Bezuschusst werden Reise- und Transportkosten die in Zusammenhang mit herausragenden Auslandsprojekten entstehen. Gefördert werden Vorhaben von Künstlerinnen und Künstlern bzw. Gruppen, Ensembles und gemeinnützige Institutionen aller Kunstsparten in Kooperation mit geeigneten ausländischen Partnern des internationalen Kulturaustauschs. Die Förderung ist bestimmt für zeitlich begrenzte Projekte, z.B. Ausstellungen, Konzerte, Gastspiele.
Voraussetzungen
- Gefördert werden Reise- und Transportkosten in Zusammenhang mit Auslandsprojekten professioneller Künstlerinnen und Künstler.
- Die Vorhaben sollten nachhaltige Kontakte erwarten lassen.
- Eigenleistungen der lokalen Veranstalter müssen nachgewiesen werden.
- Das Auslandsprojekt muss im jeweiligen Förderjahr stattfinden.
- Mit der Durchführung des Projekts darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Davor angefallene Kosten bzw. getätigte Ausgaben können nachträglich nicht mehr gefördert werden.
- Die Bewerberinnen und Bewerber leben und arbeiten in Berlin.
- Ausgeschlossen sind Künstlerresidenzen, Arbeits- und Studienaufenthalte und Auslandsprojekte ohne lokale Kooperationspartner.
- Künstlerinnen und Künstler außereuropäischer Nationalität können sich nur bewerben, wenn ihr Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der ihnen eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
Umfang der Förderung
Gewährt werden Zuschüsse zu Reise- und Transportkosten. Gemäß der international üblichen Kostenaufteilung werden keine Übernachtungskosten und Tagegelder vor Ort übernommen.
Zeitraum der Ausschreibung
Die Förderung wird halbjährig vergeben. Die Antragsfristen sind der 1. Juni für das laufende Jahr und der 1. November für das laufende und folgende Jahr.
Weitere Informationen:
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