Samstag, 2. Februar 2013

Grauzone: Imke Folkerts Preis 2013

Eine an sich gute Ausschreibung eines Kunstpreises disqualifiziert sich durch seine Teilnahmebedingungen selbst.
 
In den Teilnahmebedingungen:
Ist Ihr Werk nicht verkauft, von Ihnen nicht rechtzeitig abgeholt und nicht mit einer für den Rückversand geeigneten Verpackung (einschl. frei gemachtem Rücksendeauftrag) ausgestattet worden, geht Ihr Werk ohne Entschädigung in den Besitz des Arbeitskreises Greetsieler Woche e.V. über.
 
Unter Termine:
Zeitraum für die Abholung durch Selbstabholer      voraussichtlich 28. - 31. Juli 2013
 
Unter juristischen Gesichtspunkten bleibt zu vermerken:
Den einzelnen Künstler eine Enteignung an seinem eigenen Kunstwerk mit dem Hinweis auf die Anerkennung aller Teilnahmebedingungen unterschreiben zu lassen, ist einfach dreist und völlig überzogen. Da die Übernahme für lau explizit in den Teilnahmebedingungen drinsteht und der Begriff 'rechtzeitig' juristisch definitionslos bleibt, bleibt nur die Empfehlung:
Finger weg von dieser Ausschreibung.

Die Abholung der Kunstwerke kann man problemlos auch mit anderen Möglichkeiten sicher stellen

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