Dienstag, 31. Oktober 2017

Kunststiftung Sachsen-Anhalt - Ausschreibung Projektförderungen 2018

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Förderanträge können von einzelnen Personen, Institutionen und Vereinen eingereicht werden. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des Projekts.
Gewährt werden im Rahmen der Projektförderung:
  • Unterstützungen für künstlerische Einzelprojekte als Gesamtvorhaben
  • Projektbausteine wie Konzeptentwicklung oder unterstützende Marketingmaßnahmen
  • Publikationen (keine wissenschaftlichen Arbeiten)
  • Kunstankäufe u.a.
Gefördert werden Projekte, die in Sachsen-Anhalt initiiert werden und innerhalb des Bundeslandes sowie überregional oder international wirksam sind. Die Förderung erfolgt in der Regel durch eine Teilfinanzierung des Projekts. Die Kunststiftung kann eine Förderzusage bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten übernehmen. Vor einer Teilfinanzierung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Die Zusage der Kunststiftung dient auch als Empfehlung für weitere Akquisen. Da kleinere Projekte oft keine zusätzliche Finanzierung erreichen, können diese bei einem Finanzumfang von bis zu 5.000 Euro zu 100 Prozent gefördert werden. Filmproduktionen werden von der Kunststiftung ebenfalls mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert, so dass eine Aufnahme von Rückstellungen in den Finanzierungsplan nicht möglich ist.
Für Ankaufsvorhaben der zeitgenössischen Kunst können öffentlichen Institutionen Zuschüsse gewährt werden, sofern der Eigenanteil mindestens 1/3 der Gesamtsumme beträgt und sich noch eine weitere Institution oder Person an der Finanzierung beteiligt.
Publikationen unterstützt die Stiftung im Rahmen der Projektförderung mit einer Festbetragsfinanzierung. So werden Druck- und Herstellungskostenzuschüsse in der Bildenden und Angewandten Kunst in der Regel für Künstlerkataloge lebender Künstler mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro gefördert. Literarische Werke (keine Erstlingswerke) werden mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Im Bereich Musik kann eine Festbetragsförderung für Booklets und für Kopierkosten von CD’s in Höhe von 700 Euro betragt werden. Des Weiteren werden im Rahmen von Publikationsförderungen auch die Gestaltung von Websites mit einem Festbetrag von 2.000 Euro bezuschusst.

Ende der Bewerbungsfrist ist der 22. November 2017.


Weitere Informationen:
http://www.kunststiftung-sachsen-anhalt.de/web/foerdermoeglichkeiten/projektfoerderungen/projektfoerderungen.html

Kunststiftung Sachsen-Anhalt - Ausschreibung Arbeitsstipendien 2018

Die Stiftung unterstützt künstlerische Vorhaben der bildenden, angewandten und darstellenden Kunst, der künstlerischen Fotografie, der Literatur, der Musik, des Films, des Designs, der Architektur und der Medienkunst sowie interdisziplinäre Projekte. Gefragt sind Originalität, Qualität und Realisierbarkeit des künstlerischen Vorhabens.
Arbeitsstipendien dienen der Förderung künstlerischer Einzelleistungen. Durch die Vergabe von Arbeitsstipendien soll insbesondere das konzentrierte Arbeiten an einem neuen Vorhaben ermöglicht werden. Das Stipendium kann auch für Arbeitsaufenthalte außerhalb des Wohnsitzes (In- und Ausland) genutzt werden.
Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.000 Euro monatlich, die Förderung dauert in der Regel 3 oder 6 Monate und kann in begründeten Fällen auf 12 Monate verlängert werden. Ende der Bewerbungsfrist ist der 22. November 2017.

Mehr Informationen:

Ausschreibung Urbane Mobilität - Innovation Call 2018

Ihr seid gründungswillige Studenten, Start-ups oder Unternehmen aus den Bereichen Architektur, Design und Software/Games aus ganz Deutschland? Ihr habt innovative Lösungen entwickelt um urbane Mobilität zukunftsfähig zu gestalten? Dann seid ihr hier genau richtig! Her mit euren Ideen und Konzepten! Das Team sucht die innovativsten Lösungen für die Urbane Mobilität der Zukunft. Eine Idee für ein neues Produkt, eine Produktweiterentwicklung oder eine Geschäftsidee – alle Ideen sind gefragt. Wichtig ist, dass die Produkt- oder Geschäftsidee neuartig und noch nicht am Markt ist sowie einen Mehrwert für Unternehmen oder Kunden bzw. Nutzer darstellt.
Du bist Teil eines kreativen Unternehmens, hast bereits ein Start-up gegründet oder denkst darüber nach eines zu gründen? Das Team will deine innovative Lösung kennenlernen und helfen, deine Idee weiter zu qualifizieren und marktgängig zu machen. Zusammen mit Experten begleiten wir dich dabei, deine Idee zu verwirklichen und bieten dir spannende Kontakte in die Wirtschaft.
Eine Teilnahme am Innovation Call 2018 erfolgt online. Zur Teilnahme muss das Teilnahmeformular ausgefüllt und alle einzureichenden Unterlagen bis zum 22. Januar 2018, 24:00h hochgeladen werden.
Aus sämtlichen Einreichungen werden von einer Jury die max. sieben Besten je Kategorie -also vierzehn insgesamt – ausgewählt und zur Teilnahme am Innovation Lab eingeladen.
Der Innovation Day am 12. April 2018 ist das große Finale des branchenübergreifenden und -verbindenden Projekts. Die vier besten Ideengeber erhalten insgesamt ein Preisgeld von 9.000 €!

Weitere Informationen:
http://www.innovationsraum.ruhr/#themen

Kulturförderung 2018 - Neuregelungen zur Kulturförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Kulturschaffende, Träger und Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die Kulturfördermittel des Landes künftig unter erleichterten Bedingungen erhalten. Das Land hat die entsprechende Richtlinie jetzt veröffentlicht. Die Regeln sind online auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur einsehbar. Die Vereinfachungen gelten bereits für die Förderanträge für das Jahr 2018.
Die größten Vereinfachungen wird es bei Kulturprojekten mit einer Landesförderung in Höhe von bis zu 30.000 Euro geben. Sie soll als Festbetragsfinanzierung erfolgen. Soweit der Finanzierungsplan schlüssig und rechnerisch richtig ist, müssen bei der Beantragung von bis zu 30.000 Euro Landesmitteln keine begründenden Unterlagen zu den Einnahmen und Ausgaben mehr eingereicht werden. Der Finanzierungsplan muss also auch erst bei einer Antragssumme von mehr als 30.000 Euro durch die Kommune oder den Landkreis bestätigt werden, sofern diese sich an der Finanzierung des Projektes beteiligen.
Unabhängig vom Antragsvolumen entfällt für alle Antragstellerinnen und Antragssteller grundsätzlich die Vorlage der Stellungnahme der Kulturverwaltung. Erleichterungen gibt es zudem bei weiteren Regelungen, z. B. hinsichtlich des vorzeitigen Maßnahmebeginns, der Mitteilungspflichten und der Inventarisierungspflicht. Für öffentliche Bibliotheken gibt es Sonderregeln zur Medienbeschaffung.

Weitere Informationen:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen/?id=132681&processor=processor.sa.pressemitteilung

Saarland - Künstlerstipendien für Studienaufenthalte 2019

Saarländische Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik können sich ab sofort für Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romano bei Rom, der Cité Internationale des Arts in Paris und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig für das Jahr 2019 bewerben. 
Der Aufenthalt in der Villa Massimo beträgt ein Jahr, in der Casa Baldi drei, dem Deutschen Studienzentrum in Venedig zwei und in der Cité sechs Monate. Für die Aufenthalte in der Villa Massimo, der Casa Baldi und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig können sich Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik (Komposition) bewerben. Für den Studienaufenthalt in der Cité sind nur Bewerberinnen und Bewerber der Sparten Bildende Kunst, Architektur und Musik (Komposition, Interpretation) zugelassen.
Alle vier Stipendien sind als Spitzenförderung für Künstlerinnen und Künstler höchster Qualität gedacht. Bewerben können sich vorrangig jüngere, in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offene Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz und Schaffensmittelpunkt im Saarland haben. Darüber hinaus müssen sie ihre künstlerische Ausbildung abgeschlossen und in ihrer Kunstsparte bereits Anerkennung erfahren haben sowie über Kenntnisse der französischen bzw. italienischen Sprache verfügen.
Die Stipendiaten der Villa Massimo, der Casa Baldi und des Deutschen Studienzentrums in Venedig erhalten ein Barstipendium des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Es beträgt für die Villa Massimo und die Casa Baldi monatlich 2.500 €, für das Studienzentrum in Venedig monatlich 1.500 €. Für den Aufenthalt in der Cité sieht das Saarland ein Barstipendium von monatlich 1.500 € vor.
Bewerbungsschluss für alle Stipendien ist der 15. Januar 2018.

Weitere Informationen.
https://www.saarland.de/SID-98974FAB-3311C93E/59844_229408.htm

Freitag, 27. Oktober 2017

Stadt Brühl - Ausschreibung Max Ernst-Stipendium 2018

Das Max Ernst-Stipendium der Stadt Brühl dient der Förderung junger Künstlerinnen und Künstler, die sich noch in der Kunstausbildung befinden. Das Stipendium ist mit 10.000 Euro dotiert. Es wird zu gleichen Teilen von der Stadt Brühl und der Max Ernst Gesellschaft e.V. finanziert. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören der Jury Künstler*innen, Kunsthistoriker*innen, eine Vertreterin/ein Vertreter der Max Ernst Gesellschaft e.V. sowie eine Vertreterin/ein Vertreter der Einwohnerschaft der Stadt Brühl und der Bürgermeister als Vertreter der Stadt Brühl an. Die Preisträgerin/der Preisträger erhält die Möglichkeit, ihre/seine Werke im Max Ernst Museum Brühl des LVR, Max Ernst-Allee 1, 50321 Brühl, auszustellen. Arbeiten sämtlicher Teilnehmer*innen aus der Endrunde sind beim „Blick hinter die Kulissen“ am Samstag/Sonntag, 13./14. Januar 2018 öffentlichkeitswirksam zu besichtigen. Der Tag der Verleihung ist Samstag, 7. April 2018. Einzureichen sind die Bewerbungen Bis zum 15. November 2017.

Weitere Informationen:

Karlsruhe - Ausschreibung Hanna-Nagel-Preis 2018 - Künstlerinnenförderung

Der Hanna-Nagel-Preis, gestiftet 1998 von den seiner­zei­ti­gen ­fünf Karlsruher Präsi­den­tin­nen, soll aus Anlass seines 20-jährigen Bestehens bereits im Frühjahr 2018 erneut an eine ­Bil­dende Künstlerin aus dem Regie­rungs­be­zirk Karlsruhe verge­ben wer­den. Der renom­mierte Preis erinnert zum einen an das künst­le­ri­sche ­Werk Hanna Nagels, einer bedeu­ten­den Vertre­te­rin der "Neuen Sach­lich­keit", zum anderen versteht er sich als Instrument der Künst­le­rin­nen­för­de­rung im Regie­rungs­be­zirk Karlsruhe. Auslo­ben­de ­sind die Karlsruher Präsi­den­tin­nen, die Stadt Karlsruhe sowie das Regie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe. Die Preis­trä­ge­rin wird von einer Fachjury ermittelt, die Ver­lei­hung des Hanna-Nagel-Preises durch die Präsi­den­tin­nen er­folgt in der Städti­schen Galerie Karlsruhe im Mai 2018 im Rahmen der Europäi­schen Kulturtage Karlsruhe. Der Preis ist verbunden mit einem Preisgeld in Höhe von 2000 Euro, einer Ausstel­lung in der Städti­schen Galerie, einem ­be­glei­ten­den Katalo­g­heft sowie einem Ankauf durch das Re­gie­rungs­prä­si­dium Karlsruhe. Die Ausschreibung richtet sich an freischaffende bildende Künstlerinnen mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunsthochschule, einer Hochschule für Gestaltung oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband für bildende Künstlerinnen und Künstler berechtigt zur Teilnahme. Die Bewerberinnen müssen
- mindestens 40 Jahre alt sein und
- im Regierungsbezirk Karlsruhe wohnen und arbeiten.
Die Ausschreibung umfasst die Bereiche Malerei, Grafik, Fotografie und Skulptur. Der Wettbewerb gilt dem bisherigen künstlerischen Schaffen, nicht einer einzelnen Arbeit. Abgabeschluss der Bewerbungen ist Freitag, der 12. Januar 2018 (bei Zusendung per Post gilt das Datum des Poststempels).

Weitere Informationen:

NEXT LEVEL 2017 - Festival for Games 9. - 12.11. 2017 Düsseldorf

Ein Drittel aller Menschen in Deutschland spielt digital – in fast allen Altersklassen. Tendenz steigend. Doch wo geht die Reise hin, wo liegen die Potenziale hinter dem Horizont des Mainsteams? Welche Relevanz hat das Medium Game als Kulturgut und wo finden sich zukünftige Bildungs- und Vermarktungschancen? Welche kritischen und zündenden Ideen für morgen können künstlerische und spielerische Entwicklungen schon heute vermitteln?
Vom 9. bis 12. November 2017 geht´s in Düsseldorf wieder um die Zukunft der digitalen Spiele. Taucht mit uns ein in die virtuellen Spielwelten. Lasst uns das Thema digitale Spielekultur neu denken. Gemeinsam mit vielen Partnern lädt das NRW KULTURsekretariat alle Freunde, Fans, Fachleute und Kritiker der Games ein, sich themenübergreifend über ihre Potenziale in Kunst, Bildung und Wirtschaft zu informieren und intensiv auszutauschen. Und natürlich, viel zu spielen.

Weitere Informationen: https://www.next-level.org/


Donnerstag, 26. Oktober 2017

Berlin - Ausschreibung für Hannah-Höch-Förderpreis 2018 startet

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats schreibt den Hannah-Höch-Förderpreis 2018 in Höhe von 38.000 Euro (10.000 Euro Preisgeld und 28.000 Euro für Katalog und Ausstellung) im Bereich Installation, Objektkunst, Bildhauerei aus.
Mit dem Förderpreis (der parallel und im Rahmen des Hannah-Höch-Preises verliehen wird) würdigt das Land Berlin das bisherige Lebenswerk einer professionell arbeitenden Berliner Künstlerin und unterstützt deren künstlerische Entwicklung in der Mitte der Karriere.
Für 2018 wird der Förderpreis in Kooperation mit der Stiftung Stadtmuseum Berlin (Ausstellungsort ist die Nikolaikirche) ausgeschrieben.
Die Bewerbungsunterlagen liegen ab sofort in der Berliner Kulturverwaltung in der Brunnenstraße 188-190 aus und sind im Internet verfügbar unter https://fms.verwalt-berlin.de/egokuef/ unter Künstlerinnenprogramm.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Berliner Kulturverwaltung abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.
Bewerbungsschluss ist der 9. Januar 2018 um 18.00 Uhr.

Weitere Informationen:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/pressemitteilungen/2017/pressemitteilung.643093.php

Dienstag, 24. Oktober 2017

Ausschreibung Designwettbewerb für Gruß- und Glückwunschkarten 2017/18

Der Grußkartenverband avg zeichnet Entwürfe für Postkarten aus, die auf der Messe Paperworld präsentiert werden. Wie sieht sie aus – die Glückwunschkarte, die du schreibst und verschickst? Die Karte, mit der du jemandem Grüße übermittelst, gratulierst oder einem lieben Menschen einfach zwischendurch eine Freude machst? Zeig‘s uns! Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2017.
Preise:
  • 1. Preis 1.500 Euro
  • 2. Preis 1.000 Euro
  • 3. Preis 500 Euro
Weitere Infos:

Ausschreibung DORTEX Design-Award 2018

Mitmachen kann jeder Handarbeits-Fan, der sich der Herausforderung stellt, eigene phantasievolle Entwürfe mit kreativen Techniken im Textilbereich selbst umzusetzen. Ganz gleich, ob mit Wolle gestrickt oder gehäkelt, mit Nadel und Faden geschneidert oder mit Stoff und Filz kunstvoll gefertigt! Wer nicht bereits Profi ist, kann sich bis zum 04. Februar 2018 für den DORTEX Design-Award bewerben. Prämiert werden die besten Kreativarbeiten in sechs Kategorien sowie der Sonderkategorie „Best Youngster“, dem Nachwuchs-Sonderpreis für Kreative unter 18 Jahren. Der DORTEX Design-Award wird in sechs Kategorien vergeben. Die Bewertung erfolgt durch eine unabhängige Fachjury. Bewerbung ist bis zum 04.Februar 2018 möglich. In sechs Kategorien wird je ein Gewinner / eine Gewinnerin mit einem Preisgeld von je 1.500 Euro ausgezeichnet:

6 Kategorien – dotiert mit je 1.500 Euro:
  • „Best of Nähen & Schneidern“ – Kreativ mit Nadel, Stoff und Faden: Mode, Kleidung, Accessoires (Kategorie für Amateure)
  • „Best of Kostümdesign“ – Kreative Outfits: Traditionell und Fantasy, bei denen die phantasievolle Weiterentwicklung des Kostüms im Vordergrund steht und nicht die reine Umsetzung (Kategorie für Amateure)
  • „Best of Stricken & Häkeln“ – Kreativ mit Wolle: Mode, Bekleidung, Accessoires (Kategorie für Amateure).
  • „Best of Textilkunst“ – Kreative textile Kunstwerke und Objekte: Stoff-Installationen, Quilt, Filz und Patchwork-Arbeiten, Stick-Kunst, Schmuck.
  • „Best of Mode-Design“ – Kreatives Design: Mode, Bekleidung (Kategorie für Auszubildende und Studenten im Bereich Mode-Design)
  • „Best of innovative Kreationen“ – Kreative neue Ideen: bedarfsorientierte Bekleidung, Accessoires, Handarbeiten (Kategorie für Amateure)
Sonderkategorie  – dotiert mit 1.000 Euro:
  • „Best Youngster“ – Nachwuchs-Sonderpreis für junge Kreative unter 18 Jahren.
Im Rahmen der Awardshow werden die Finalisten mit Ihren Kreationen am 14. März 2018 auf der Eventbühne der CREATIVA 2018  vorgestellt.

Weitere Informationen:

Eating Competition – Non Architectural Restaurants

The aim of the “Eating” competition is to develop a design proposal for the restaurant typology, intended as a place of preparation and consumption of food. It is asked to the participants to create innovative and unconventional projects on this theme, questioning the very basis of the notion of the restaurant.
While numerous top chefs have been reinventing the way food is prepared, fast food companies have revolutionized the way food is consumed and sold. In addition, food trucks and delivery services have been gaining more popularity every day, establishing a new intermediary step between the restaurant and the client.
With similar creative attitude, the participants are urged to create an artifact, merging considerable programmatic innovation and valuable design tools. The proposal can be a device, a piece of furniture, an interior design project, a pavilion, a building or an urban plan. The scale of intervention, program dimensions and location are not given and they can be arranged by the participants to better suit their project.
ELIGIBILITY: Non Architecture Competitions are open to all human beings, from every age and cultural background, working in groups or individually.
Non architecture competitions wants to be unconventional also in the way it rewards its participants. The winners will be in fact three, all equally important. In addition 9 honourable mentions will be awarded. Each one of the 3 jury members will select one winner and four honourable mentions.
Deadline and fee:
16 October-15 November 2017 – Early Registration (45 €) period
16 November -15 December 2017 – Regular Registration (60 €) period
16 December -27 December 2017 – Late Registration (75 €) period
15 December 2017 – Submission opened on our website
31 December 2017 – Submission Deadline (23.59 GMT+0)
19-24 January 2018 – Winners announcement
19 January 2018 – Call for Papers for the “Eating – Non Architectural Restaurants” book starts
1 May 2018 – The “Eating – Non Architectural Restaurants” book available

More infos:

INTERNATIONAL MOBILE GAMING AWARDS - GLOBAL EDITION CALL FOR ENTRIES

The IMGA is now the mobile gaming industry's leading showcase for groundbreaking innovations, displaying exceptional quality and new trends in mobile entertainment, whether the games are made for the iPhone, for Android Phones or other platforms. The IMGA has  opened their call for entries in the 2017 edition of their global gaming awards. Now in its 14th year, the IMGA invites all game makers – indie developers, studios, publishers, students and researchers - from all countries to enter their game. Participants have until December 31, 2017 to submit their entries.

More Infos:

Microsoft Dream.Build.Play 2017 Challenge - Calling all game makers

The Dream.Build.Play 2017 Challenge is pushing game makers to maximize their creativity and create experiences that engage gamers from across the world. This competition is open to all creators, working solo or in teams of up to seven. Create a Universal Windows Platform (UWP) game for one of the categories by December 31, 2017, and you’ll have a chance to win cash prizes and share your game with the world.

More infos:
https://developer.microsoft.com/en-us/windows/projects/campaigns/dream-build-play-challenge

Bessere Arbeitsbedingungen für KünstlerInnen am Theater

Für KünstlerInnen an deutschen Theatern gelten ab 1. April 2018 verbesserte Arbeitsbedingungen: Unter anderem wird der Schutz für schwangere Künstlerinnen deutlich gestärkt und die Mindestgage auf 2.000 Euro erhöht. Darauf einigten sich die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer e. V. (VdO) mit dem Deutschen Bühnenverein als Arbeitgeberverband. Der Bühnenverein und die Künstlergewerkschaften verfolgen mit dieser Einigung das gemeinsame Ziel, die Arbeitsbedingungen an Theatern zu modernisieren und zu verbessern. „Ohne KünstlerInnen funktioniert kein Theater. Daher müssen wir gemeinsam mit Bundesländern und Kommunen, die die Theater finanzieren, für gute Arbeitsbedingungen sorgen", äußerten sich die Verhandlungspartner nach den Tarifverhandlungen. Die hier aufgeführten tariflichen Neuregelungen gelten nicht für Privattheater. 
Die neue Mindestgage nach dem Tarifvertrag NV Bühne gilt für Solo-KünstlerInnen und künstlerische BühnentechnikerInnen an Stadt- und Staatstheatern und Landesbühnen. Sie bedeutet eine Anhebung um gut 8 Prozent. Es ist die zweite Anhebung nach der bereits erfolgten Erhöhung der Mindestgage im Januar 2017. Auch eine Mindestgage für Gastverträge ist ab Oktober 2017 eingeführt worden.
BühnenkünstlerInnen an Theatern werden befristet beschäftigt. Diese befristeten Verträge müssen durch sogenannte Nichtverlängerungsmitteilungen beendet werden; ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um eine Spielzeit. Bei anderen befristeten Verträgen hat eine Schwangerschaft keine Auswirkung auf die Länge des Vertrages, das Arbeitsverhältnis läuft ohne Kündigung einfach aus. Mit diesen drei Bausteinen ist den Sozialpartnern ein großer Schritt nach vorne gelungen.

Weitere Informationen:

Soziales Europa - Unterstützung der Reform der Entsenderichtlinie

Auf der Tagung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 23. Oktober in Luxemburg haben die EU-Ministerinnen und -Minister für Beschäftigung und Soziales die europäische Säule sozialer Rechte einstimmig befürwortet und eine allgemeine Einigung zur Überarbeitung der Vorschriften über die Entsendung von Arbeitnehmern erzielt. Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, begrüßte die Entscheidung und erklärte: „Diese Ratstagung ist ein wichtiger Meilenstein für das soziale Europa. Die einstimmige Unterstützung für die europäische Säule sozialer Rechte zeigt, dass alle Mitgliedstaaten sich angesichts solcher Herausforderungen wie der Alterung der Gesellschaft, der Globalisierung und der Digitalisierung für bessere Arbeits- und Lebensbedingungen in der ganzen Union einsetzen. Die politische Einigung über die Arbeitnehmer-Entsendung bekräftigt den zentralen Grundsatz der Kommission der „gleichen Entlohnung für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, den Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2015 und seinen Politischen Leitlinien gefordert hatte. Danach werden entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Vorschriften für Entlohnung und Arbeitsbedingungen unterliegen wie die Arbeitskräfte am Ort der Entsendung.
Die in der letzten Woche erzielte Einigung im Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments und die heutige Zustimmung des Rates zeigen den klaren politischen Willen aller Akteure, für einen gerechteren europäischen Arbeitsmarkt und eine bessere Durchsetzbarkeit seiner Regeln zu sorgen. Die Kommission dankt dem estnischen Ratsvorsitz für seine hervorragende Arbeit in dieser Sache. Sie fordert jetzt das Parlament und den Rat auf, die sich nun bietende Chance zu nutzen und die Beratungen mit der Kommission rasch fortzusetzen, um eine endgültige Einigung herbeizuführen und den Vorschlag formal anzunehmen.

Weitere Informationen:

Europaparlament stimmt für Ende des Herbizids Glyphosat bis 2022

Heute hat das Europaparlament für ein Auslaufen der Zulassung des Herbizids Glyphosat bis 2022 gestimmt. Morgen treffen sich die Vertreter der nationalen Regierungen im Ständigen Ausschuss, um über die Neuzulassung von Glyphosat zu beraten. Dazu sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
"Es ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft, dass das Ende von Glyphosat in Sicht ist. Wir wollen eine Landwirtschaft, die gesund für den Menschen und die Umwelt ist. Auch wenn wir uns ein früheres Ende als 2022 der Glyphosat-Zulassung gewünscht hätten, ist es entscheidend, dass Glyphosat mittelfristig vom Acker kommt. Es wäre ein Skandal, wenn die Regierungen die Zulassung von Glyphosat trotzdem für zehn Jahre verlängern würden. Die Regierungen dürfen den Widerstand der Bürger und des Parlaments nicht torpedieren. Wenn die Bundesregierung ihrer Verantwortung für Gesundheit und Umwelt nachkommen will, muss sie die Verlängerung ablehnen. Mit einer Enthaltung der Bundesregierung könnten sich die Glyphosat-Befürworter in der EU durchsetzen. Deutschland sollte gegen Glyphosat stimmen, um die Verlängerung nicht indirekt zu ermöglichen. Stimmt die geschäftsführende Bundesregierung zu, wäre das auch ein Vertrauensbruch für die Sondierungen. Wir Grüne wollen das Pflanzengift vom Acker nehmen. Nur eine gylphosatfreie Landwirtschaft kann im Einklang mit menschlicher Gesundheit und Schutz der Umwelt funktionieren."

Weitere Informationen:

Montag, 23. Oktober 2017

Ausschreibung A.R.Tetovo 2018 - Residenzprogramm für bildende KünstlerInnen

A.R.Tetovo ist ein neues Residenzprogramm für bildende KünstlerInnen, die in Deutschland wohnhaft sind und sich durch die eigene Arbeit und die Zusammenarbeit mit jungen lokalen Künstlern, mit dem politischen und sozialen Kontext der Stadt Tetovo und ihr soziales Leben beschäftigen möchten.

Das Residenzprogramm findet im Herbst 2017 in der Organisation LOJA statt. Das Programm dauert einen Monat und soll im November anfangen. LOJA möchte Gastgeber sein für KünstlerInnen, die mit Fotografie, Video, neuen Medien, Installationen und spezifischen Interventionen im öffentlichen Raum arbeiten. LOJA bietet Unterkunft, Studio und Grundausstattung an. Für spezielle Bedürfnisse und zusätzliche Ausrüstung werden wir versuchen, die beste Lösung entsprechend den Erfordernissen des Künstlers bereitzustellen.

A.R.T: gibt den Künstlern die Möglichkeit, neue Ideen zu entwickeln und mit ihrer bisherigen Arbeit in einem völlig anderen Umfeld zu experimentieren: Tetovo befindet sich in Westmazedonien und ist ein eher kleiner, aber lebendiger Ort. Die bestehende Kunstszene ist nicht existent, aber die junge und wachsende Off-Szene macht diese Stadt zu einem inspirierenden Ort für politische und gesellschaftlich geprägte Kunstwerke. Die Städte Skopje und Pristina sind nah und daher wurden in den letzten Jahren immer mehr Besucher, Künstler und Kuratoren aus den Hauptstädten von den laufenden Veranstaltungen in Tetovo angezogen. Das Ziel von A.R.T. ist es, KünstlerInnenn zu ermöglichen in einer neuen, reinen und unerforschten Umgebung, neue Visionen und Ideen mit lokalen KünstlerInnen zu teilen, entwickeln und diskutieren und am Ende des Aufenthalts, die Ergebnisse auf einer Veranstaltung vorzustellen.

Kosten, die CBC LOJA übernimmt:
  • Unterkunft (Wohnung für einen Monat)
  • Verpflegung (insgesamt 300 €)
  • Arbeitsraum
  • Reisekosten Deutschland – Tetovo bis 400 €
Voraussetzungen:
  • bewerben können sich KünstlerInnen wohnhaft in Deutschland
  • folgende Disziplinen werden akzeptiert: Fotografie, Video, neue Medien, Installation
Online Bewerbung
Bitte schicken Sie Folgendes an: lojaculture@gmail.com:
  • Artist vita
  • Motivatonsschreiben
  • Projektbeschreibung (nicht erforderlich!)
  • Portfolio (bevorzugt wie pdf, Videos wie low-res. previews)
  • Bewerbungsfrist: den, 25. Oktober 2017
Das Projekt Artist in Residence Tetovo wird vom Goethe-Insitute Skopje gefördert.
Weitere Informationen:

Sonntag, 22. Oktober 2017

Ausschreibung Fürther Glanzlichter 2018 - Lichtinstallationen

2018 feiert Fürth die 200. Wiederkehr ihrer Erhebung zur Stadt erster Klasse. Im Festjahr 2018 sollen die Fassaden von 20 Gebäuden in der Fürther Innenstadt künstlerisch mit Licht in Szene gesetzt werden. Diese Gebäude haben entweder als Baudenkmal eine besondere Bedeutung für die Stadt, beziehungsweise sind es Häuser, in denen Persönlichkeiten lebten und arbeiteten, die über Fürth hinaus Bekanntheit erlangten. Dazu lobt die Stadt Fürth einen offenen Kunstwettbewerb mit dem Titel „Fürther Glanzlichter“ aus und lädt Künstlerinnen und Künstler sowie Lichtexperten ein, sich an diesem Projekt zu beteiligen.

Es handelt sich um einen offenen Kunstwettbewerb. Die Jury wählt aus allen Bewerbungen 20 Künstler für die zu illuminierenden Gebäude/Objekte nach ihrem Ermessen aus. Die von einer Jury ausgewählten Teilnehmer erhalten jeweils eine Produktionskostenerstattung in Höhe von maximal 4200 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Technische Hilfsmittel sind nach Möglichkeit nicht anzuschaffen, sondern zu leihen. Darüber hinaus erhält der Künstler ein Honorar von 800 Euro inklusive eventuell Umsatzsteuer. Darin enthalten sind die gesamten Leistungen des Künstlers (Planung, Konzeption, Material, Auf-bzw. Abbau, Betreuung während der Veranstaltung, eventuell Hotelkosten und ähnliches.).Eine exakte und realistische Kalkulation der gesamten Projektkosten ist zwingender Bestandteil der Bewerbung. Abgabeschluss ist am Mittwoch, 31. Januar 2018, 12 Uhr.

Weitere Informationen:
http://www.fuerth.de/Home/Leben-in-Fuerth/veranstaltungen/tabid-1172/tabid-1198.aspx

Berlin - Sonderausschreibung der Spartenoffenen Förderung für Festivals, Reihen und Veranstaltungen 2018/2019

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Mittel zur Förderung von künstlerischen Projekten aller Sparten sowie für inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.
Mit den Mitteln sollen überwiegend Akteure und Träger der Freien Szene (ca. 2/3), aber auch Institutionen (ca. 1/3) gefördert werden.
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu ermöglichen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die in Berlin ansässig sind und professionell künstlerisch bzw. kuratorisch arbeiten.
Gefördert werden Projekte und Programme, die im gegenwärtigen Fördertableau der Berliner Kulturverwaltung nicht oder nur ungenügend berücksichtigt werden können.
Mit ca. 2/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Freie Szene):
  • Reihen, Serien (Abfolge von min. 3 Ausgaben) oder ähnliches (Festivals, die in Berlin entwickelt und sichtbar werden und Berliner Künstlerinnen und Künstler beteiligen)
  • Besondere Programmschwerpunkte
  • Koproduktionen (künstler. und finanz. Beteiligung der Projektpartner)
Mit ca. 1/3 der zur Verfügung stehenden Mittel (Institutionen):
  • Insbesondere Kooperationsprojekte, bei denen Institutionen mit in Berlin tätigen künstlerischen Akteuren der Freien Szene zusammenarbeiten
  • Projekte und Veranstaltungen von Institutionen, die dem Ziel der Förderung in besonderer Weise entsprechen
Es können nur Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben. In begründeten Fällen kann eine Förderung über zwei Jahre (2018 und 2019) gewährt werden. Frühester Projektbeginn ist voraussichtlich Ende Februar 2018. Die Bewerbungsfrist endet am 07. Dezember 2017 um 18:00 Uhr.

Weitere Informationen:

Sven Giegold - Abschlussbericht zu den Panama Papers

Der Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments für Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung (PANA) hat mehrheitlich über seinen Abschlussbericht abgestimmt. Die Untersuchungsergebnisse und die politischen Empfehlungen müssen noch im Dezember vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Die Untersuchungsergebnisse können dann nicht mehr verändert werden, die Empfehlungen jedoch schon. Kontroverse Abstimmungen sind zu erwarten. Zum Ergebnis der Abstimmung sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss, Sven Giegold:
“Der Ausschuss erhebt eine schwere Anklage gegen europäische Regierungen, die sich über 20 Jahre zu Komplizen von Geldwäschern und Steuervermeidern gemacht haben. EU-Mitgliedsländer haben Steuerdumping für Unternehmen und Vermögende zum Geschäftsmodell gemacht und damit anderen EU-Ländern massiv geschadet. Zum Nachteil anderer EU-Länder wurden von Banken und Kanzleien in Luxemburg, Großbritannien, Zypern und Malta massenweise Briefkastenfirmen in Panama eingerichtet. Diese Länder haben bei der Steuergerechtigkeit und dem fairen europäischen Wettbewerb schwere Schuld auf sich geladen. Auch die EU-Kommission ist ihrer Rolle als Hüterin der Verträge nicht nachgekommen. Vertragsverletzungsverfahren wegen fehlender Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie wurden nicht eingeleitet.
Der Ausschuss fordert eine Offensive gegen Geldwäsche und Steuerdumping in Europa. Aus den Ergebnissen der Untersuchung müssen jetzt politische Taten folgen: Die betroffenen Mitgliedstaaten müssen öffentlichen Transparenzregistern der wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und Trusts zustimmen. Wir brauchen eine europäische Geldwäschebehörde, damit die Zusammenarbeit der nationalen Geldwäschestellen effektiver wird. Die Ratsarbeitsgruppe “Verhaltenskodex Unternehmensbesteuerung” ist seit 1998 ineffizient. Sie muss in Zukunft transparent werden, Rechenschaft gegenüber dem EU-Parlament ablegen und sich von ihren ineffektiven Entscheidungsregeln verabschieden. Es ist unhaltbar, dass die EU-Länder im Hinterzimmer darum schachern, wer auf die schwarze Liste der Steueroasen gesetzt wird.
Der Untersuchungsausschuss fordert von der EU-Kommission stärkeren Schutz für Whistleblower. Der Mord an Daphne Caruana Galizia hat auf schlimmste Weise vor Augen geführt, wie sehr Geldwäscher und Steuervermeider die Aufklärungsarbeit von Whistleblowern und Journalisten fürchten. Solchen Aufklärern müssen wir den Rücken stärken.
Am Ende bewies der Untersuchungsausschuss sogar den Mut, die Verantwortung der Regierungen von Malta, Luxemburg, Zypern und Großbritannien bei Geldwäsche und Steuerdumping klar zu benennen. Die Christdemokraten wollten die Selbstkontrolle von Anwälten, Steuerberatern und Notaren erhalten, konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Auch für die freien Berufe muss es eine effektive öffentliche Aufsicht gegen Wirtschaftskriminalität geben wie für die Banken.
Ein wichtiges Fazit des Untersuchungsausschusses ist, dass die Aufklärungsarbeit an dieser Stelle keinesfalls beendet ist. Die Arbeit des Ausschusses wurde massiv behindert. Zahlreiche verantwortliche Firmen und Politiker verweigerten sich einer Anhörung im Parlament. Der Rat und die Mitgliedsländer hielten entscheidende Dokumente unter Verschluss. Die Erkenntnisse aus den wichtigsten Dokumenten mussten wir der Öffentlichkeit vorenthalten. Angesichts der Behinderung unserer Arbeit wäre ein permanenter ‘Untersuchungsausschuss’ des Europaparlaments angemessen.”

Weitere Informationen:
http://www.sven-giegold.de/2017/abschlussbericht-des-panama-papers-untersuchungsausschusses-schwere-anklage-gegen-europaeische-regierungen/

Sonntag, 15. Oktober 2017

Ausschreibung Kunstpreis der Erzdiözese Freiburg 2019

Die Erzdiözese Freiburg lobt für das Jahr 2019 zum vierten Mal einen Kunstpreis in der Sparte „Bildende Kunst“ aus. Der Kunstpreis der Erzdiözese Freiburg versteht sich als Einladung an Künstlerinnen und Künstler, ein von der Kulturkommission der Erzdiözese Freiburg festgelegtes Thema (Was ist wahr ?) autonom zu bearbeiten. Es werden drei Preise vergeben. Ein erster Preis ist mit 5.000,- € dotiert, ein zweiter mit 3.000,- € und ein dritter mit 2.000,- €. Die Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger findet in zwei Schritten statt. Eine Fachjury führt die Auswahl durch. In einem ersten Schritt wird eine Gruppe von max. 20 Arbeiten ausgewählt. Sie werden in drei Ausstellungen präsentiert, die nacheinander zwischen Winter 2018 und Sommer 2019 stattfinden. Folgende Institutionen haben sich als „Gastgeber“ der Ausstellungen zur Verfügung gestellt: Das Morat-Institut in Freiburg (November 2018 bis Januar 2019), das Kunstmuseum in Singen (Januar bis April 2019) und Stift Neuburg in Heidelberg (Mai bis August 2019). Eine Aufwandspauschale in Höhe von insgesamt 200,- € wird den nominierten Künstlerinnen und Künstlern für die Teilnahme an den Ausstellungen gewährt. Reise- und Transportkosten werden ggf. in begrenztem Umfang erstattet. Zur Ausstellung entsteht ein Katalog. Hauptberuflich tätige Künstlerinnen und Künstler sowie Studentinnen und Studenten einer Kunsthochschule sind eingeladen eine einzige Arbeit in Form eines Konzeptes oder einer Reproduktion einzureichen. Die Arbeit muss dem vorgegebenen Thema entsprechen und darf nicht älter als aus dem Jahr 2015 sein. Die Unterlagen dürfen das Format DIN A 4 nicht überschreiten. Sie müssen Angaben zum Titel, zum Entstehungsjahr und zu Format und Technik enthalten. Eine unterzeichnete Urhebererklärung (siehe Anhang unten) für die eingereichte Arbeit sowie biographische Angaben mit Ausstellungsverzeichnis sind beizufügen.
Einsendeschluss ist der 30.11.2017 (Datum des Poststempels).

Weitere Informationen:

CLUE 04 International Lighting Design Competition - Light and the senses

The CLUE (Community Lighting for the Urban Environment) competition expects to further position itself inside the larger community of lighting professionals and continue on the route of being an internationally recognized leader in the design community. Therefore, CLUE has set itself the goal of encouraging and challenging young designers such as students (University & Colleges) and emerging Professionals (<5 years in their profession) to develop innovative lighting concepts for interior and exterior spaces, stimulate challenging ideas and recognize individuals creating those ideas.

Deadline for project submittal:  January 31, 2018, 23:59 (GMT-5)

More Information:

Rheinland-Pfalz - Verlängerung Antragsfrist Bereich Freie Szene

Das Land Rheinland-Pfalz fördert Vorhaben aus dem Bereich der Freien Szene. Förderungen werden gewährt

  • für professionelle Theater und Orchester in freier Trägerschaft
  • sowie für soziokulturelle Zentren und Maßnahmen.
  • Auch private Kulturveranstalter in diesem Bereich können gegebenenfalls eine Förderung erhalten.
Bitte beachten Sie: In diesem Jahr wird die Antragsfrist verlängert. Antragsschluss ist der
31. Dezember 2017
(bisher: 31. Oktober 2017). Anträge gelten für Vorhaben des Folgejahres.

Weitere Info:

Freitag, 13. Oktober 2017

Berlin - Ausschreibung für Präsentationsförderung für Projekte und Kataloge im Bereich Bildende Kunst

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gewährt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – Projektzuschüsse zur Förderung von Präsentationsvorhaben von in Berlin lebenden und arbeitenden bildenden Künstlerinnen und Künstlern, die im Jahr 2018 in Berlin stattfinden.
Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Gruppenprojekte von Berliner Künstlerinnen und Künstlern, Künstler/innengruppen, Kuratorinnen und Kuratoren, Berliner Projekträumen und –initiativen und Vereinen mit künstlerischem Programm.
Mit den Fördermitteln soll diese Zielgruppe die Möglichkeit erhalten, Projekte und Kataloge in Berlin zu realisieren und damit das künstlerische Schaffen Berlins im Bereich Bildende Kunst in größerer Vielfalt abzubilden. Das Verständnis von Bildender Kunst umfasst zeitgemäß alle Formen von künstlerischen Genres, wie z.B. Bildhauerei, Comic, Film, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Performance, Video, Urban Art, Zeichnung etc..
Gefördert werden in Berlin zwischen März und Dezember 2018 stattfindende:
  • Ausstellungsvorhaben inklusive Katalog sowie ausstellungsbegleitenden Veranstaltungen (z.B. Performances, Symposien, Podiumsdiskussionen, Katalogvorstellungen, Videoprogramme, Ausstellungs-führungen etc.)
  • Produktion und Erstaufführung von künstlerischen Videos
  • Einzelkataloge von Berliner Künstlerinnen und Künstlern (Erstveröffentlichung oder letzte geförderte Veröffentlichung vor mehr als 5 Jahren)
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Mehrzahl der Projektbeteiligten in Berlin lebt und arbeitet (Erstwohnsitz) bzw. der Berlinbezug durch den Sitz des Antragstellers gegeben ist. Ausstellungshonorare und Honoraruntergrenzen sind im Finanzierungsplan zu berücksichtigen. Bewerbungsschluss ist der 23. November 2017, 18.00 Uhr.

Weitere Infos:

8. Deutscher RecyclingDesignpreis 2017 - Museum MARTa Herford

Die Bewerbungsfrist zum achten Deutschen RecyclingDesignpreis beginnt am 17.01.2017. Die Bewerbungen können dann auf dieser Website per „Online-Anmeldung“ bis zum Bewerbungsschluss am 15.11.2017 eingereicht werden. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Preisverleihung und Ausstellungseröffnung finden am 28.01.2018 im  Museum MARTa Herford statt. Anschließend sind weitere Ausstellungen geplant.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 4.000,- € (1. Preis 2.500,- €, 2. Preis 1.000,- €, 3. Preis 500,- €).
Der RecyclingDesignpreis ist ein  „offener“ Wettbewerb, bei dem ohne Altersbeschränkung alle Kreativen, Designer/innen und Gestalter/innen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung eingeladen sind, ihre Arbeiten und Entwürfe einzureichen.

Weitere Infos:

25th Annual Spectrum International Competition for Fantastic Art - Call for Entries

The Spectrum 25 Call for Entries opens on October 16, 2017. This is an invitation to all professional and student artists, art directors, publishers and artist representatives to submit entries to the 25th Annual Spectrum International Competition for Fantastic Art. All art works in all mediums embracing the themes of science fiction, fantasy, horror, and the surreal are eligible for this show. Fantastic Art can be subtle or obvious, traditional or off-the-wall, painted, sculpted, done digitally or photographed: there is no unacceptable way to create art and there are no set rules that say one piece qualifies while another does not. Imagination and skill are what matters. Work chosen by the jury will be printed in full color in the Spectrum annual, the peer-selected "best of the year" collection for the fantastic arts. Any published or unpublished art may be submitted in the appropriate category. Work must have been finished or first published in 2017. Entries must be postmarked and prepaid, with all appropriate forms and entry fees, and sent to Flesk Publications/Spectrum Fantastic Art, 2871 Mission Street, Santa Cruz, CA 95060, U.S.A., no later than January 25, 2018.
The single entry fee is $20 per work. The series (five or fewer related pieces) entry fee is $40.

More information:

Europäische Staatsanwaltschaft kommt nach Jahren der Diskussion - Sven Giegold

Europa ist ein großes Stück nach vorne gekommen! Das Europaparlament hat die Regeln zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft (European Public Prosecutor´s Office, EPPO) beschlossen. Damit kann sie endlich ihre Arbeit aufnehmen – nach 17 Jahren Diskussion! Die Staatsanwaltschaft ist einer der Bereiche, wo mehr europäische Zusammenarbeit wirklich sinnvoll ist. Die Europäische Staatsanwaltschaft kann immer dann ermitteln, wenn die finanziellen Interessen der EU durch Kriminalität betroffen sind.
Zum Beispiel soll die EU-Staatsanwaltschaft gegen Wirtschaftskriminalität wie den Betrug mit europäischen Fördergelder oder grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug, vorgehen. Durch Letzteres entstehen laut EU-Kommission für die europäischen Steuerzahler ein jährlicher Schaden von etwa 50 Milliarden Euro. In Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften der Mitgliedstaaten kann die EU-Staatsanwaltschaft diesen Missstand wirksam bekämpfen. Ebenso kann die Europäische Staatsanwaltschaft gegen Zollbetrug vorgehen. Denn Zolleinnahmen sind wie ein Teil der Mehrwertsteuer Grundlagen der Finanzierung der EU.
Ebenso kann die EU-Staatsanwaltschaft aktiv werden, wenn europäische Fördergelder missbraucht werden. Das gilt auch bei Korruption in diesem Zusammenhang.
Die Europäische Staatsanwaltschaft darf jedoch nicht gegen alle Formen grenzüberschreitender Kriminalität ermitteln. So sind viele Geschäftsfelder der Mafia etwa im Drogen- und Menschenhandel außen vor. Absurderweise kann die Europäische Staatsanwaltschaft auch nicht gegen Terrorismus ermitteln, obwohl dieser wirklich grenzüberschreitend ist. Daher drängen wir Grünen auf grenzüberschreitende Ermittlungsteams im Rahmen von Europol.
Ärgerlich ist, dass bisher nur 20 von 28 EU-Staaten mitmachen. Es ist erfreulich, dass mit Luxemburg und Zypern auch zwei hartgesottene Steueroasen dabei sind. Ebenso sind wichtige Empfänger von EU-Fördergeldern an Bord wie Rumänien, Bulgarien, Tschechien, Kroatien und die baltischen Staaten. Die Steueroasen Malta und Irland fehlen jedoch. Ebenso haben sich die Niederlande einen schlanken Fuß gemacht, obwohl dort der wichtigste Einfuhrhafen Rotterdam liegt, was für die Zollkriminalität relevant ist. Den Vogel der Verweigerer schießt jedoch wieder einmal Ungarn ab, das nicht dabei ist, selbst wenn Missbrauch von EU-Fördergeldern dort besonders verbreitet ist.

Weitere Informationen:
http://www.sven-giegold.de/2017/europa-kommt-voran-eu-parlament-stimmt-fuer-europaeische-staatsanwaltschaft/

Nordrhein-Westfalen - Kulturradio WDR 3 - WDR Jazzpreis

Das Kulturradio WDR 3 schreibt zum 14. Mal den WDR Jazzpreis aus. Er richtet sich an herausragende Künstlerinnen und Künstler des Jazz und der Musikkulturen, die ihren Lebens- oder Arbeitsmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben. Der WDR Jazzpreis wird in den Kategorien „Improvisation“, „Komposition“, „Nachwuchs“ sowie „Musikkulturen“ ausgelobt. Interessierte können sich ab sofort bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 27. Oktober 2017. Ausführliche Teilnahmebedingungen finden sich auf www.wdr3.de oder können per E-Mail über jazz@wdr.de angefordert werden.

Samstag, 7. Oktober 2017

Wilhelm-Lorch-Stiftung | Ausschreibung Förderpreise 2018

Die Wilhelm-Lorch-Stiftung hat das Ziel, den qualifizierten Branchennachwuchs zu fördern. Sie wird von Persönlichkeiten und Unternehmen der Textil- und Modebranche getragen. Im Jahre 2018 kommen Stiftungserträge von rund 100.000 Euro zur Ausschüttung. Wenn Sie in dieser Branche tätig sind oder sich im Rahmen einer Ausbildung beziehungsweise eines Studiums auf den Einstieg in die Praxis vorbereiten, wenn Sie interessiert sind an Ihrer fachlichen Weiterbildung, dann könnten Sie der richtige Bewerber sein, um Preisträger der Wilhelm-Lorch-Stiftung zu werden. Eine Förderung zur Existenzgründung ist ausgeschlossen. Einsendeschluss ist Mittwoch, 25. Oktober 2017 (Poststempel). Studienabschlussarbeiten bitte nur in Deutsch oder Englisch einreichen und diese dürfen nicht länger zurückdatieren als bis August 2016.

Weitere Informationen:

United Kingdom - Hidden Door - 2018 Call for Proposals

Non-profit multi-arts festival Hidden Door will return to Edinburgh from 25 May – 3 June 2018, and we’re now inviting people to come forward with proposals. Hidden Door is an arts organisation which aims to open up urban spaces as a platform for new and emerging artists, musicians, theatre makers, film makers and poets. Through organising temporary events Hidden Door works to showcase new work and create engaging environments for the public to experience, explore and discover.
They are inviting proposals and submissions in the following areas:
  • Visual Art – deadline 23 October, see below for details
  • Theatre – deadline 10 November, see below for Details
More information:

Nordrhein-Westfalen - Ausschreibung Gründerstipendium 2018

Am Montag, den 2. Oktober 2017, begann die Bewerbungsphase für das Gründerstipendium 2018. Bewerben können sich Nachwuchsunternehmen aus NRW, die ihre Gründung in den Bereichen Film, Fernsehen, Neue Medien und Games planen und nachhaltig etablieren wollen. Seit 2006 wurden 144 Unternehmen auf ihrem Weg in die Selbständigkeit begleitet.

Stipendium 
Die Mittel für das Stipendiaten-Programm werden vom Land NRW zur Verfügung gestellt. Das Programm umfasst:
- 10.000 Euro Betriebskostenzuschuss
- Seminare, Mentoring und Coaching
- Netzwerk und Kooperationen

Die schriftlichen Bewerbungen können von Montag, den 2. Oktober 2017, bis spätestens Donnerstag, den 30. November 2017, eingereicht werden.

Weitere Informationen:
https://www.mediengruenderzentrum.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Pressemitteilungen_2017/MGZ_PRESSE_28.09.2017_-_Bewerbung_Gr%c3%bcnderstipendium_2018.pdf

Sonntag, 1. Oktober 2017

Ausschreibung Wettbewerb “Express Your Culture – It's About You"

Kultur ist allgegenwärtig, sie wird gefeiert, ausgetauscht und kritisiert. Sie schafft ein Zusammengehörigkeitsgefühl, welches gleichzeitig Platz für Individualität lässt. Sie spiegelt unsere Einstellung wieder und bezeichnet unsere Lebensart. Egal ob Musik, Religion, Bräuche oder Kleidung – unser kultureller Charakter beeinflusst unser Leben und unseren Alltag. Vor allem Stoffe und Textilien gelten als signifikantes Ausdrucksmittel einer Kultur: sei es eine nietenbesetzte Lederjacke, eine Schlaghose aus Cord, ein traditioneller Perserteppich oder ein klassisches Dirndl. Stoffe und Muster sind nicht nur kulturspezifische Erkennungszeichen in der Kleidung eines Menschen, sondern auch in der Art und Weise, wie er lebt und wohnt. Vor diesem Hintergrund hat ABOUT YOU den Wettbewerb “Express Your Culture – It's About You" ins Leben gerufen, welcher kreative Köpfe dazu aufruft, ihre Interpretation von „Textilien als Ausdruck der Kulturen“ in einem Design umzusetzen. Im Rahmen des Wettbewerbs besteht die Aufgabe darin, das Statement “Textilien als Ausdruck der Kulturen" für sich zu interpretieren und dieses in einer eigens angefertigten Konzeption umzusetzen. Textilien gelten weltweit als Ausdruck von Kultur und Tradition und bieten darüber hinaus die Möglichkeit, sich individuell in Szene zu setzen. Grundlage für die Teilnahme ist die Bearbeitung einer der beiden folgenden Kategorien:

1) Entwirf ein Textilmuster für ein Kleidungsstück Deiner Wahl und erzähle uns mit einem zusätzlich angefertigten schriftlichen Konzept, welche Idee hinter Deinem Textilmuster steckt. Achte darauf, dass Dein gewähltes kulturspezifisches Stoffmuster für die Umsetzung Deines Kleidungsstückes geeignet ist.
2) Entwirf ein Textilmuster für ein von Dir frei gewähltes Wohntextil und erzähle uns mit einem zusätzlich angefertigten schriftlichen Konzept, welche Idee sich hinter Deinem Entwurf verbirgt. Das Wohntextil sollte aus einem kulturspezifischen Stoffmuster angefertigt werden und sich praktisch und optisch ansprechend in einen Wohnraum einfügen.

Im Zeitraum vom 01.02.2017 bis 01.02.2018 können Mode- und Interior Designer, Grafiker, Künstler, Interessierte aus dem Kunst- und Kultursegment sowie Studenten aus den Bereichen Kunst, Kultur, Design, Gestaltung, Mode, Innenarchitektur und Grafik am ABOUT YOU Design Wettbewerb teilnehmen. Zur Teilnahme sind alle Personen ab 18 Jahren berechtigt. Teilnahmeschluss ist der 01.02.2018!

Weitere Informationen:
https://www.aboutyou.de/design-wettbewerb

Pforzheim - Ausschreibung Designers in Residence

Direkt nach dem Studium wünschen sich viele junge Designer erst einmal Zeit und den Freiraum, an eigenen Projekten zu arbeiten – ohne finanziellen Druck und Vorgaben von Arbeitgebern. Das Stipendiatenprogramm „Designers in Residence“, das nun bereits zum dritten Mal von der Stadt Pforzheim in Kooperation mit dem Design Center Baden-Württemberg und der Hochschule Pforzheim ausgeschrieben wird, hat genau das zum Ziel: Internationale Nachwuchsdesigner aus den Bereichen Schmuck-, Mode-, Accessoire- und Industriedesign werden eingeladen, von April bis Juni 2018 im EMMA – Kreativzentrum Pforzheim an ihren Projekten zu arbeiten. Insgesamt werden drei Stipendien vergeben, dabei werden die drei besten Bewerbungen berücksichtigt. Insgesamt werden drei Stipendien vergeben, dabei werden die drei besten Bewerbungen berücksichtigt. Für den Zeitraum des Stipendiums erhalten die Designer eine kostenlose Unterkunft sowie eine monatliche finanzielle Förderung. Darüber hinaus können die Stipendiaten die Infrastruktur und die Angebote der Fakultät für Gestaltung der Hochschule Pforzheim im Rahmen des Stipendiums nutzen. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Arbeitsstipendien in einem Katalog dokumentiert und in Ausstellungen im Kreativzentrum sowie im Design Center Baden-Württemberg, Stuttgart, präsentiert. Die Bewerbungsphase für „Designers in Residence“ 2018 ist ab sofort eröffnet, Bewerbungsschluss ist der 10. November 2017. Die Benachrichtigungen über die Entscheidung der Jury erfolgt Mitte Dezember 2017.

Weitere Informationen:

Ausschreibung EIKON im Q21 Artist-in-Residence im MuseumsQuartier Wien

Das Artist-in-Residence Programm des Q21 ist ein internationales Künstlerstudioprogramm, das in Zusammenarbeit mit privaten Partnern und Sponsoren finanziert wird. Rund 40 internationale KünstlerInnen werden jährlich über das Studioprogramm eingeladen, für rund zwei Monate im MuseumsQuartier zu leben und Projekte mit den ansässigen Kulturinitiativen im Q21 zu verwirklichen. Seit Oktober 2002 haben internationale KünstlerInnen bzw. KuratorInnen und Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben, im Rahmen des Artist-in-Residence Programms die Möglichkeit im Q21 zu leben und zu arbeiten. Mittlerweile stehen neun Künstlerstudios im MQ-Areal zur Verfügung.
Die StipendiatInnen kommen aus den Bereichen Digitale Kultur, Bildende Kunst, Fotografie, Street Art, Game Culture, Film, Mode, Design, Literatur, Konzeptkunst, Theorie, Klangkunst, Comic Art und Medienkunst etc. 
Das Stipendium im Q21 ist ein Anwesenheitsstipendium, d.h. es wird vorausgesetzt, dass die KünstlerInnen/Kulturschaffenden mindestens 3/4 der Stipendiumsdauer in Wien verbringen. Für die Stipendien sind keine Altersbegrenzungen vorgegeben, Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt. Die Entscheidung über die Vergabe der Künstlerstudios wird von der Geschäftsführung der MuseumsQuartier Errichtungs- und BetriebsgesmbH getroffen. Um sich für die Residency im Q21 bewerben zu können, benötigt man die Empfehlung einer der über 50 Kulturinstitutionen des Q21.

Als Institution des Q21 freut sich EIKON eine Künstlerin oder einen Künstler spezialisiert auf Fotografie/Medienkunst für Dezember 2017 einzuladen:
Bewerbungen (inklusive Motivationsschreiben, in dem die Relevanz einer Residency in Wien dargelegt wird, CV, Portfolio und Arbeitsproben – nicht größer als insgesamt 5 MB) können ab sofort an assistenz@eikon.at gesendet werden. Die Deadline für die Bewerbung ist der 15.10.2017. Die von EIKON ausgewählte Künstlerin oder der Künstler erhält ein unentgeltliches Studio für Wohn- und Arbeitszwecke und ein monatliches Stipendium in der Höhe von € 1050,-. 

Weitere Informationen:





Bewerbungsphase für den Internationalen Koproduktionsfonds des Goethe Instituts läuft

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Gefördert werden Koproduktionen von Künstlerinnen und Künstlern in den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Der Fonds richtet sich an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler bzw. Ensembles im Ausland und in Deutschland, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um ihr Vorhaben einer Koproduktion zu verwirklichen. Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds möchte das Goethe Institut den uneingeschränkten internationalen und interkulturellen Künstleraustausch und dessen Reflexion unterstützen. Die Ermöglichung eines derartigen Austauschs und die damit einhergehende Vernetzung unter den Akteuren sind dabei ebenso wichtig wie die entstehenden Produktionen. Aus der gemeinsamen Bewerbung, die vom ausländischen Partner vorgelegt wird (Lebens- und Arbeitsmittelpunkt im Ausland), muss klar hervorgehen, dass bereits gute Arbeitskontakte zwischen den Partnern bestehen und ein echtes beidseitiges Interesse an der gemeinsamen, dialogorientierten Produktion vorliegt. Die neue Bewerbungsphase für den Internationalen Koproduktionsfonds hat angefangen. Bewerbungsschluss ist der 30.10.2017 um 23:59 Uhr (CET).

Weitere Infos:
https://www.goethe.de/de/uun/auf/mus/ikf.html