Donnerstag, 10. Januar 2013

Neuer Abgabesatz der Künstlersozialversicherung

Anders in 2013:
Wer Künstler und Publizisten als freie Mitarbeiter beschäftigt, muss dies der Künstlersozialkasse melden und einen Aufschlag auf die Honorare von 4,1 (statt bisher 3,9) Prozent an die Künstlersozialversicherung abführen.
 
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