Dienstag, 21. April 2015

Nordrhein-Westfalen: Staatspreis im Kunsthandwerk 2015

Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort um den Staatspreis im Kunsthandwerk 2015 bewerben. Der traditionsreiche Wettbewerb, den die Landesregierung alle zwei Jahre ausschreibt, hat mit neuem Konzept an Attraktivität gewonnen und gehört mit insgesamt 60.000 Euro zu den bedeutenden Kunst-Preisen in Deutschland. Bereits zum 27. Mal wird Angewandte Kunst auf höchstem Niveau in einer Übersichtsschau einem breiten Publikum präsentiert. Das ist neu: Eine Fachjury wählt die Träger des Staatspreises in den Themenfeldern MÖBEL, SKULPTUREN, SCHMUCK, KLEIDUNG, MEDIEN und WOHNEN. Statt der bisher am Material orientierten Unterscheidung nach Werkbereichen, sind die Arbeiten nun in sechs thematisch weiter gefassten Bereichen einzureichen. Die einzelnen Preise sind mit je 10.000 Euro dotiert und nicht teilbar. Wettbewerb und Ausstellung werden gemeinsam von der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft des Kunsthandwerks NRW (ADK) durchgeführt. Das Museum für Angewandte Kunst in Köln zeigt die manu factum vom 22. August bis zum 11. Oktober 2015. Die feierliche Eröffnung und Auszeichnung der Preisträger durch hochrangige Mitglieder der Landesregierung erfolgt am 22. August 2015 in Köln. Schirmherrin ist Ministerpräsidentin Hannelore Kraft. So bewerben Sie sich: In Nordrhein-Westfalen lebende und arbeitende Kunsthandwerker/innen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 11. Mai 2015 zur Teilnahme anmelden. Die eingereichten Arbeiten müssen von den teilnehmenden Kunsthandwerkern selbst entworfen und ausgeführt sein. Über die Zulassung entscheidet ein Fachgremium (Vorjury). Die Bewerbung ist auch über das Internet möglich: www.staatspreis-manufactum.de. Bewerbungsschluss für die manu factum 2015 ist der 11. Mai.

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