Samstag, 26. Oktober 2019

World of Wearable Art Awards Competition 2020 - Call for Entries

The World of Wearable Art (WOW) Awards Competition is an internationally renowned wearable art competition that, each year, attracts entries from over 40 countries around the world. The Awards Competition is an opportunity for designers to create the unimaginable, to challenge the conventional, and defy creative expectations. For three weeks every year, the finalist garments in the Competition are showcased in a spectacular show that takes over New Zealand’s vibrant capital city of Wellington in an explosion of creativity.  For designers, WOW offers not only prize money but also profile and promotion of your work, networking opportunities, and access to exclusive internships and residencies. Whether you’re entering to progress yourself professionally or simply looking for a creative challenge, WOW is a wonderful platform to push the limits of your imagination and creativity.
Deadline. 30 March 2020


Donnerstag, 24. Oktober 2019

Veröffentlichung Buch 'Globales Nestwerken' - Künstlerin Heidemarie Rothe und Supporter Axel Rehfeld



Die Künstlerin und Designerin Heidemarie Rothe hat in Zusammenarbeit mit ihrem Supporter Axel Rehfeld in 2011 das Projekt 'Globales Nestwerken' aus umweltpolitischen Gedanken entwickelt und über die Jahre in verschiedene Installationen umgesetzt. Gedanklicher Hintergrund der Installationen ist die weitere Sensibilisierung und Erinnerung der Menschen als Bewohner dieser Erde, mit der Natur und ihren Möglichkeiten möglichst schonend und nachhaltig umzugehen. Die einzelnen Installationen sind durch die Verwendung von zumeist natürlichen Materialien vergänglich und dieser Band fasst die bislang erstellten Nestaktionen, Ateliernester und Nestskulpturen bildlich zusammen. Die Künstlerin Heidemarie Rothe hat sich diesjährig der neu gegründeten Gruppe 'artists 4 future' angeschlossen, deren Zielsetzung nahtlos mit dem Projektgedanken zusammengeht.

Weitere Informationen:
https://www.blurb.de/b/9706340-globales-nestwerken

Dienstag, 22. Oktober 2019

Land Niedersachsen - Ausschreibung Jahresstipendien Bildende Kunst 2020

Das Land Niedersachsen schreibt für das Jahr 2020 drei Jahresstipendien im Bereich der Bildenden Kunst aus. Die Förderungen sollen freiberufliche Künstlerinnen und Künstler über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr dabei unterstützen, verstärkt künstlerisch tätig zu sein oder ein künstlerisches Vorhaben zu realisieren. Die Förderung umfasst jeweils bis zu 12.000 Euro.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für ein bis zwei Monate des Förderzeitraumes das Martin-Kausche-Atelier in Worpswede zu nutzen. Zudem kann eine Stipendiatin oder ein Stipendiat in Kooperation mit der Sylt-Foundation einen vierwöchigen Aufenthalt in Johannesburg, Südafrika, verbringen.
Antragsberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die ihren ersten Wohnsitz oder ihren Produktionsstandort (Atelier, Ausstellungen) in Niedersachen haben. Bewerbungen können bis zum 15. Januar 2020 online an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur gerichtet werden.
Weitere Informationen:

Stiftung Kunstfonds - Ausschreibung Arbeitsstipendium / Projektkostenzuschuss

Bildende Künstlerinnen und Künstler können sich bei der Stiftung Kunstfonds um ein Arbeitsstipendium (18.500 Euro) oder um einen Projektkostenzuschuss bis maximal 25.000 Euro bewerben. Anträge können nur bildende Künstlerinnen und Künstler mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Mitglieder der VG Bild-Kunst/BG I stellen. Eine Bewerbung ist alle zwei Jahre zulässig. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2019. Die Online-Anträge müssen bis zu diesem Termin eingereicht sein, analoge Dokumentationsmaterialien zwei Wochen später in der Geschäftsstelle der Stiftung Kunstfonds in Bonn vorliegen.

Weitere Informationen:

Sven Giegold - Keine Verlängerung für das Insektengift Thiacloprid

Heute ist ein guter Tag für die Bienen und die Gesundheit in Europa. Soeben hat der zuständige Ausschuss der EU-Mitgliedsländer entschieden die Zulassung für das Insektengift Thiacloprid aus der Klasse der Neonikotinoide nicht zu verlängern. Damit läuft die EU-Zulassung für den Bayer-Wirkstoff Ende April 2020 aus. Die Mitgliedsländer sind dabei der Empfehlung der EU-Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt, die starke Anzeichen für eine Schädigung der menschlichen Fortpflanzungsfähigkeit gefunden haben. Auch eine Gefahr sowohl für Bienen und andere Insekten als auch auf Pflanzen, Menschen und eine Reihe von Tieren insbesondere durch die Belastung des Grundwassers konnte nicht ausgeschlossen werden.
Diese Entscheidung ist auch ein großer Erfolg für die Zivilgesellschaft und all denjenigen im Europaparlament, die für eine gesündere Umwelt und weniger Pestizide kämpfen. So haben fast 400,000 Bürgerinnen und Bürger eine Petition gegen die Wiederzulassung von Thiacloprid unterschrieben und jetzt Recht bekommen. Erst gestern hat eine Studie der Umweltschutzorganisationen “Health and Environment Alliance” und des “Pesticide Action Networks” gezeigt, dass 4 von 10 Pestiziden nicht ausreichend auf ihre Krebseffekte getestet wurden. Die heutige Entscheidung ist daher überfällig.

Weitere Informationen:
https://sven-giegold.de/grosser-erfolg-fuer-bienen-und-gesundheit-eu-verbietet-thiacloprid/

EU-Kommission - Massnahmen zur Stärkung der Meerespolitik

Auf der Konferenz „Unser Ozean“, die dieses Jahr am 23.-24. Oktober im norwegischen Oslo stattfindet, wird die Kommission 22 neue Verpflichtungen mit konkreten und gezielten Maßnahmen zur Stärkung der Meerespolitik bekanntgeben. So verpflichtet sich die EU, Vorhaben zur Eindämmung der Verschmutzung der Meere durch Kunststoffe durchzuführen, die blaue Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten und die Forschung und Meeresüberwachung zu verbessern.
Die 22 neuen EU-Verpflichtungen umfassen konkrete und gezielte Maßnahmen mit einer Gesamtmittelausstattung von über 540 Mio. Euro, um die wichtigsten Herausforderungen für die Ozeane anzugehen; Themen sind u. a. die Auswirkungen des Klimawandels, die Verbesserung unseres Kenntnisstands, Anreize für Innovation oder die Förderung der nachhaltigen blauen Wirtschaft innerhalb und außerhalb Europas.
Weitere Informationen:
https://ec.europa.eu/germany/news/20191022-ozeane_de

Abschied von Präsident der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker


Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, hat heute (Dienstag) in seiner Abschiedsrede im Europäischen Parlament in Straßburg über die wichtigsten Ergebnisse seines Mandats gesprochen. „Ich scheide aus dem Amt – nicht betrübt, auch nicht übermäßig glücklich – mit dem Gefühl mich redlich bemüht zu haben. Und wenn alle sich redlich bemühen würden, wäre einiges besser. Ich bin stolz darauf lange Zeit – vor allem in den letzten fünf Jahren – ein kleiner Teil eines größeren Ganzen gewesen zu sein, das wichtiger ist als wir alle.“ Er schloss seine Rede mit den Worten: „Kümmern Sie sich um Europa. Kämpfen Sie mit aller Macht gegen den dummen und hartnäckigen Nationalismus. Es lebe Europa!“ 
Juncker sprach über Wachstum und Wirtschaft, das soziale Europa, die Situation in Griechenland, Afrika und die Solidarität mit Geflüchteten und schließlich den Platz Europas in der Welt. „Der größte europäische Erfolg, die größte Leistung bleibt die Tatsache, dass wir den Frieden in Europa erhalten konnten. Das klingt alles so selbstverständlich – ist es aber nicht. Es gibt heute 60 Kriege weltweit. Kein einziger Konflikt kriegerischer Natur findet auf dem Territorium der Europäischen Union statt – Territorium, das der Schauplatz der blutigsten kriegerischen Auseinandersetzungen in den vergangenen Jahrhunderten, sogar noch im letzten Jahrhundert, war. Frieden ist nicht selbstverständlich. Und wir sollten stolz darauf sein“, sagte Juncker.

Weitere Informationen: https://ec.europa.eu/germany/news/20191022-abschiedsrede-juncker_de

Sonntag, 13. Oktober 2019

MeMo 2019 - Künstlerin Heidemarie Rothe - Globales Nestwerken

Passend zum Buch 'Globales Nestwerken' entwickelte die Künstlerin und Designerin Heidemarie Rothe ein MeMo-Spiel mit 48 Spielkarten (6x6 cm) mit 24 Motiven.



Die 24 Motive zeigen Nestwerke in Form von begehbaren Nestern, Ateliernestern und Nestskulpturen der Künstlerin Heidemarie Rothe aus den letzten zehn Jahren.




Mit dem Projekt Globales Nestwerken wies die Künstlerin Heidemarie Rothe schon seit mehr als acht Jahren auf die Umweltprobleme der Menschheit in Form von Klimaveränderung, Trinkwasserknappheit, Bodenerosion, Verlust der Artenvielfalt, Plastikmüll und fehlender Nachhaltigkeit hin. 

MeMo 2019 - Künstlerin Heidemarie Rothe - Kunst im Wechselspiel mit der Natur

Dieses neue Memospiel greift die Verbindung von Kunstwerken der Künstlerin Heidemarie Rothe zu besonderen Orten und Energien in der Natur Nordenglands und Norddeutschlands auf.


In den fotografischen Arbeiten bringt die Künstlerin das entstandene Kunstwerk mit dem Ort zusammen, wo eine oder die Inspiration für das Kunstwerk entstanden ist.




Interessant ist die Vielfalt der Orte und die Unterschiedlichkeit der einzelnen Kunstwerke, die dieses Spiel mit seinen 24 Motiven in Form von 48 Spielkarten (6x6 cm) aufweist.

MeMo 2019 - Künstlerin Heidemarie Rothe - Schwarze Buntheit

Nach Entwicklung und Vorstellung der Ausstellungsreihe 'Schwarze Buntheit' mit dem dazugehörigen Buch durch die Künstlerin und Designerin Heidemarie Rothe folgt diesjährig die Vorstellung des dazugehörigen MeMo-Spiels mit 24 Motiven (48 Spielkarten 6x6 cm).


Dieses Spiel zeigt Ausschnitte aus Acrylfarbkunstwerken auf Leinwand und Polychromstiftzeichnungen, die durch ihre Abstraktion Anforderungen an die Gedächtnisleistung der Mitspielenden stellt. 





14th Arte Laguna Prize - Call for artists and designers

Arte Laguna srl eröffnet, in Zusammenarbeit mit dem Kulturverein MoCA die 14. Ausgabe des Internationalen Preises Arte Laguna Prize, der die Förderung und Aufwertung der zeitgenössischen Kunst zum Ziel hat.
Der Preis hat die Medaille des Präsidenten der Italienischen Republik erhalten und wird vom Auswärtigen Amt, vom Ministerium für Kultur und Tourismus, vom Ministerium für Umwelt, Landschafts- und Meeresschutz, von der Region Venetien, von der Stadt Venedig, von der Universität Cà Foscari in Venedig und vom Europäischen Institut für Design unterstützt.
Der Wettbewerb sieht die Vergabe von Geldpreisen, die Ausrichtung Teilnahme an der einer wichtigen kollektiven Ausstellung im Arsenal Venedigs, Ausstellungen in internationalen Kunstgalerien, Firmenkooperationen, Kunstaufenthalte, den Eintrag in das Portal Arte Laguna World und die Veröffentlichung eines Katalogs vor.
Der Wettbewerb ist allen Künstlern und Designern unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität oder von anderen Qualifizierungen zugänglich. Jeder Künstler kann auch in mehreren Kategorien an dem Wettbewerb teilnehmen indem er/sie ein Portfolio an unveröffentlichten oder veröffentlichten Werken präsentiert. Die Themenwahl ist frei. Anbei die Techniken und Maximalmaße, die zum Wettbewerb zugelassen sind:
Malerei Kunstwerke in stilistischer und technischer Freiheit (Öl, Temperafarben, Acryl, Tusche, Vinyl, Aquarell, Graphit, Bleistift, Collage, diverse Drucktechniken usw.) und auf jeder Trägerart (Leinwand, Papier, Holz, Plastik, Eisen, usw.). Die Maximalmaße sind 175 cm pro Seite.
Bildhauerei und InstallationKunstwerke, die unter Verwendung von organischen oder anorganischen Materialien ausgeführt wurden. Die Werke können auch die Verwendung von Klängen, Beleuchtung, Videos und elektrischen oder mechanischen Bewegungen einschließen. Die zulässigen Maximalmaße sind wie folgt: Breite 4 m, Tiefe 4 m, Höhe 8 m, ohne Gewichtsbegrenzung. Die Kunstwerke, die einen Aufbau im Dunklen vorsehen müssen an den zur Verfügung stehenden Ausstellungsraum anpassbar sein.
Fotokunst Fotos auf analogen oder digitalen Trägern, Fotos mit digitalen Bearbeitungen. Die zulässigen Maximalmaße betragen 175 cm pro Seite.
Videokunst und Kurzfilme Videos, Filme Slow Motion und Time-Lapse und Werke realisiert mit jeglichen Animationstechniken auf analogen oder digitalen Datenträger Kurzfilme im Bereich Kino, Werbung und Computergrafik. Maximale Dauer von 15 Minuten. Zur Teilnahme muss das Video online hochgeladen werden und darf 500 MB nicht überschreiten.
PerformancePerformance mit einem oder mehreren Künstlern, die mit beliebigen Techniken und Ausdrucksformen - und unter Verwendung jeder beliebigen Trägerart, die vom Künstler bereit gestellt wurde - realisiert werden. Die Finalisten werden am Abend der Ausstellungseröffnung live auftreten. Jede Performance darf höchstens 10 Minuten dauern. 
Virtuelle KunstWerke, die völlig mit dem Computer oder mit digitalen Anwendungen bzw. Geräten geschaffen wurden: Videos, Installationen und Performances, bei denen die Verwendung von digitalen Medien ausschlaggebend für die kreative Entwicklung und für den Inhalt ist; Netzkunst, Software, interaktive Geräte, Videospiele, Projekte im Bereich Erweiterte Realität, Rapid Prototyping usw. Die Kunstwerke, die eine Installation vorsehen, müssen an den zur Verfügung stehenden Ausstellungsraum anpassbar sein.
Digitale GrafikBilder und Werke, die anhand von Computer, Tablet, Smartphone, Apps manipuliert oder generiert werden und bei denen der technologische Eingriff vorherrschend ist. Diese umfasst auch Werke digitaler Malerei, GIF und Fotografien bei denen der Bearbeitungseingriff vorherrscht. Die Finalistenwerke werden auf Bildschirmen inszeniert werden oder auf zweidimensionalen Trägermaterialien gedruckt werden welche die Maximalmaße von 175 cm pro Seite nicht überschreiten.
Umweltkunst
Werke und Projekte im Bereich Land Art und Umweltkunst, in denen der künstlerische Eingriff mit der Natur - in welcher sich das Projekt einbettet - interagiert. Was die Auswahl der Landschaft bzw. des Ortes angeht sind den Künstlern keine Grenzen gesetzt. Die präsentierten Werke oder Projekte sollen mit der die Natur und ihren Charakteristiken - und im Allgemeinen mit dem Umweltbereich und der Landschaft in den sie eingebettet sind - verknüpft sein. Die Ausstellung der Finalistenwerke erfolgt anhand von erklärenden Tafeln. Urbane Kunst.
Kunstwerke und Projekte im Bereich Urbane Kunst, Neuqualifizierung, Street Art und Graffiti, wo der künstlerische Eingriff mit dem urbanen Gewebe interagiert für den dieser gedacht ist und sieht die Verwendung jeglicher Technik vor (Spraydosen, künstlerische Sticker, Schablonenkunst, Videoprojektionen, Installationen etc. ). Es gibt keine Begrenzung bei der Wahl der Durchführungsorte. Die Ausstellung der Finalistenwerke erfolgt anhand von erklärenden Tafeln.
Urbane Kunst
Kunstwerke und Projekte im Bereich Urbane Kunst, Neuqualifizierung, Street Art, undm Graffiti und Stencil Art, wo der künstlerische Eingriff mit dem urbanen Gewebe und dem öffentlichem Raum interagiert für den die dieser gedacht ist und sieht die Verwendung jeglicher Technik vor (Spraydosen, künstlerische Sticker, Schablonenkunst, Videoprojektionen, Installationen etc. ). Es gibt keine Begrenzung bei der Wahl der Durchführungsorte. Die Ausstellung der Finalistenwerke erfolgt anhand von erklärenden Tafeln.
Art Design
Produktionen, die im künstlerischen Bereich geboren werden und dann eine Verwendung in der Designwelt finden. Werke, Produkte, Projekte in welchen der Einfluss und die künstlerische Inspiration sichtbar sind. Die FinalistInnen müssen ihr Produkt oder ihren Prototypen in Realgröße oder maßstabsgerecht in verkleinerter Form präsentieren, entsprechend der Wahl von Seiten der Ausstellungsorganisatoren. 

Anmeldegebühr
  • 100 € + 22% Mehrwertsteuer (122 €) für die KünstlerInnen Über 25 (geboren im/vor dem Jahr 1993). Die Gebühr ermöglicht es 5 Werke auch in unterschiedlichen Kategorien einzusenden; jedes weitere Werk, nach dem fünften, kostet 20 € + 22% Mehrwertsteuer(24,40 €) pro Werk.
  • 80 € + 22% Mehrwertsteuer (97,60 €) für die KünstlerInnen Unter 25 (geboren im/nach dem Jahr 1994); die KünstlerInnen Unter 25 müssen eine Kopie des Personalausweises bei der Anmeldung anhängen. Die Gebühr ermöglicht es 5 Werke auch in unterschiedlichen Kategorien einzusenden; jedes weitere Werk, nach dem fünften, kostet 20 € + 22% Mehrwertsteuer(24,40 €) pro Werk.
Deadline: 27. November 2019
Weitere Informationen: https://www.artelagunaprize.com/de/agb#1

Ausschreibung Mietsubventionen im Jahr 2020 für private Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen in Berlin

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Rahmen des Bestandsoptimierungsprogramms (BOP) Mietsubventionen im Jahr 2020 für private Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen in Berlin. Hiermit soll die Nutzung bestehender Proberäume durch frei arbeitende professionelle Künstlerinnen und Künstler, die bislang Proberäume privater Anbieter aufgrund ihrer Größe und ihres Preises nicht oder nur eingeschränkt nutzen konnten, ermöglicht werden.

Personenkreis/Zielgruppe
Bewerben können sich Anbieter von Probe- und Arbeitsräumen, die bereits als solche genutzt werden. Ausgeschlossen sind Räume, die primär als Veranstaltungsräume genutzt und/ oder bereits anderweitig gefördert werden.

Voraussetzungen und Bedingungen
Es sollen folgende Leistungen erbracht werden:

  • Grundsätzliche Bereitstellung von geeigneten Räumen für eine vorab definierte Kunstsparte (Musik, Tanz, Darstellende Kunst etc.), mit einer Fläche ab 80qm (Sparte Musik ggf. weniger), die über einen Zeitraum von 12 Monaten angeboten werden können und an professionelle Künstlerinnen und Künstlern bzw. Gruppen temporär (kurz- und mittelfristig) zu Probe- und Arbeitszwecken vermietet werden.
  • Bereitstellung von zeitlichen Nutzungskontingenten:
  • Betreiber legt sein anzubietendes Stundenkontingent fest und schlägt auf Grundlage seiner Erfahrung und eines Vergabekonzeptes den KünstlerInnenanteil (zwischen 3 bis 6 € pro Stunde) vor.
  • Vertragliche und monetäre Abwicklung mit den Nutzern
  • Betreuung der Künstlerinnen und Künstler vor Ort
  • Jährliche Abrechnung und Nachweis im Rahmen der Zuwendungsvoraussetzungen 
Förderkriterien Künstlerinnen/ Künstler
Die Vergabe der subventionierten Zeiten der Arbeitsräume erfolgt an professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler die mit erstem Wohnsitz in Berlin leben. Kommerzielle Vermietungen (inkl. Workshops) sind ausgeschlossen. Die Künstlerinnen und Künstler dürfen keine Raumförderung (im Rahmen von Projektförderung o.ä.) erhalten. Sie müssen ihren Wohnsitz in Berlin haben. Studentinnen und Studenten oder andere in einer künstlerischen Ausbildung befindlichen Akteure sind von der Raumförderung ausgeschlossen.
Umfang und Zeitraum der Förderung
Der Förderzeitraum beginnt ab dem 01.01.2020 und endet am 31.12.2020.
Mit einer Förderentscheidung ist im November 2019 zu rechnen.
Weitere Informationen:

Ausschreibung 2019 - Bremer Förderpreis für bildende Kunst

Der Senator für Kultur vergibt zum 43. Mal den Bremer Förderpreis für Bildende Kunst. Der Preis wird für besondere Leistungen vergeben und ist mit 6.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin oder der Preisträger erhält darüber hinaus eine Einzelausstellung sowie einen Katalogzuschuss in Höhe von 3.000 Euro.
Teilnehmen können alle Künstlerinnen und Künstler bis 40 Jahre mit abgeschlossenem Studium, die ihren Wohnsitz im Lande Bremen oder seinem näheren Einzugsbereich haben. Künstlerinnen und Künstler, die die Altersgrenze von 40 Jahren schon überschritten haben, können sich bewerben, wenn ihr Hochschulabschluss nicht mehr als drei Jahre zurückliegt.
Wer keinen Abschluss einer Kunstakademie oder einer vergleichbaren Einrichtung vorweisen kann, muss eine dreijährige Ausstellungstätigkeit mit Fachkritiken in öffentlichen Medien belegen können.
Die Ausschreibung, die Bewerbungsrichtlinien und das Bewerbungsformular stehen auf der Webseite der Städtischen Galerie Bremen unter www.staedtischegalerie-bremen.de im Bereich Förderprogramme zum Download bereit.
Bewerbungsschluss ist Freitag, 15. November 2019
Weitere Informationen:

Samstag, 12. Oktober 2019

Künstlerin Heidemarie Rothe - Erster Versand von Erinnerungskarten an politische Entscheidungsträger in Deutschland

An diesem Wochenende gehen die ersten Karten der Künstlerin und Designerin Heidemarie Rothe in dem von ihr initiierten Projekt zur Erinnerung der politischen Entscheidungsträger in der EU und in Deutschland an die Einhaltung und die möglichst schnelle Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens per Post classico an die Empfänger raus.


Das Projekt zur Erinnerung der politischen Entscheidungsträger an die Notwendigkeit der schnellen Umsetzung ist von der in Niedersachsen ansässigen Künstlerin auf bislang ein Jahrzehnt angelegt. Darüber zeigt der wachsende Wissensstand über die Zusammenhänge in der Klimakrise, dass ein nationales Handeln sinnvoll und wünschenswert, aber nicht ausreichend zur Abwendung der Klimakrise ist. Die Notwendigkeit zur Abstimmung internationaler und EU-weiter Umsetzungsregelungen wird mehr in den Mittelpunkt gerückt werden müssen, um letztendlich die Chance einer Begrenzung der negativen Auswirkungen auf die Menschheit insgesamt ergreifen zu können. 

Weitere Informationen:
http://athero.blogspot.com/p/aktion-artists-4-future.html

Sonntag, 6. Oktober 2019

BERND UND GISELA ROSENHEIM- STIFTUNG - Ausschreibung Kunstpreis 2020

Die Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung schreibt nun zum 11. Mal den Kunstpreis aus. Diesmal zu dem Thema: Gestalten des Mythos
Die Bernd und Gisela Rosenheim-Stiftung, Michelstadt, schreibt den Kunstpreis 2020 aus. Das Preisgeld beträgt € 5000,--. Für den Preisträger sowie die Künstlerinnen und Künstler der engsten Wahl wird eine Ausstellung vom 29.08. – 20.09.2020 in der denkmalgeschützten Kulturhalle “Alte Turnhalle” in Lohr am Main ausgerichtet. Begleitend erscheint ein Katalog. Jeder an der Ausstellung beteiligte Künstler erhält 10 Kataloge. Über die auszustellenden Arbeiten und die Preisvergabe entscheidet eine Jury. Der Preisträger wird bei der Ausstellungseröffnung bekannt gegeben. Er/ Sie überlässt der Stiftung eines der ausgestellten Werke, welches in die Sammlung der Stiftung aufgenommen wird. Die Bewerber sollen hauptberuflich im Bereich der bildenden Kunst tätig sein und ihr Studium abgeschlossen haben. Teilnahmeberechtigt sind Künstler mit Wohnsitz innerhalb Europas. Es besteht keine Altersbegrenzung. Interessenten reichen ihre Unterlagen bitte ausschließlich per E-Mail bis zum 31.01.2020 ein.

Weitere Informationen:
http://www.berndundgiselarosenheim-stiftung.de/

Donnerstag, 3. Oktober 2019

Rheinland-Pfalz - Ausschreibung Arbeitsstipendien Literatur 2019

Das Land Rheinland-Pfalz vergibt im zweiten Halbjahr des Jahres 2019 bis zu sechs Arbeitsstipendien im Bereich der Literatur. Diese Stipendien dienen der Realisierung schriftstellerischer Arbeitsvorhaben in hochdeutscher Sprache.

Allgemeine Voraussetzungen
1. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die in Rheinland-Pfalz geboren worden sind oder dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz besonders verbunden sind. Bewerben können sich auch Autorinnen und Autoren, deren literarisches Projekt einen thematischen Rheinland-Pfalz-Bezug hat.
2. Arbeitsstipendien können Autorinnen und Autoren erhalten, die mindestens ei-ne eigenständige Buch-Veröffentlichung in einem anerkannten Verlag haben (nicht im Selbstverlag und nicht in einem Zuzahl-Verlag). Anthologien zählen nicht dazu.
3. Das Stipendium kann nur für ein hochrangiges literarisches Projekt gewährt werden. 
4. Zugelassen sind alle belletristischen Gattungen. 
5. Der Bewerbungstext darf noch nicht abgeschlossen und noch nicht veröffentlicht sein. 
6. Ein Arbeitsstipendium kann dann nicht gewährt werden, wenn die betreffende Autorin beziehungsweise der betreffende Autor für diesen Text bereits einen Literaturpreis des Landes Rheinland-Pfalz erhalten hat.

Die Arbeitsstipendien sind mit jeweils 1.500 € dotiert. Die Bewerbung nebst Anlagen ist bis zum 23.10.2019 einzureichen.

Weitere Informationen:

Berlin - EFRE-Programm Stärkung des Innovationspotentials

Das EFRE-Programm „Stärkung des Innovationspotentials in der Kultur II – INP II“ der Senatsverwaltung für Kultur und Europa geht in die vierte Runde. Verbände der Urheber und Interpreten, intermediäre Akteure sowie Netzwerke des Kulturbereichs können sich für Vorhaben im Zeitraum 1.3.2020 – 30.6.2023 bewerben.
Das Programm INP II fördert insbesondere Projekte, die die Urheber und Interpreten im Kulturbereich strukturell unterstützen und ihnen helfen, ihr kulturelles Potential wirtschaftlich besser zu nutzen. Antragsberechtigt sind juristische Personen im gesamten Stadtgebiet. Gefördert werden

  • Projekte zum Aufbau und zur Weiterentwicklung von Selbsthilfe-, Beratungs- und Servicestrukturen für Urheber und Interpreten in der Kultur- und Kreativwirtschaft,

  • Vorhaben zur Unterstützung der Urheber und Interpreten mit dem Ziel der Verbesserung des Zugangs zum Markt für den Absatz kultureller Produkte und Dienstleistungen (z.B. Initiativen im Bereich des gemeinsamen, sowohl spartenbezogenen als auch spartenübergreifenden Marketings),

  • Projekte zur kunden- und vermarktungsorientierten Entwicklung, Verbindung, Kombination und Sichtbarmachung gemeinschaftlicher Kulturangebote
Die Bewerbungsfrist endet am 10. November 2019 für Vorhaben die frühestens am 1. März 2020 beginnen. 

Weitere Informationen: 

Ausschreibung Sachbuchpreis 2020

Ab 2020 zeichnet die Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels das Sachbuch des Jahres aus. Ausgezeichnet werden herausragende, in deutscher Sprache verfasste Sachbücher, die Impulse für die gesellschaftliche Auseinandersetzung geben. Bewertungskriterien sind die Relevanz des Themas, die erzählerische Kraft des Textes, die Art der Darstellung in allgemein verständlicher Sprache sowie die Qualität der Recherche. Der mit insgesamt 42.500 Euro dotierte Sachbuchpreis wird erstmals am 16. Juni 2020 im Humboldt Forum in Berlin vergeben. Der Deutsche Sachbuchpreis soll die Aufmerksamkeit für Sachbücher als Grundlage von Wissensvermittlung, fundierter Meinungsbildung sowie als Impulsgeber für den öffentlichen Diskurs fördern. Hauptförderer des Preises ist die Deutsche Bank Stiftung, der Preis wird unterstützt vom Technologie- und Informationsanbieter MVB und der Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss. Schirmherrin des Deutschen Sachbuchpreises ist Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Verlage aus Deutschland, Österreich und der Schweiz können sich mit bis zu zwei deutschsprachigen Sachbüchern aus dem jeweils aktuellen oder dem geplanten Programm für die Auszeichnung bewerben. Die Ausschreibungsfrist begann am 23. September und endet am 22. November 2019.
Weitere Informationen:
https://www.deutscher-sachbuchpreis.de/der-preis