Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Bei der Neuordnung der Kulturförderung kommt Kulturminister Mathias Brodkorb einer Empfehlung von Kulturschaffenden, Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und den Mitgliedern des Landeskulturrates nach. Die Beteiligten sehen weiteren Beratungsbedarf bei den Plänen für eine neue Kulturförderrichtlinie. Die bisherige Kulturförderrichtlinie mit den geltenden Antragsbedingungen bleibt aus diesem Grund weiterhin in Kraft, um den Kulturträgern Sicherheit beim Antragsverfahren zu geben.
"Kulturförderung im Dialog bedeutet, dass wir uns für die Anliegen der Kulturschaffenden und Kulturträger Zeit nehmen. Deren Änderungswünsche an der neuen Richtlinie gehen weit über die Änderungen hinaus, die wir vorsehen. Wir ziehen deshalb eine grundlegende Neuordnung der Kulturförderrichtlinie einer hektischen Änderung vor", erläuterte Kulturminister Mathias Brodkorb.
An den Bedingungen und Anträgen für die Kulturförderung (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes) wird sich im Jahr 2014 nichts ändern.
Die Anträge auf eine Projektförderung müssen bis zum 15. November 2013 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorliegen. Eine mögliche zweijährige Förderung setzt erst mit der neuen Förderrichtlinie ein.
Weitere Informationen:
http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/_Service/Presse/Aktuelle_Pressemitteilungen/index.jsp?&pid=54919
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