Einzelpersonen, Unternehmer/innen und Wissenschaftler/innen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes sind aufgerufen, sich mit ihren eindrucksvollen Erfindungen und wissenschaftlichen Leistungen um den Hugo-Junkers-Preis für Forschung und Innovation aus Sachsen-Anhalt 2018 zu bewerben.
Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Unternehmer/innen und Wissenschaftler/innen aus Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt, die nachweislich innovative Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und/oder Geschäftsmodelle entwickelt haben und deren Produktion bzw. Verwertung belegt werden kann. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeit muss überwiegend in Sachsen-Anhalt geleistet worden sein. Für die einzelnen Kategorien sind zudem spezifische Anforderungen zu berücksichtigen.
In allen Kategorien ist es zulässig, dass Kooperationspartner außerhalb des Landes am Innovationsprozess beteiligt waren oder sind. Die mehrheitliche wirtschaftliche Verwertung muss jedoch innerhalb von Sachsen-Anhalt erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen sind spätestens bis zum 1. Oktober 2018 postalisch (Poststempel) oder per E-Mail (bis 23:59 Uhr) einzureichen.
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