Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) der EU-Kommission hat die Antragsformulare für literarische Übersetzungsprojekte veröffentlicht. Verlage können bis zu zehn belletristische Werke einreichen, die von einer europäischen Sprache in eine andere europäische Sprache übersetzt werden sollen. Einreichungsfrist endet am 6. Februar 2013 um 12 Uhr mittags.
Weitere Informationen in Englisch:
http://eacea.ec.europa.eu/culture/funding/2013/call_strand_122_2013_en.php
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