Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gewährt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Projektzuschüsse zur Förderung von Präsentationsvorhaben von in Berlin lebenden und arbeitenden bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die im Jahr 2018 in Berlin stattfinden.
Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner Künstlerinnen und Künstlern, Künstler/innengruppen, Kuratorinnen und Kuratoren, Berliner Projekträumen und –initiativen und Vereinen mit künstlerischem Programm.
Mit den Fördermitteln soll diese Zielgruppe die Möglichkeit erhalten, Projekte und Kataloge in Berlin zu realisieren und damit das künstlerische Schaffen Berlins im Bereich Bildende Kunst in größerer Vielfalt abzubilden. Das Verständnis von Bildender Kunst umfasst zeitgemäß alle Formen von künstlerischen Genres, wie z.B. Bildhauerei, Comic, Film, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance, Video, Urban Art, Zeichnung etc..
Mit den Fördermitteln soll diese Zielgruppe die Möglichkeit erhalten, Projekte und Kataloge in Berlin zu realisieren und damit das künstlerische Schaffen Berlins im Bereich Bildende Kunst in größerer Vielfalt abzubilden. Das Verständnis von Bildender Kunst umfasst zeitgemäß alle Formen von künstlerischen Genres, wie z.B. Bildhauerei, Comic, Film, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance, Video, Urban Art, Zeichnung etc..
Gefördert werden in Berlin zwischen März und Dezember 2018 stattfindende:
- Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungs-führungen etc.)
- Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
- Einzelkataloge von Berliner Künstlerinnen und Künstlern (Erstveröffentlichung oder letzte geförderte Veröffentlichung vor mehr als 5 Jahren)
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Mehrzahl der Projektbeteiligten in Berlin lebt und arbeitet (Erstwohnsitz) bzw. der Berlinbezug durch den Sitz des Antragstellers gegeben ist. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Bewerbungsschluss ist der 23. November 2017, 18.00 Uhr.
Weitere Infos:
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