmtes Jahresnettoeinkommen nicht überschreiten. Die Atelierkostenzuschüsse werden auf der Grundlage von Vorschlägen einer Auswahlkommission vergeben. Die Künstlerinnen und Künstler erhalten über einen Zeitraum von zwei Jahren einen Zuschuss zu ihren Atelierkosten von monatlich 230 Euro. Der monatliche Zuschuss wird für die Dauer von 24 Monaten gewährt und kann unmittelbar anschließend an die erste Förderperiode auf eine Gesamtdauer von 48 Monaten verlängert werden. Dies setzt jedoch eine erneute Teilnahme am Auswahlverfahren voraus.
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