Dienstag, 19. August 2014

Antragstellung EU- Fördermittel - Voraussetzungen ECAS - URF - PIC

Um Anträge auf EU-Fördermittel stellen zu können, ist es häufig notwendig, über einen eigenen ECAS Account zu verfügen und über die URF Registrierung der Organisation eine PIC Nummer zugeteilt zu bekommen. Um dort erst einmal hinzukommen, gibt es im Rahmen des Dokumentencenters des NABIBB (Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung) Handlungsanweisungen zur Erlangung dieses Zugangs.

ECAS (European Commission Authentication Service) ist die „Sicherheitsschleuse", über die der Zutritt zu kommissionsinternen Systemen grundsätzlich organisiert ist. Sobald Sie in ECAS registriert sind, können Sie sich im Tool Unique Registration Facility (URF) registrieren. Am Ende der Registrierung wird jeder Organisation ein Programmteilnehmer-Identifications-Code (PIC) zugewiesen, der für die nächsten sieben Jahre der aktuellen Programmgeneration gilt.

Weitere Informationen: http://www.na-bibb.de/service/dokumentencenter/erasmus_berufsbildung/mobilitaet.html

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