Anders in 2013:
Wer Künstler und Publizisten als freie Mitarbeiter beschäftigt, muss dies der Künstlersozialkasse melden und einen Aufschlag auf die Honorare von 4,1 (statt bisher 3,9) Prozent an die Künstlersozialversicherung abführen.
Wer Künstler und Publizisten als freie Mitarbeiter beschäftigt, muss dies der Künstlersozialkasse melden und einen Aufschlag auf die Honorare von 4,1 (statt bisher 3,9) Prozent an die Künstlersozialversicherung abführen.
Weitere Informationen:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen