Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 1988 an dem paneuropäischen Koproduktionsfonds EURIMAGES, der 1988 mit deutscher Beteiligung beim Europarat in Straßburg eingerichtet wurde. Ziel von EURIMAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Dem als Teilabkommen des Europarates errichteten Förderfonds gehören mittlerweile 38 Mitgliedstaaten des Europarates sowie Kanada und ab dem 1. Oktober 2019 Argentinien an. Seine Mittel speisen sich aus jährlichen Pflichtbeiträgen der EURIMAGES-Mitglieder. 2018 waren dies von deutscher Seite rund 3,15 Millionen Euro, die aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur Förderung der filmischen Vielfalt in Europa zur Verfügung gestellt wurden. Der nächste Einreichtermin für die EURIMAGES-Förderung ist der 22. August 2019.
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