Donnerstag, 30. November 2017

Opportunity - Highlights Contemporary Craft Tour 2018

Highlights Craft Tour has been established for 13 years and is well respected for its high quality work and innovative, often unexpected approach, showing work that often blurs the boundaries between fine art and the applied arts/craft. Traditional craft media including wood, textiles, metal, glass and jewelry is shown alongside installation, film and animation, 3-d printing and new technologies. The Team is inviting submissions for this year's touring exhibition which will showcase inspiring and exemplary work that addresses the theme of Conflict+Craft. Deadline for submissions: 01/01/2018 

More information:
https://www.curatorspace.com/opportunities/detail/craftconflict--highlights-contemporary-craft-tour/1834

Mittwoch, 29. November 2017

Baden-Württemberg - Ausschreibung Jazzförderung 2018

Die baden-württembergische Jazzförderung geht in eine neue Runde: Das Land fördert professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker bei ihren Konzertauftritten in Deutschland und im Ausland. Auch Jazzfestivals können einen Zuschuss erhalten. Dafür stellt das Land insgesamt 345.000 Euro bereit. Die Förderlinie unterstützt die Jazzszene in Baden-Württemberg. Die Jazzmusikerinnen und -musiker erhalten die Möglichkeit, national und international Erfahrung zu sammeln und die Jazzszene Baden-Württembergs außerhalb des Landes bekannt zu machen. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und So-listen ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Auftrittsförderung
Bei der Auftrittsförderung in Jazzclubs in Baden-Württemberg handelt es sich um eine Künstlerförderung zur Aufstockung der Künstlergagen. Anträge müssen bis 31. Januar 2018 beim Jazzverband Baden-Württemberg eingereicht werden. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung.
Bei der Auftrittsförderung außerhalb von Baden-Württemberg haben professionelle baden-württembergische Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker die Möglichkeit, einen Landeszuschuss zu den entstehenden Reise- und Aufenthaltskosten in Verbindung mit Gastspielen in anderen Bundesländern oder im Ausland zu beantragen. Bezuschusst werden können Konzerte oder Auftritte, die im Zeit-raum vom 1. März bis 31. August 2018 stattfinden. Die Förderung pro Musikerin und Musiker ist gestaffelt und beginnt bei 200 Euro für Auftritte in Deutschland außerhalb von Baden-Württemberg. Für Konzerte im europäischen Ausland sind 400 Euro und international 800 Euro vorgesehen. Die maximale Förderung pro Ensemble und Projekt beträgt in Deutschland und außerhalb von Baden-Württemberg 2000 Euro, im europäischen Ausland 4000 Euro und international 8000 Euro. Die finanzielle Unterstützung steht Solistinnen und Solisten ebenso wie Jazz-Ensembles zur Verfügung. Anträge sind bis zum 15. Januar 2018 an den Jazzverband zu stellen.
Förderung von Jazzfestivals
Hier gibt es die Möglichkeit eine Festival-Förderung in Höhe von bis zu 8.000 Euro je Festival zu beantragen, sofern Jazzmusikerinnen und Jazzmusiker im Programm vertreten sind, die in Baden-Württemberg geboren oder aufgewachsen sind oder ihren Lebensmittelpunkt im Land haben. Anträge können bis zum 15. Januar 2018 an das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gerichtet werden.

Weitere Infos:

Steuer 2017: EÜR für Unternehmen nur noch elektronisch

Ab dem kommenden Jahr müssen alle Unternehmen, die ihren Gewinn mittels Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln, ihre Daten grundsätzlich elektronisch an ihr Finanzamt senden.

Für Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler, deren Betriebseinnahmen jährlich unter 17.500 Euro liegen, galt bislang eine Ausnahme-Regelung. Danach durften sie eine formlose Einnahmenüberschussrechnung bei ihrem Finanzamt einreichen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2017 sind auch sie verpflichtet, das Steuerformular (Anlage EÜR) elektronisch, beispielsweise per „Mein ELSTER“ (www.elster.de), zu übermitteln.

Bei steuerbefreiten Körperschaften (z.B. gemeinnützige Vereine) besteht eine Übermittlungspflicht nur für einen einheitlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit Einnahmen über 35.000 Euro.

Weitere Informationen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2017-10-09-Anlage-EUER-2017.pdf;jsessionid=513E9060B2748DF90C34776CEDECDAAE?__blob=publicationFile&v=1

http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=888148&identifier=37d6fed9b4593b459984893ee05c1660

Ausschreibung Kunstpreis Wesseling2018

Der Kunstverein Wesseling e.V und  die Stadt Wesseling schreiben den Kunstpreis Wesseling2018 für Malerei, Fotografie, Skulptur/Objekte unter dem Thema "Leicht.Sinn"  aus.

Zur Teilnahme am Kunstpreis Wesseling2018 muss eine digitale Bewerbung eingereicht werden. Das Ausschreibungsformular ist per PDF abrufbar. Die Ausschreibung ist ab November 2017 öffentlich und das Bewerbungsende ist auf den 31. März 2018 datiert. Bewerbungen per Post oder E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
 
Zugelassen sind KünstlerInnen, die das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Der Kunstpreis teilt sich auf die Kategorien Malerei, Fotografie, Skulptur/Objekt auf. Die KünstlerInnen haben sich in den jeweiligen Sparten einzutragen. Eine Bewerbung ist nur für eine Sparte zulässig. Das Preisgeld des Kunstpreises wird auf die drei Sparten aufgeteilt.

Der 11. Kunstpreis Wesseling2018 wird mit insgesamt € 5.000,00 ausgelobt und auf die Kategorien verteilt.(3 x 1500 €, 1 x Sonderpreis der Jury 500 €)

Weitere Informationen:

Bremen - Ausschreibung zur offenen Jahresausstellung des BBK 2018

Der Bremer Verband Bildender Künstlerinnen und Künstler ruft zur Teilnahme an der kommenden Jahresausstellung im Hafenmuseum Speicher XI in Bremen im Frühjahr 2018 auf. Die Ausschreibung ist offen für alle Medien der bildenden Kunst. Bewerben können sich alle professionellen Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und umzu mit einer abgeschlossenen Hochschulausbildung (Diplom) oder einer gleichwertigen Qualifikation. Es gibt keine Altersbeschränkung. Die jurierte und kuratierte Ausstellung wird vom 22.4. – 17.6.2018 im Hafenmuseum Speicher XI in der Bremer Überseestadt gezeigt. Ein begleitender Katalog ist angedacht. Abgabe der Bewerbungsmappen mit künstlerischem Lebenslauf und Bildmaterial zum Thema Substanz(en) in der Geschäftsstelle des BBK, Am Deich 68, 28199 Bremen. Wir bitten um frankierte Rückumschläge. Eine noch zu besetzende Jury wird über die Teilnahme entscheiden. Bewerbungsschluss ist der 01. Februar 2018.

Weitere Informationen:
http://www.bbk-bremen.de/ausschreibungen.html

Dienstag, 21. November 2017

Get It Arts Shoreditch - Artist Open Call 2018

The team of the Gallery is pleased to announce an open call for a group exhibition in Shoreditch next Spring. Open to emerging and established artists, Get It Arts is looking for printmakers, photographers and illustrators for an exhibition just off of Brick Lane at 5th Base Gallery, from the 1 - 4 March 2018, with a launch party on East London's March edition of First Thursdays. If you create works with a strong graphic sensibility, whether it's bold prints, striking photography or energetic illustrations, the team love to hear from you. Selected artists will be asked to contribute £30 towards the running of the exhibition. No commission will be taken by Get It Arts. Deadline for submissions: 20/12/2017

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Fire Station Artists’ Studios Dublin, Ireland - Open Call Curator Residencies 2018 /2019

The aim of this residency programme is to provide opportunities for international curators to familiarise themselves with the Irish visual art scene, undertake research and make connections that will evolve into the future. Through these residencies Fire Station aims to build associations between Irish artists, curators, art institutions and their artistic peers internationally.
During each residency FSAS encourages curators to simultaneously tease out their own research interests as well as conduct a series of studio visits and meetings with artists and professionals involved in the Irish contemporary arts sector.
The advantage for an international curator visiting Dublin and Fire Station Artists’ Studios is easy access to a dynamic and growing visual art scene within a compact city that is manageable on foot. Our Dublin city centre location is within walking distance of all major galleries both public and private and artists’ studios which are located close to Dublin city centre. In addition FSAS is located close to national rail and bus transport lines with easy access to the cities of Cork, Galway, Limerick and Belfast which all have distinct and vibrant art Scenes.
Deadline: 17:00 PM / 14 December 2017

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Sven Giegold - Schutz für Whistleblower notwendig und wichtig

An diesem Donnerstag, den 23. November, beginnt das Berufungsverfahren von Antoine Deltour und Raphaël Halet vor dem Luxemburger Oberlandesgericht. Antoine Deltour will das gegen ihn verhängte Urteil mit der Begründung anfechten, dass er mit ehrlicher Absicht handelte. Der ehemalige Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC hatte gemeinsam mit Raphaël Halet und dem Journalisten Edouard Perrin 2014 den sogenannten Luxleaks-Skandal aufgedeckt. Erst das Bekanntwerden von Steuerabsprachen Luxemburgs mit hunderten Unternehmen bewog die Europäische Kommission und Mitgliedstaaten dazu, den Kampf gegen Steuerdumping endlich anzugehen. Das Urteil vor einem Jahr gegen Deltour lautete sechs Monate auf Bewährung und 1500 Euro Geldstrafe. Wenn die Berufung vor dem Luxemburger Oberlandesgericht scheitert, bleibt Deltour und Halet der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die bevorstehende Berufungsentscheidung beurteilt Sven Giegold, der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:
“Das Berufungsverfahren gegen Antoine Deltour ist ein grotesker Tiefpunkt der Gerechtigkeit. Die Urteile gegen Deltour und Halet sind doppelt skandalös. Erstens: Es ist schlicht falsch, dass das Gericht in seinem Urteil behauptet, die von Deltour und Halet aufgedeckten Steuervorbescheide wären legal. Die Steuervorbescheide waren jedoch nicht nur illegitim, sondern auch illegal, denn sie verletzten vielfach europäisches Beihilferecht und europäisches Steuerrecht. Zweitens: Es ist unverschämt, Whistleblower nicht nach dem überragenden öffentlichen Interesse ihres Handelns zu beurteilen. Das Gericht fordert stattdessen reine Absichten der Whistleblower, was angesichts des aufgedeckten Steuerdumpings völlig unangemessen ist. Wer Milliardenschäden am Gemeinwohl abwendet, darf nicht bestraft werden, weil im Moment der Datenbeschaffung möglicherweise auch andere Motive bestanden haben. Für ihren Einsatz für das Gemeinwohl haben die Whistleblower einen Freispruch und Schutz verdient. Das Luxemburger Gericht kriminalisiert Zivilcourage.
Der Fall Deltour zeigt beispielhaft, warum wir unverzüglich einen wirksamen Schutz von Whistleblowern brauchen. Bis heute hat Luxemburg keine Reform des Schutzes von Hinweisgebern vorgelegt. Versprechungen der Regierung ruhen derweil. Immer noch fehlt es an einem Schutz für Whistleblower aus dem privaten Sektor. Auch in Deutschland ist ein umfassendes Whistleblower-Schutzgesetz überfällig. Die EU-Kommission hat immerhin nach jahrelangem Druck einen Gesetzentwurf für das nächste Jahr angekündigt. Wir werden nicht ruhen, bis Whistleblower überall in Europa wirksam geschützt sind.”

Weitere Informationen:

Montag, 20. November 2017

Institut für Auslandsbeziehungen - Ausschreibung Ausstellungsförderung

Das ifa (Institut für Auslandsbeziehungen) fördert im Ausland stattfindende Ausstellungen zeitgenössischer deutscher oder in Deutschland lebender Künstlerinnen und Künstler, die seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Fördermittel können für Transport- und Reisekosten sowie die Miete für technisches Equipment beantragt werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2018.

Weitere Informationen:


Institut für Auslandsbeziehungen - Ausschreibung Programm Künstlerkontakte

Das Programm Künstlerkontakte des ifa unterstützt Projekte aus den Bereichen zeitgenössische bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie und Medienkunst. Der Schwerpunkt liegt auf dem Austausch und der inhaltlichen Zusammenarbeit zwischen deutschen Kulturschaffenden und Kulturschaffenden aus Transformations- und Entwicklungsländern. Es können Arbeitsaufenthalte und Reisen bezuschusst werden. Bewerbungsschluss ist der 31. Januar 2018.

Weitere Informationen:



Österreich/Schweiz - Messner Designforum - Möbel-Designwettbewerb für Holzvisionäre

Die Idee zu diesem Wettbewerb entspringt einer langjährigen Partnerschaft österreichischer und Schweizer Unternehmen. "Liv `In`Wood" wurde ins Leben gerufen, um jungen "Holzverliebten" die Möglichkeit zu bieten, zu erleben, wie ihren Visionen Leben eingehaucht wird. Die Förderung junger Talente steht im Fokus dieses Wettbewerbs und eine Partnerschaft wird angestrebt, die über diesen Wettbewerb hinaus bestehen bleiben soll.
Die sechs besten Entwürfe werden auf der Homepage vorgestellt und je nach Nachfrage wird DEIN Entwurf produziert!
Der Wettbewerb richtet sich an kreative Köpfe mit Visionen und Ideen, an Menschen die eine Passion für Holz als Wohnobjekt haben, schaffenslustige, temperamentvolle und schwunggebende Freaks, die mit Hingabe an Holz denken.  Du willst deiner Begeisterung für Holz Ausdruck verleihen, der Wettbewerb wird Deine Visionen fördern! Egal ob Du SchülerIn, StudentIn der Fachhochschulen und Hochschulen mit Fokus Design und Holz in Österreich oder der Schweiz bist oder schon im Berufsleben stehst.
Die Einreichfrist endet am 30.11.2017.             

Mehr Informationen:
http://www.messner-designforum.at/

Sondierungsgespräche gescheitert - was nun? - Kommentar von Axel Rehfeld

In Berlin sind heute nach über vier Wochen intensiver Verhandlungen die Sondierungsgespräche zur Bildung einer neuen Bundesregierung durch den Entschluss der FDP gescheitert. Kaum ist das Scheitern der Gespräche bekannt, wird sofort über Neuwahlen geredet. Als Alternative sollte eine Minderheitsregierung durch die CDU/CSU in Betracht gezogen werden. Diese Möglichkeit des Regierens ist bei uns in Deutschland alles andere als populär, denn ob Vorschläge oder Vorhaben beschlossen werden oder nicht, ist nicht von vornherein sicher und unsere deutschen Politiker mögen keinerlei Unsicherheiten oder Risiken. Trotzdem wäre eine derartige Regierungsstruktur durchaus stabil und sinnvoll, da für den einzelnen Abgeordneten erheblich mehr Entscheidungsfreiheit vorhanden wäre. Diese Entscheidungsfreiheit verlangt natürlich vom einzelnen Abgeordneten mehr demokratisches Verständnis, um gesellschaftliche Fragen im Gesamtkonsens gegen demokratiefeindliche Kräfte gut zu lösen. Und ob der Wählerauftrag sich nach Neuwahlen einfacher gestaltet, bleibt abzuwarten. 

Axel Rehfeld

Aktionsplan: Europäische Kommission will Lohngefälle zwischen Männern und Frauen beseitigen

Frauen in Europa verdienen im Durchschnitt nach wie vor 16,3 Prozent weniger als Männer, in Deutschland sind es sogar 22 Prozent. Ein heute (Montag) von der EU-Kommission vorgelegter Aktionsplan soll dabei helfen, dieses Lohngefälle zu schließen. So will die Kommission Projekte zur Förderung von Frauen in Führungspositionen finanziell unterstützen und eine Änderung der Gleichstellungsrichtlinie prüfen. Außerdem forderte die Kommission Parlament und Rat auf, den Vorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zügig anzunehmen. Eine ebenfalls heute veröffentlichte Eurobarometer-Umfrage bestätigte, dass die Gleichstellung der Geschlechter in den EU-Mitgliedstaaten nach wie vor nicht erreicht ist.

Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/germany/news/20171120-aktionsplan-gleichberechtigung_de

Hamburg - Ausschreibung Reisestipendien - Neue Kunst in Hamburg e.V

Neue Kunst in Hamburg e.V. vergibt 2017 wieder fünf Reisestipendien für Künstler aus Hamburg, die bis 40 Jahre alt sind. Der aus privaten Mitteln finanzierte Verein möchte mit dieser Initiative jungen Künstlern die Möglichkeit geben, fünf Monate an einem Ort ihrer Wahl zu arbeiten. Anschließend findet eine Ausstellung mit den Künstlern in Hamburg statt. Sie wird von einer Publikation begleitet. Die Stipendiaten erhalten während des Aufenthalts monatlich 1.300 Euro zzgl. der Erstattung ihrer Reisekosten. Ab sofort können sich Hamburger Künstler unter 40 Jahren bis 31. Januar 2018 wieder für das renommierte Reisestipendium bewerben.

Weitere Informationen:

Niederbayern - Ausschreibung Kulturpreis der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Bildende Kunst

Der Kulturpreis der Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung für Bildende Kunst wird jährlich an einen oder mehrere niederbayerische Bildende Künstler verliehen. Die Preisträger werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren von einer Fach-Jury ermittelt. Durch die Dotation von insgesamt mindestens 15.000 Euro p.a. nimmt der Preis eine herausragende Position für Bildende Künstler in Bayern – und deutschlandweit – ein. Mit der Verleihung ihres Kulturpreises will die Dr. Franz und Astrid Ritter-Stiftung niederbayerische Bildende Kunst in den Fokus überregionaler Aufmerksamkeit rücken und die Künstler in ihrer Arbeit materiell und ideell unterstützen. Einsendeschluss ist Montag, 8. Januar 2018 (Datum des Poststempels).

Weitere Informationen:

Stadt Baden-Baden - Ausschreibung Baldreit Stipendium

Die Stadt Baden-Baden vergibt zum April 2018 das alljährliche Baldreit-Stipendium mit Künstlerwohnung an Kunstschaffende der Bereiche Literatur,  Bildender Kunst und Komposition. Das Stipendium wird an zwei Bewerber und Bewerberinnen für jeweils 6 Monate (April bis September und Oktober bis März) vergeben. Die Künstlerwohnung im Dachgeschoss liegt zentral in der Innenstadt, ist ca. 70 qm groß und wird den Künstlern mietfrei zur Verfügung gestellt. Zusätzlich gewährt die Sparkasse Baden-Baden Gaggenau ein monatliches Stipendium in Höhe von 760 € sowie einen monatlichen Nebenkostenzuschuss von 60 €. Die Wohnung ist nicht barrierefrei, Nebenkosten sind von den Mietern zu tragen. Das Baldreit-Stipendium ist ein Aufenthaltsstipendium und wünschenswert ist, dass die Stipendiaten in der Stadt präsent sind und ihre Arbeit darstellen und vermitteln. Bewerbungen können ab sofort bis 8. Dezember 2017 eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Stadt Kempten - Ausschreibung „Kunsthallen-Stipendium“

Die Kunsthalle der Stadt Kempten (Allgäu) soll als Ort für Kunst und Kultur verstärkt in den Vordergrund rücken und als Raum für zeitgenössische Kunst etabliert werden.
Das „Kunsthallen-Stipendium“ hat nicht nur zum Ziel, den künstlerischen Nachwuchs, sondern auch gegenwärtige künstlerische Positionen zu fördern und regionalen, aber auch überregionalen Künstlerinnen und Künstlern, Künstlergruppen, Vereinen oder Verbänden die Möglichkeit zu geben, ihr Konzept einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren.
Interessierte Kunstschaffende können sich mit einer überzeugenden Projektskizze für Ausstellungen, Workshops, Mitmachprojekte oder Ähnlichem entweder per Post (Memminger Str. 5, 87439 Kempten (Allgäu) oder per Mail (kulturamt(at)  kempten.  de) an das Kulturamt der Stadt Kempten wenden. Zudem bittet das Kulturamt bereits bei Einreichung der Unterlagen um die Mitteilung des vorgesehenen Zeitraums der Ausstellung, um die Belegung der Kunsthalle planen zu können.
Für die Ausstellungsperiode 2018 gilt als Bewerbungsschluss der 1. Dezember 2017.
Pro Jahr können drei Stipendien in Höhe von jeweils 2000 Euro vergeben werden. Die Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten haben die Möglichkeit, vier Wochen lang in der Kunsthalle auszustellen bzw. ihr Projekt durchzuführen.

Teilnahmebedingungen
  • Die Öffnung der Kunsthalle ist pro Woche für mindestens 20 Stunden an mindestens 4 und maximal 6 Tagen zu gewährleisten.
  • Innerhalb der Ausstellungsdauer sollten an ein bis zwei Terminen Veranstaltungen (wie Führungen, Künstlergespräche o.ä.) durchgeführt werden.
  • Der Aufsichtsdienst ist eigenverantwortlich zu organisieren.
  • Die Besucherwirkung während der Ausstellungsdauer ist über eine Umfrage zu erfassen. Das Kulturamt steht dabei sehr gerne unterstützend zur Verfügung.

Weitere Informationen:
http://www.burg-halle.de/hochschule/information/wettbewerbe-und-stipendien/e/12090/

Bremen - Ausschreibung Künstlerateliers im Künstlerhaus Bremen

Das Künstlerhaus Bremen schreibt vier Ateliers für Bremer Bildende Künstlerinnen und Künstler aus. Unter dem Dach des Künstlerhaus Bremen vereinen sich in 16 Ateliers ca. 22 Bildende Künstler und Künstlerinnen, die Galerie, Werkstätten (Holz, Druck), Studios (Grafik, Design, Ton, Film), die Künstlerverbände BBK Bremen und GEDOK sowie ein Restaurant zu einer im Bundesgebiet einzigartigen Struktur.
Atelierausschreibungen: 
 zum 1. Januar 2018  Atelier Hinterhaus EG, 70 qm, 270 € (Warmmiete) Atelier Mittelhaus 1. OG, 70 qm, 270 € (Warmmiete)
 zum 1. Mai 2018 Atelier Mittelhaus UG, 69 qm, 263 € (Warmmiete)  Atelier Hinterhaus, 2. Etage, 46,5 qm, 176 € (Warmmiete)
Bewerben können sich Bremer Bildende Künstler*innen möglichst mit Abschluss eines Kunststudiums an einer Kunstakademie bzw. vergleichbaren Einrichtung. Alle Bewerbungen für diese Ausschreibung müssen spätestens bis zum Montag, 4.12.2017 möglichst in digitaler Form z. B. per Wetransfer  eingereicht werden. Neben der formlosen Bewerbung reichen Sie bitte einen Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang ein sowie einen Nachweis über die Ausbildung, außerdem ein kurzes Portfolio der Arbeiten. 

Weitere Informationen:

Deutsch-Italienischer Co-Development Fund - Ausschreibung Förderung Filmproduktionen

Der Deutsch-Italienische Co-Development Fund geht 2018 in seine vierte Runde. Das Ziel des von FFA und MiBACT mit jeweils 50.000 Euro unterstützten Fonds ist es die Entstehung deutsch-italienischer Koproduktionen zu vereinfachen und Produzent*innen aus beiden Ländern zu motivieren, bereits im Entwicklungsstadium einer Filmproduktion zusammenzuarbeiten.
Die Anträge sind gemäß den im Antragsformular genannten Bestimmungen fristgerecht bis zum 15. Dezember 2017 einzureichen. Das Projekt ist der FFA und dem MiBACT in englischer Sprache oder in der Originalsprache sowie der entsprechenden Übersetzung (ins Deutsche oder Italienische) vorzulegen.

Weitere Informationen:
http://www.ffa.de/aid=1469.html?newsdetail=20171109-1519_mit-alfred-doeblin-und-udo-juergens-von-berlin-nach-new-york-ffa-vergibt-rund-13-millionen-euro-fuer-produktions-und-drehbuchfoerderung-1

Bremische Evangelische Kirche - Ausschreibung Stipendium 2018/2019

Die Bremische Evangelische Kirche vergibt ein 10-monatiges Arbeitsstipendium an Bildende Künstlerinnen und Künstler aus Bremen und dem direkten Umland. Professionell arbeitende qualifizierte Künstlerinnen und Künstler erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen dieses Stipendiums mit dem Verhältnis von Kunst und Religion mit ihren künstlerischen Mitteln auseinanderzusetzen. Dies sollte als Teil der eigenen künstlerischen Arbeit geschehen in der Auseinandersetzung - mit aktuellen gesellschaftlichen Themen oder - mit der Historie und dem sozialen Leben einer Kirchengemeinde oder - mit der Kirche als architektonischem Raum oder - mit der Kirche als spirituellem Raum. Die künstlerischen Ergebnisse und Statements werden in Absprache mit dem Stipendiaten/ der Stipendiatin in einer Ausstellung am Ende oder während des Stipendiums der Öffentlichkeit präsentiert. Eine Dokumentation wird erwartet. Das Stipendium ist mit € 10.000 in einer monatlichen Zuwendung von € 1.000 dotiert. Für die Dokumentation sind bis zu € 4.000 vorgesehen. Sollte der Projektvorschlag mit erheblichen Materialkosten verbunden sein, muss darüber gesondert verhandelt werden. Das Stipendium beginnt jeweils am 1. April und endet am 31. Januar des Folgejahres. Bewerbungsschluss ist der 07. Januar 2018. Die Anträge müssen bis zu diesem Termin vollständig in der Kulturkirche St. Stephani Bremen vorliegen.


Weitere Informationen:
http://www.kulturkirche-bremen.de/archiv/dokumentation-ausstellungen_18203.php

Ausschreibung Förderpreis 2018 für Malerei - Kulturstiftung der Öffentlichen Versicherungen Oldenburg

Der nächste Förderpreis der Kulturstiftung der Öffentlichen Versicherungen Oldenburg für künstlerischen Nachwuchs wird in der Sparte Malerei ausgeschrieben. Neben einem Preisgeld in Höhe von 8.000 Euro wird die künstlerische Arbeit des Preisträgers im Frühjahr 2018 in einer Einzelausstellung in Oldenburg der Öffentlichkeit vorgestellt. Begleitend dazu erscheint eine Publikation. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler, die im ehemaligen Land Oldenburg geboren wurden oder heute hier leben und nicht älter als 35 Jahre sind. Eine unabhängige Fachjury trifft für die Kulturstiftung die Entscheidung, welcher junge Kunstschaffende die „Anschubhilfe“ erhalten soll. Die Bewerbungsfrist endet am 8. Dezember 2017.

Weitere Informationen:
http://kulturstiftung.oevo.de/

Kunstwettbewerb 2018 - „Arbeitswelten der Zukunft“

Aktuell bekommt die Arbeit durch das Fortschreiten von Industrie 4.0, von Globalisierung, Vernetzung und Digitalisierung wieder eine neue Qualität: Die technischen und mit ihnen die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundlagen sind im Umbruch und verändern sich stark.
Ziel des Wettbewerbs im Wissenschaftsjahr 2018 ist es, die wissenschaftliche Mitmach-Ausstellung an Bord der MS Wissenschaft durch einen künstlerischen Blick auf die Arbeitswelten der Zukunft zu bereichern. Neben den interaktiven Science-Center-Exponaten, die die aktuelle Forschung zur Arbeit vorstellen, möchten wir Künstlerinnen und Künstlern Raum für ihre Ideen zum Thema geben. Die künstlerischen Arbeiten sollten aktuelle Forschungsfragen und/oder wichtige gesellschaftliche Fragen rund um das Thema Arbeitswelten der Zukunft  aufgreifen. Die Art der künstlerischen Umsetzung ist nicht vorgegeben. 
Der Wettbewerb wird ausgerufen im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und ist mit 1.000 € dotiert. Sach-  und Materialkosten können bis zu einer Summe von maximal 2.500 € ersetzt werden.
Einreichung bis 07.12.2017

Weitere Informationen:

Sonntag, 12. November 2017

Online-Bewerbung für die Auslandsstipendien der Bundesrepublik Deutschland 2019/2020

Der Bund und die Länder gewähren – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – in den Jahren 2019/2020 Stipendien in den Bereichen Architektur/ Landschaftsarchitektur, Bildende Kunst, Musik (Komposition) und Literatur für Auslandsaufenthalte an folgenden Orten:
  • Deutsche Akademie Rom Villa Massimo – 11 Monate
  • Deutsche Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano – 3 Monate
  • Deutsches Studienzentrum Venedig – 3 Monate
  • Cité Internationale des Arts Paris (keine Literaturstipendien) – 6 Monate
Gefördert werden herausragende professionelle Künstlerinnen und Künstler, die die deutsche Staatsangehörigkeit (mit Hauptwohnsitz und Schaffensmittelpunkt in Deutschland) oder zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren den ersten Wohnsitz sowie Lebens- und Schaffensmittelpunkt in Deutschland haben und Berufserfolge vorweisen können.
Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler bei der für Kunstförderung zuständigen Kulturbehörde des Landes, in dem sie den 1. Wohnsitz haben.

Berlin
Die Antragstellung über die Berliner Kulturverwaltung ist nur für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die in Berlin leben und arbeiten. Studierende sind von einer Förderung ausgeschlossen.  Die Bewerbung ist mit einem elektronischen Antragsformular online auf der Website der Berliner Kulturverwaltung möglich. Der Link zum Online-Formular sowie das Informationsblatt zur Ausschreibung können im Internet unter
aufgerufen werden. Bewerbungsschluss ist der 15. Januar 2018 um 18 Uhr.

Weitere Informationen:

Mittwoch, 1. November 2017

Studie Frauen in Kultur und Medien - Ein europäischer Vergleich erschienen

Die Hertie School of Governance hat am heutigen Donnerstag die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Frauen in Kultur und Medien - Ein europäischer Vergleich“ vorgestellt. Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters hat die Studie aus ihrem Haushalt gefördert.
Die Datenlage weiter zu verbessern, war eine der zentralen Handlungsempfehlungen des Runden Tischs Frauen in Kultur und Medien, der im vergangenen Jahr auf Initiative der Kulturstaatsministerin zusammengekommen war. „Mit der Studie der Hertie School erfüllen wir nicht nur eine zentrale Forderung des Runden Tisches. Wir leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“, so die Staatsministerin. „Denn Chancengerechtigkeit bedeutet immer auch einen Gewinn an Perspektiven und Potentialen und damit ein Mehr an künstlerischer, kultureller und medialer Vielfalt.“
Untersucht wurde die Situation von Frauen in Kultur und Medien in sechs ausgewählten europäischen Ländern: Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Schweden und Vereinigtes Königreich. Ziel war es, wirksame Maßnahmen für mehr Geschlechtergerechtigkeit in diesen Ländern zu identifizieren und ihre Übertragbarkeit auf Deutschland zu prüfen. Die wissenschaftliche Leitung des Forschungsprojekts lag in den Händen von Prof. Dr. Helmut Anheier, Professor der Soziologie, Präsident der Hertie School of Governance.
Die Studie der Hertie School belegt, dass Deutschland in Sachen Geschlechtergerechtigkeit in Kultur und Medien bereits konkrete Erfolge vorweisen kann. So ist der Anteil weiblicher Führungskräfte beispielsweise in Bibliotheken und Museen deutlich gestiegen. Verbessert haben sich auch die Möglichkeiten, Kinder ganztägig betreuen zu lassen. Nachholbedarf zeigt sich nach wie vor unter anderem beim Frauenanteil an Führungspositionen in Rundfunkanstalten und Medienunternehmen sowie beim geschlechtsspezifischen Lohnunterschied.
Eine Kurzfassung der Studie ist bereits im September erschienen. Die Ergebnisse wird auch der neu gegründete Arbeitskreis „Geschlechtergerechtigkeit“ des Deutschen Kulturrats diskutieren, der seinerseits ein Ergebnis des Runden Tisches ist. Das Dokument kann unter folgendem Link in deutscher und englischer Sprache abgerufen werden:

Weitere Informationen: