Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt, vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel, ab 2020 eine zweijährige Basisförderung für Projekträume und -initiativen im Bereich Bildende Kunst. Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Projekträume als freie, selbstinitiierte Orte der Präsentation und Produktion als auch an Initiativen ohne räumliche Verortung aus dem Bereich Bildende Kunst. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen (Einzelpersonen, Vereine, Künstlergruppen, etc.). Die Projekträume/Initiativen müssen in Berlin ansässig und tätig sein, über ein eigenes, öffentlich zugängliches Programm verfügen und der Präsentation, Produktion, Entwicklung und Recherche aus der bildenden Kunst heraus dienen. Die Laufzeit der Förderung beträgt 2 Jahre. Gefördert werden u. a. Strukturkosten (Personal-, Sach- und Mietkosten) und Kosten für max. eine Produktion/Jahr (in angemessener Höhe zur Antragssumme). Die Ausschreibung begann am 19.08.2019 und endet am 26.09.2019 um 18.00 Uhr.
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