Zum Gutachten des EuGH zur Vereinbarkeit von CETA mit Unionsrecht sagt der Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament, Sven Giegold:
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist enttäuschend. Die rechtliche Zulässigkeit ändert jedoch nichts daran, dass das CETA-Abkommen in seiner aktuellen Form politisch falsch ist. Offen ist zudem weiterhin eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die neben der Frage der Schiedsgerichte auch die der Verfassungskonformität der durch CETA in Kraft gesetzten Ausschüsse zur Vertragsfortentwicklung klären muss. Angesichts der globalen Klimakrise und des fortschreitenden Protektionismus muss sich Europa für Handelsabkommen einsetzen, mit denen verbindliche demokratische, soziale und ökologische Standards gesetzt werden. In Handelsabkommen zwischen Rechtsstaaten hat eine Paralleljustiz für Konzerne nichts zu suchen. Es ist nicht die Verantwortung von Gerichten, eine gerechtere Handelspolitik durchzusetzen. Diese Frage muss politisch entschieden werden.“
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist enttäuschend. Die rechtliche Zulässigkeit ändert jedoch nichts daran, dass das CETA-Abkommen in seiner aktuellen Form politisch falsch ist. Offen ist zudem weiterhin eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die neben der Frage der Schiedsgerichte auch die der Verfassungskonformität der durch CETA in Kraft gesetzten Ausschüsse zur Vertragsfortentwicklung klären muss. Angesichts der globalen Klimakrise und des fortschreitenden Protektionismus muss sich Europa für Handelsabkommen einsetzen, mit denen verbindliche demokratische, soziale und ökologische Standards gesetzt werden. In Handelsabkommen zwischen Rechtsstaaten hat eine Paralleljustiz für Konzerne nichts zu suchen. Es ist nicht die Verantwortung von Gerichten, eine gerechtere Handelspolitik durchzusetzen. Diese Frage muss politisch entschieden werden.“
Weitere Informationen: https://sven-giegold.de/ceta-faire-handelspolitik/
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