Mittwoch, 29. März 2017

Brexit heute mittag offiziell beantragt - 2 Jahresfrist läuft

Heute wurde durch die Premierministerin Theresa May der Austritt des Vereinten Königreichs aus dem europäischen Binnenmarkt durch die schriftliche Mitteilung an den Rat der EU nach § 50 des Vertrags über die Europäische Union rechtlich wirksam eingeleitet. Damit beginnt offiziell die vertraglich festgelegte Übergangszeit von zwei Jahren zur Regelung der offenen Fragen bis zum jetzt vorgesehenen Austritt.

Verlängerung der Ausschreibungszeit - Erste Deutsch-Singapurische Ausschreibung für gemeinsame FuE-Projekte von KMU

Deutschland und Singapur veröffentlichen eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) von KMU zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen aus allen Technologie- und Anwendungsbereichen. Die Ausschreibung wurde um einen zweiten Stichtag am 2. Mai 2017 verlängert (erster Stichtag war der 31. Dezember 2016).

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Autohaus Heise Dessau - 10 Jahre HEISE-Kunstpreis

Das Motto für die 10. Auflage des HEISE-Kunstpreises steht fest. Für das neue Jahr rufen die Veranstalter Künstlerinnen und Künstler aus ganz Deutschland und darüber hinaus auf, Arbeiten aus Malerei und Grafik zum Thema „Kopfkino” einzureichen. Die Teilnahmefrist endet am 30. April 2017. Die Vernissage mit den besten Arbeiten findet am 09. Juni 2017 in der Alten Feuerwache in Dessau statt. Dann werden auch der mit 2000 Euro dotierte Jury- und der mit 500 Euro dotierte Publikumspreis vergeben.

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Bürgerinitiative Pulse of Europe - Let’s be the Pulse of Europe!

An der rasanten Radikalisierung des politischen Lebens wirkt vieles bedrohlich. Nach Brexitvotum und Trump können wir aber nicht in Schockstarre verharren. Denn im Jahr 2017 finden entscheidende Wahlen in mehreren europäischen Ländern statt.
Wir, die Initiatoren des Pulse of Europe, wollen einen Beitrag dazu leisten, dass es auch danach noch ein vereintes, demokratisches Europa gibt – ein Europa, in dem die Achtung der Menschenwürde, die
Rechtsstaatlichkeit, freiheitliches Denken und Handeln, Toleranz und Respekt selbstverständliche Grundlage des Gemeinwesens sind.
Wir sind überzeugt, dass die Mehrzahl der Menschen an die Grundidee der Europäischen Union und ihre Reformierbarkeit und Weiterentwicklung glaubt und sie nicht nationalistischen Tendenzen opfern möchte. Es geht um nichts Geringeres als die Bewahrung eines Bündnisses zur Sicherung des Friedens und zur Gewährleistung von individueller Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit.
Leider sind aber in der Öffentlichkeit vor allem die destruktiven und zerstörerischen Stimmen zu hören!
Deshalb: Lasst uns lauter und sichtbarer werden! Wir alle müssen jetzt positive Energie aussenden, die den aktuellen Tendenzen entgegenwirkt. Der europäische Pulsschlag soll allenthalben wieder spürbar werden!!
Wir möchten betonen, dass Pulse of Europe eine Bürgerinitiative ist, die keine parteipolitischen Ziele verfolgt. Im Gegenteil: Vielfalt ist gut, und die europäische Idee kann auf ganz unterschiedliche Weise realisiert werden. Wie – auch das wird an den Wahlurnen entschieden werden.
Wir sind nicht gegen etwas, sondern für etwas. Es ist nicht die Zeit der Proteste. Es ist Zeit, für die Grundlagen unserer Wertegemeinschaft im positiven Sinne einzustehen.

Weitere Informationen:
http://pulseofeurope.eu/

Dienstag, 28. März 2017

Linz - Kunstförderstipendien der Stadt

Die Stadt Linz schreibt Kunstförderstipendien zur Förderung der Entwicklung von noch nicht etablierten Kunst- und Kulturschaffenden aus, die in folgenden fünf Sparten vergeben werden:
  • Architektur und Stadtgestaltung
  • Bildende Kunst und interdisziplinäre Kunstformen
  • Literatur und Kulturpublizistik
  • Medien-, Produkt- und Kommunikationsdesign
  • Musik und Darstellende Kunst
Jede Sparte ist mit 2.500 Euro ausgestattet und die Ausschreibung erfolgt jährlich von 2017 bis 2019. 2020 erfolgt die Vergabe des Kunstwürdigungspreises.

Zusätzlich werden zwei LINZ AG-Ateliers in der Größe von 27 m² bzw. 38 m²  für zwei Jahre in der Kaplanhofstraße 1, 4020 Linz vergeben. Die nächste Vergabe des LINZ AG-Ateliers erfolgt 2017.

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 29. Mai 2017 (Datum des Poststempels) unter Verwendung des Bewerbungsbogens eingereicht werden.

Weitere Informationen:

Berlin - Wanted: Innovative Formate aus dem Kunstbereich

Noch bis zum 6. April 2017 können innovative Formate aus dem Kunstbereich bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe als Wettbewerbsbeiträge eingereicht werden. Unternehmen, Personen sowie Kulturinitiativen und Konsortien sind aufgerufen, Projekte einzureichen, die u.a. folgende Kriterien erfüllen:
  • die in 2017 in Berlin stattfinden, angedockt an eine Leuchtturmveranstaltung (z.B. Berlin Art Week)        
  • die direkt oder indirekt positive wirtschaftliche Effekte bewirken
  • die den Kunststandort Berlin mit hoher Medienwirksamkeit in Szene setzen
  • die Berlin international als Produktions- und Verkaufsstandort für Kunst positionieren
  • die wichtige SammlerInnen anziehen bzw. neue Sammlergenerationen adressieren
  • die die digitale Transformation des Kunstmarkts insbesondere in Berlin befördern
  • die Kooperationen zwischen aussichtsreichen kunstfokussierten Startups (Fokus: Berlin) sowie großen Unternehmen, Investoren oder Kulturinstitutionen befördern 
Neben den Grundvoraussetzungen (Berlin/ 2017/ wirtschaftliche Effekte/ medienwirksam) sollten die Teilnehmer/innen mindestens zwei weitere der oben genannten Ziele adressieren. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe stellt zur Stärkung des Kunstmarktes über das Jahr gesehen rund 120.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Niedersachsen - Förderung von Investitionen - Kleine Kultureinrichtungen

Das Land Niedersachsen ist durch eine Vielzahl kleiner Kultureinrichtungen geprägt, die in den Städten wie auch im ländlichen Raum ein breites kulturelles Angebot präsentieren. Mit einem neuen Investitionsprogramm unterstützt das Land Niedersachsen diese Einrichtungen 2017 und 2018 mit jeweils 850.000 Euro. „Die kleineren Kultureinrichtungen in Niedersachsen tragen durch ihr Engagement maßgeblich zur Lebensqualität in der Region bei und setzen neue kulturelle Impulse. Das neue Förderprogramm stärkt ihre Arbeit nachhaltig", sagt die Niedersächsische Kulturministerin Gabriele Heinen-Kljajić. „Mit unserer Förderung wollen wir dazu beitragen, die Angebotsvielfalt noch weiter zu erhöhen und die Einrichtungen bei der Entwicklung von neuen Vermittlungsformaten, auch durch den Einsatz digitaler Medien, zu unterstützen."
Das Programm fördert Investitionen mit einer Zuschusshöhe von 5.000 bis zu 50.000 Euro pro Projekt. Dazu zählen Anschaffungen, auch im Bereich der Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen Träger einer Einrichtung mit eindeutig kultureller Ausrichtung sein bzw. einer solchen angehören. Antragsberechtigt sind kleine Kultureinrichtungen mit einer Fläche bis zu 500 m², maximal drei vollzeitbeschäftigten hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder nicht mehr als fünf eigenproduzierten Neuproduktionen im Jahr.
Die Anträge auf Förderung aus dem Investitionsprogramm können bis zum 15.06.2017 für 2017 und bis zum 15.09.2017 für 2018 beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur online gestellt werden.
Weitere Informationen:
    

Donnerstag, 23. März 2017

Ausschreibung Leica Oskar Barnack Award/Leica Oskar Barnack Award Newcomer

Am Wettbewerb des „Leica Oskar Barnack Award“ können ausschließlich Berufsfotografinnen und Berufsfotografen teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind Bildserien aus dem Jahr 2016/2017 und Langzeitprojekte, in denen zumindest Einzelbilder aus 2016/2017 stammen sollten. Pro Teilnehmer ist nur eine Einsendung erlaubt.
Zur Teilnahme am Leica „Leica Oskar Barnack Award Newcomer“ sind alle (angehenden) Berufsfotografinnen und Berufsfotografen zugelassen, die zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 25 Jahre sind. Auch hier sind ausschließlich Bildserien teilnahmeberechtigt, die aus dem Jahr 2016/2017 stammen bzw. Langzeitprojekte, in denen zumindest Einzelbilder im Jahr 2016/2017 entstanden. Pro Teilnehmer ist nur eine Einsendung erlaubt.
Die Bewerbung zum „Leica Oskar Barnack Award“ 2017 erfolgt vom 1. März bis zum 10. April 2017. Der Gewinner der Hauptkategorie „Leica Oskar Barnack Award“ erhält eine Prämie von 25.000 Euro sowie eine Kameraausrüstung des Leica M-Systems (Kamera und Objektiv) im Wert von weiteren 10.000 Euro. Der Gewinner der Kategorie „Newcomer“ erhält ein Preisgeld von 10.000 Euro sowie ebenfalls eine Leica M Kamera mit Objektiv im Wert von rund 10.000 Euro.

Weitere Informationen:

Erste Deutsch-Japanische Ausschreibung für gemeinsame F+E-Projekte mittelständischer Unternehmen

Das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) und das deutsche Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ermöglichen den Zugang zu öffent­lichen Fördermitteln für gemeinsame deutsch-japanische Projekte. In Deutschland erfolgt die Förderung im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM). Die Ausschreibung lädt Partner dazu ein, gemeinsame Vorschläge für technologische FuE-Projekte bis zum 17. August 2017 im Einklang mit dem Verfahren einzureichen.

Weitere Informationen:
http://www.kooperation-international.de/aktuelles/ausschreibungen/detail/info/zim-erste-deutsch-japanische-ausschreibung-fuer-gemeinsame-forschungs-und-entwicklungsprojekte-m/

Berlin: Zuschüsse an Berliner Musiker/ Musikgruppen Jazz 2017

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt – nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel – im Wege eines Stipendiums Zuschüsse an Berliner Musikgruppen bzw. Musikerinnen und Musiker aus dem Bereich JAZZ (alle Stilrichtungen), die im 2. Halbjahr 2017 (Juli bis Dezember) eine Tournee im Inland durchführen wollen. In Ausnahmefällen darf die Tournee bis längstens zum 28. Februar 2018 dauern.
Eine Tournee muss drei oder mehr Konzerte in einem zusammenhängenden Zeitraum umfassen.
Für jedes feststehende Konzert können pauschal 80,00 € pro beteiligter Musikerin / beteiligtem Musiker plus gegebenenfalls für eine(n) eigene(n) Tontechniker(in) beantragt werden. Das Minimum der Förderung beträgt 500,00 €.
Die Antragsfrist endet am 25. April 2017 um 18.00 Uhr.

Weitere Informationen:

Mittwoch, 22. März 2017

Stadt Wertingen - Ausschreibung Stipendium für Bildende Künstler 2017

Die Stadt Wertingen im Landkreis Dillingen in Bayern schreibt seit 1998 ein Stipendium für Bildende Künstler aus. Durch regelmäßig stattfindende Ausstellungen, einen im zweijährigen Turnus verliehenen Kunstpreis, eine Artothek, einen Skulpturenweg und die Ausschreibung der Stipendien hat sich die Stadt den Ruf einer kleinen, aber engagierten Kunststadt erworben. Das Stipendium ist, wie alle anderen genannten künstlerischen Aktivitäten, ein Kooperationsprojekt der Stadt Wertingen und des Kunstkreises, in dem sich Künstler aus dem Raum Wertingen engagieren. Die Stipendiaten sind frei in ihren Vorhaben, die sie hier umsetzen möchten. Die Stadt hofft, den Künstlerinnen und Künstlern eine intensive und kreative Zeit in Wertingen zu ermöglichen. Es ist gewünscht, dass sie für die Dauer des Stipendiums hier leben und arbeiten.Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten, ebenso der Transport zusätzlicher Werke. Für die Zeit des Aufenthalts wird ein Stipendium von 1400,- € bezahlt. Als Gegenleistung für das Stipendium und die Ausstellung erhält die Kunstsammlung der Stadt Wertingen eine repräsentative Arbeit. Im Anschluss an das Stipendium veranstalten die Stadt und der Stipendiat eine Ausstellung. Im Mittelpunkt stehen dabei die Arbeiten, die während des Stipendiums entstanden sind. Eine fachkundige Jury, bestehend aus Vertretern der Stadt Wertingen, der städtischen Galerie, Künstlern und Kuratoren der Region, wählt aus den eingegangenen Bewerbungen fünf Teilnehmer aus, die in den Jahren 2018 und 2019 Gelegenheit erhalten, das Stipendium anzutreten. Die Bewerbungsfrist endet zum 31.05.2017.

Weitere Informationen:
http://www.wertingen.de/rathaus-und-verwaltung/142-kunst.html

KunstvereinGRAZ Regensburg - Ausschreibung Artist in Residence 2017

Der KunstvereinGRAZ e.V. in Regensburg lobt zum 4. Mal das Projekt „artist in residence" in seinen Räumen aus.
Es ist vorgesehen, dass der Künstler/die Künstlerin vom 19. August bis zum 15. September 2017 in einem Atelier des KunstvereinGRAZ, Schäffnerstraße 21/Hinterhof, im Zentrum von Regensburg, arbeitet.
Verbunden mit dem Arbeitsaufenthalt ist eine Ausstellung der entstandenen Arbeiten, 15. - 23. September 2017, im Ausstellungsraum des KunstvereinGRAZ. Eine Dokumentation dieses Aufenthaltes und der entstandenen Werke wird erstellt. Das Künstlerhonorar beträgt € 1.000,-, für Übernachtung ist gesorgt.
Die Ausschreibung richtet sich an professionell arbeitende Künstler und Künstlerinnen.
Der/die „artist in residence 2017" wird von einer Fachjury ausgewählt.
Einsendeschluss: 1. Mai 2017

Weitere Informationen:
http://www.kunstvereingraz.de/artist-in-residence-201/

George Weidenfeld Journalistenstipendium - Deutsch-Britisches Programm

Das George Weidenfeld Journalistenstipendium ermöglicht jedes Jahr britischen und deutschen Journalisten einen Arbeitsaufenthalt im jeweils anderen Land. Die Stipendiaten arbeiten in britischen beziehungsweise deutschen Redaktionen ihrer Wahl und berichten gleichzeitig für ihre Heimatmedien. Auf diese Weise sollen die Teilnehmer die Arbeitsweisen der Medien im Gastland besser kennenlernen und einen unmittelbaren Eindruck von Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft in Großbritannien oder Deutschland gewinnen. Das Programm wurde 1995 gegründet. 2000 wurde es nach dem Londoner Verleger Lord Weidenfeld of Chelsea benannt. Stipendiatinnen und Stipendiaten des Deutsch-Britischen Journalistenprogrammes erhalten von den IJP eine einmalige Zahlung von 3.800 Euro. Der Betrag soll Reisekosten, Verpflegung und Unterkunft größtenteils decken. Ein gewisser Eigenbeitrag der Stipendiaten wird erwartet. Eine Vergütung der Arbeit vor Ort ist nicht vorgesehen. Bewerben können sich britische und deutsche Journalisten im Alter von 18 bis 40 Jahren, die als Redakteure, Volontäre oder als regelmäßige freie Mitarbeiter bei deutschen oder britischen Medien tätig sind. Die IJP legen besonderen Wert auf eine intensive individuelle Vorbereitung des Auslandsaufenthalts durch die Stipendiaten und suchen Bewerberinnen und Bewerber mit überzeugenden Interessen und Schwerpunkten. Bewerbungsschluss ist der

Weitere Informationen:
http://www.ijp.org/stipendien/deutsch-britisches-programm/

Bunker Hill Galerie Hamburg - Ausschreibung zur Gruppenausstellung THE WORST CASE

Ihr Künstler bewerbt Euch per E-Mail mit einem bis drei Eurer Werke (in Abbildungen) und einem konzeptuellen Text dazu. Die Angaben zur Arbeit sollen mindestens die Maße, Technik, das Entstehungsjahr sowie den Titel beinhalten, ggf. auch die Preisvorstellung. Die Technik und der Kunstansatz können reichen vom Tafelbild bis zur Performance, vom Architekturmodell zum Video, vom Foto zur Installation oder von strenger Konzeptart zur Metakunst, vom Großformat bis zur Miniatur … Reicht bitte eine kurze Vita mit ein, ebenso Eure Kontaktdaten (insbesondere Mobilnummer und falls vorhanden Eure Website).
Bewerbungen zur nächsten Gruppenausstellung THE WORST CASE bitte bis Sonntag, den 9. April sofort an galerie@hilldegarden.org. Die Ausstellung findet vom 22.4.-4.5. statt.
Die Verantwortlichen der Produzentengalerie, die Ausstellungsmacher, wählen die Künstler und ihre Beiträge aus. Infos zu Anlieferung und Aufbau werden im Rahmen der Zusage per Mail mitgeteilt oder im Zweifelsfall vorher telefonisch abgesprochen. Auf der Vernissage werden alle ausstellenden Künstler von den Ausstellungsmachern vorgestellt und gewürdigt. Die Verantwortlichen der Produzentengalerie laden ein, informieren die Presse und werben.
Alle Arbeiten sind unversichert. Haftung kann nicht übernommen werden. Der Ausstellungsbeitrag pro Künstler beträgt 35 Euro. Verkäufe sind provisionsfrei. Ausstellungsabbau mit allen Künstlern erfolgt nach Ausstellungsschluss und am Folgetag bis 11 Uhr.

Weitere Informationen:
http://www.hilldegarden.org/ausschreibungen/

Ulm - Ausschreibung Förderpreis Junge Ulmer Kunst 2017

Die Stadt Ulm schreibt im zweijährigen Turnus einen Förderpreis für junge Ulmer Künstlerinnen und Künstler aus. Der Preis ist mit Preisgeldern in Höhe von insgesamt 12.000 € dotiert, die jeweilige Einzelzuwendung beträgt 2.000 €. Schwerpunktmäßig sollen Nachwuchskünstlerinnen und -künstler gefördert werden, die sich an der Schnittstelle ihres Werdegangs, d. h. in einer künstlerischen Ausbildung befinden oder die am Übergang in eine künstlerische Berufstätigkeit stehen.
Der Preis wird in folgenden Sparten ausgeschrieben:
Literatur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Klassische Musik, Populäre Musik und Film. Interdisziplinär arbeitende Künstler*innen können sich ebenfalls bewerben und werden gebeten, sich einer Sparte zuzuordnen.
Eingeladen zur Bewerbung sind alle Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr 2017 nicht älter als 30 Jahre sind (Jahrgang 1987), deren Geburts- oder Wohnort Ulm ist oder deren künstlerisches Betätigungsfeld überwiegend in Ulm liegt.
Jetzt bis 27. April 2017 bewerben!

Weitere Informationen:
www.foerderpreis-kunst.ulm.de

Dienstag, 21. März 2017

United Kingdom - John Ruskin Prize 2017 - Call for entries

The Big Draw with the Guild of St. George is pleased to announce the call for artists and makers open for The 4th John Ruskin Prize.
Prizes: 1st Prize (£3000) | 2nd Prize (£1000) | Student Prize (£1000)
The selection panel will select 20 prize finalists to be included in a high profile shortlist exhibition at The Millennium Gallery, Sheffield 21st June – 8th October 2017. The three winners will be announced at the private view in June 2017. All prize finalists will also have the opportunity to be included in the online Ruskin Editions Collection.
This year’s theme: Hand & Eye: Master of All Trades in The Age of Jack refers to the Artist as Polymath. Open to a range of interpretations and approaches, the theme is intended to lend itself to responses from artists and makers whose work celebrates the opportunity to marry diverse materials and disciplines. In celebration of ‘Artist as Polymath’, 2017 marks the first year that The Prize will be open to makers and craftspeople, as well as fine artists. The John Ruskin Prize is open to all artists over 18 working in the UK.

Application Deadline: Monday 24th April 2017

More information:
http://www.ruskinprize.co.uk/

Bremen: Förderformat "Visiting Curators" für Bremer bildende Künstler

In diesem Jahr findet zum ersten Mal das Förderformat "Visiting Curators" für Bildende Künstlerinnen und Künstler aus Bremen statt. Fünf auswärtige, international arbeitende Kuratorinnen und Kuratoren sind im Laufe eines Jahres nach Bremen eingeladen, Bremer Künstlerinnen und Künstler und deren Arbeiten kennenzulernen und deren künstlerische in Einzelgesprächen zu unterstützen. In diesem Jahr beteiligen sich Regina Barunke, Temporary Gallery, Zentrum für zeitgenössische Kunst Köln; Justë Jonutytë, Rupert, Vilnius, Litauen; Sophie Prager, Salon Dahlmann, Berlin; Valerie Verhack, M – Museum Leuwen, Belgien; Dr. Julia Wallner, Kolbe Museum.
Für ein Treffen bewerben können sich alle professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler aus Bremen, die ihr Studium an einer Kunsthochschule abgeschlossen haben, bzw. nachweislich professionell als Künstlerin oder Künstler arbeiten. Die Bewerbung setzt das Einreichen eines Kurzportfolios voraus. Die Kuratoren und Kuratorinnen entscheiden anhand der eingereichten Unterlagen darüber, mit wem sie sich einzeln treffen. Es gibt keine Altersbeschränkung.
"Visiting curators" ist ein gemeinsames Projekt des Bremer Künstlerverbandes BBK, des Künstlerinnenverbandes Bremen Gedok, des Künstlerhauses Bremen, der Städtischen Galerie Bremen und der Hochschule für Künste Bremen. Das Format wird vom Senator für Kultur gefördert. Die Betreuung und Organisation liegt beim Künstlerhaus Bremen. Die Bewerbungsfrist endet am 10.04.2017.

Weitere Informationen:
http://senatspressestelle.bremen.de/detail.php?gsid=bremen146.c.204634.de&asl=bremen02.c.732.de

Hamburg: Ausschreibung Stipendium Hamburger Gast

Der HAMBURGER GAST ist ein Aufenthalts-Stipendium in der Hansestadt Hamburg . Von August 2017 bis Oktober 2017 wird der Hamburger Gast mietfrei in einer Wohnung im Künstlerhaus Vorwerkstift im Karoviertel wohnen und darf insgesamt an drei Orten (in drei Bezirken der Stadt, an jedem Arbeitsplatz jeweils einen Monat) schriftstellerisch tätig werden, um aus möglichst vielen Perspektiven auf die abwechslungsreiche Metropole blicken zu können.

Gleich zu Beginn des neuen Jahres 2017 startet die Suche nach einem schriftstellerischen Talent, das den Sommer zu Gast in der Hansestadt leben darf. Alle deutschsprachigen Autoren/innen ab 18 Jahren können sich für das Aufenthaltsstipendium, der HAMBURGER GAST, bewerben, das mit Unterstützung der Hamburger Volksbank und der Hamburger Kulturbehörde verwirklicht werden kann. Von August bis Oktober wird der HAMBURGER GAST im Künstlerhaus Vorwerkstift im Karoviertel leben, um von dort aus die Metropole an der Elbe kennen zu lernen. Drei Kulturbetriebe bieten ihre Räume als Schreiborte an. So lernt der HAMBURGER GAST nicht bloß die Stadt in ihrer Vielfalt kennen, sondern ebenso das kulturelle Leben. Einsendeschluss ist der 10.04.2017 (Es gilt der Poststempel!)

Weitere Informationen:
http://hamburger-gast.de/stipendium/bewerbung.html

Donnerstag, 16. März 2017

DOCMA Award 2017 - „SSST – Super Short Story Telling“

1001 und eine Nacht erzählte Scheherazade ihrem König Geschichten – und dieser hörte jede Nacht gebannt zu und verschonte ihr Leben. Mit dem DOCMA Award 2017 wollen wir unsere Leserinnen und Leser dazu animieren ebenso spannende und bannende Geschichten zu erzählen. Doch sollen diese nicht viele Nächte lang sein, sondern kurz. So kurz, dass sie in ein einziges Bild passen. „SSST – Super Short Story Telling“ lautet das Thema des nächsten DOCMA Award. Mitmachen lohnt sich: Preise im Wert von 20.000 Euro winken. Für die beste Arbeit stiftet Nopar International einen Zusatzpreis von 5.000 Euro. Einsendeschluss ist der 8. Mai 2017.

Weitere Informationen:
https://www.docma.info/docma-award

Ausschreibung AIR Krems 2018

Die Vergabe der Atelierwohnungen und der Stipendien erfolgt unter den Prämissen, ausländischen Künstlerinnen und Künstlern ein Arbeiten in Niederösterreich und das Kennenlernen unterschiedlicher Kulturinstitutionen in diesem Land zu ermöglichen. Durch den Kontakt der eingeladenen ausländischen Künstler und Künstlerinnen mit der heimischen Kunstszene will AIR—ARTIST IN RESIDENCE zu einer Internationalisierung der Kunst unseres Landes beitragen und einen Prozess des interdisziplinären Austausches im Bereich der Kunst fördern. Da der internationale Austausch vornehmlich auf institutioneller Ebene realisiert wird, können private Bewerbungen nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden.
Grundlegende Voraussetzung für eine Förderung ist eine fachspezifische abgeschlossene künstlerische Ausbildung (Hochschulstudium). Im Fall des Fehlens eines akademischen Abschlusses muss eine entsprechende Befähigung durch den künstlerischen Werdegang nachgewiesen werden. In jedem Fall muss eine regelmäßige künstlerische Tätigkeit in den zu fördernden Bereichen vorliegen. Akzeptiert werden Bewerbungen aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Klangkunst, Literatur und Architektur. Österreichische Künstlerinnen und Künstler sowie Kunstschaffende mit Wohnsitz in Österreich sind von der Vergabe ausgeschlossen.
Bewerbungsschluss für das Jahr 2018 ist der 30.05.2017.
Die Dauer des Aufenthaltes beträgt derzeit grundsätzlich ein bis drei Monate, eine Verlängerung ist nach Maßgabe der vorhandenen Plätze möglich. Atelier und Wohnmöglichkeit werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Weiters erhalten die StipendiatInnen pro Monat ein Stipendium in der Höhe von Euro 1.300,--.

Weitere Informationen:

Mittwoch, 15. März 2017

Berlin: Ausschreibung Recherchestipendien Bildende Kunst 2017

Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt im Jahr 2017 Recherchestipendien im Bereich der zeitgenössischen Bildenden Kunst (Bildhauerei, Film, Installation, Klangkunst, Künstlerische Fotografie, Malerei, Medienkunst, Video, Zeichnung etc.).
Die Stipendien sind für die künstlerische/kuratorische Entwicklung von professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern, Kuratorinnen und Kuratoren und künstlerischen oder kuratorischen Gruppen im Bereich der visuellen Künste in Berlin bestimmt, die sich durch ihre Arbeit ausgewiesen haben.
Die künstlerische/kuratorische Entwicklung setzt insbesondere die Möglichkeit zur Erschließung neuer eigener Ideen und Ansätze voraus. Aus diesem Grund soll den Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit zur Durchführung selbstgewählter Recherchevorhaben gegeben werden, z.B. zur Recherche oder Vorarbeit an einem bestimmten Thema, zur Entwicklung von Projekten, zur Erschließung neuer/anderer Arbeitstechniken, zur Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten oder zur Vermittlung, Dokumentation oder Publikation.
Es werden insgesamt 60 Stipendien vergeben – mindestens 52 Stipendien an Künstlerinnen und Künstler und maximal 8 Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren. Die Stipendien sind mit jeweils 8.000 € dotiert.
Die Bewerbungen müssen spätestens am 04. Mai 2017 um 18.00 Uhr eingegangen sein.

Weitere Informationen:

Sven Giegold: EU-weiter Schutz für Whistleblower dringend nötig

Am heutigen Mittwoch hat das Gericht in Luxemburg das Urteil im Berufungsverfahren um den Prozess gegen die Whistleblower Antoine Deltour sowie der Mitangeklagten Raphael Halet und Edouard Perrin verkündet. Heute wurde Antoine Deltour zu sechs Monaten auf Bewährung und 1500 Euro Strafe verurteilt. Raphael Halet zu 1000 Euro. Der Journalist Perrin wurde freigesprochen.
Die Berufungsentscheidung zeigt einmal mehr, wie dringend wir einen EU-weiten Schutz für Whistleblower brauchen, sagt der wirtschafts- und finanzpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament, Sven Giegold:

„Das Urteil ist ein herber Schlag gegen die Gerechtigkeit. Die Richter haben Helden zu Verbrechern erklärt. Für ihren Einsatz für das Gemeinwohl haben die Whistleblower einen Freispruch und Schutz verdient. Das Luxemburger Gericht kriminalisiert Zivilcourage. Mit dem Urteil werden andere Hinweisgeber, die gesellschaftliche Missstände aufdecken könnten, entmutigt. Das heutige Urteil könnte letztlich noch in europäischen Gerichten überprüft werden. Europäische Richter könnten dann noch Gerechtigkeit für Deltour und Halet herstellen.  
Das Schicksal von Menschen, die Skandale und Missstände öffentlich machen, darf nicht abhängig sein von der Rechtslage in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Whistleblower gehören nicht vor Gericht. Es darf nicht sein, dass diese Personen strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt und unter Umständen für ihren Mut bestraft werden. Wir brauchen einen EU-weiten Schutz für Whistleblower. Skandale wie Luxleaks oder Panama Papers zeigen, wie wichtig es ist, dass Menschen geschützt werden, die sich trauen, Skandale öffentlich zu machen, die der Gesellschaft schaden.

Weitere Informationen:
http://www.sven-giegold.de/2017/luxleaks-berufungsprozess-helden-werden-zu-verbrechern-erklaert/

Dienstag, 14. März 2017

Top Drawer - Opportunity for makers

Top Drawer | Craft is a unique opportunity to present your work to an audience of over 15,000 influential retailers, department stores, galleries and museums at the UK’s fastest growing trade event for contemporary makers in the heart of London. Now taking place bi-annually, in January and September, Top Drawer gives you the chance to showcase your work to top retailers who are making their first and last buying decisions for the year. The number of applications is likely to exceed the space available. Makers and groups are encouraged to apply from a broad range of disciplines including: ceramics, glass, jewellery, fashion, textiles, mixed media, furniture, metalwork, sculpture, woodwork and prints. All individual and group stands benefit from a comprehensive package, including a ready built stand, carpet and lighting, plus free marketing support. Please note that there is limited space available and stand locations are allocated on a first-come-first-serve basis.
Deadline is the 31th march 2017.

More information:

Nachlese Ausstellungseröffnung mit Lesung durch Künstlerin Heidemarie Rothe 2017

Im Restaurant Kurios in Bremen wurde am letzten Sonntag die Ausstellung "Schwarze Buntheit" der Künstlerin Heidemarie Rothe mit einer Lesung zur Vernissage eröffnet. Die neuen Kunstwerke werden das Restaurant dauerhaft zieren und stehen den Gästen als Kunstgenuss neben den wohlschmeckenden Köstlichkeiten der Küche zur Verfügung.


Am Eröffnungstag referierte die Künstlerin Heidemarie Rothe über Gedanken zum Thema Schwarz und Effekte zwischen Schwarz und Farbigkeit. Aufgelockert durch Gedichte aus eigener Feder und Wortspielen zur Farbe Schwarz und ihrer Bedeutung in unserem Alltag fühlten sich die Gäste bei

 

Kaffee und Kuchen sichtlich wohl. Insgesamt war es eine gelungene Veranstaltung aus Kunst, Tiefsinn und Genuss für einen guten Start für die neue Dauerausstellung. 

Montag, 13. März 2017

Österreich: Ausschreibung Auslandsmesseförderung für Galerien 2017

Mit diesem Förderungsprogramm soll grundsätzlich die Teilnahme österreichischer Galerien an ausländischen Kunstmessen (renommierte Messen und "off-Messen") unterstützt werden, um damit die internationale Präsenz, Rezeption und Verbreitung von österreichischen Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Die generelle Zielsetzung des Förderungsprogramms ist es, eine nachhaltige internationale Aufbauarbeit der Galerien hinsichtlich der Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen und dabei insbesondere auch Augenmerk auf "emerging artists" oder noch nicht etablierte Künstlerinnen und Künstler wie auch "emerging galleries" zu legen.
Mit der Förderschiene "off-Messen" soll im speziellen die Möglichkeit der Teilnahme und der internationalen Präsenz auch von aufstrebenden jungen Galerien und der von diesen vertretenen Künstlerinnen und Künstler geboten werden.

Weitere Informationen:
http://www.kunstkultur.bka.gv.at/site/cob__65579/currentpage__0/8048/default.aspx

Ausschreibung Projektförderung für Kunstvereine in Baden-Württemberg

Die Projektförderung des Landes für Kunstvereine wird neu ausgeschrieben. Unterstützt werden Projekte und Ausstellungen zeitgenössischer Kunst. Die Antragsfrist endet am 15. April 2017. Kunststaatssekretärin Petra Olschowski betonte, dass die Förderung von Kunstvereinen ebenso wichtig sei wie die Förderung von Off-Spaces und Projekträumen, die sich für die Vermittlung von Gegenwartskunst einsetzen. „Es gibt heute auch Kunstvereine und Initiativen ohne festen Ort, die sich auf Leerstandsnutzungen oder temporäre Bespielungen des öffentlichen Raumes spezialisiert haben. Solche flexiblen Formate machen Kunst für jede und jeden erlebbar, indem sie die Kunst in den öffentlichen Raum hineintragen“, so die Kunststaatssekretärin abschließend. Die Projektförderung richtet sich an nichtkommerzielle Kunstvereine und Initiativen mit Sitz in Baden-Württemberg, die Einzel- oder Gruppenprojekte im Bereich der Gegenwartskunst planen, in denen neuere künstlerische Positionen zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht dabei von Malerei, Bildhauerei und Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten und zeitbasierter performativer Kunst. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 10.000 Euro. Die Projekte werden von einer unabhängigen Fachjury ausgewählt.

Weitere Informationen:

Ausschreibung Giga-Hertz-Preis 2017 für elektronischer und akusmatischer Musik

Seit dem Jahr 2007 verleiht das ZKM | Institut für Musik und Akustik zusammen mit dem SWR Experimentalstudio alljährlich den Giga-Hertz-Preis für elektronische und akusmatische Musik. 2017 ist der Giga-Hertz-Preis insgesamt mit 20.000 € Preisgeld dotiert. Die beiden mit 5.000 € dotierten, international ausgerichteten Giga-Hertz-Produktionspreise dienen der Initiierung und Förderung neuer Projekte und richten sich an KomponistInnen elektronischer und akusmatischer Musik.

Weitere Informationen:
http://zkm.de/pressemappe/2017/ausschreibung-giga-hertz-preis-2017

MFG Innovationsagentur Baden-Württemberg - Wettbewerb „Ideentanke“

Die MFG Innovationsagentur Baden-Württemberg bringt mit dem Wettbewerb „Ideentanke“ zum zweiten Mal Kreative aus Baden-Württemberg mit Akteuren der Buchbranche zusammen – gemeinsam mit den Partnern Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Initiative everlab, der Stadt Heidelberg und der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart. Im Oktober 2017 können sich die Kreativschaffenden auf der Frankfurter Buchmesse beim Gemeinschaftsstand der MFG mit ihren innovativen Produkten oder Dienstleistungen präsentieren. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 10. Mai 2017. Der Wettbewerb richtet sich an baden-württembergische Start-ups, Freelancer, Gründer oder kleine Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft, deren Ideen Potenzial für den Buchmarkt mitbringen. Gesucht sind innovative Geschäftsmodelle, Produkte oder Vermarktungskonzepte, die das Lesevergnügen neu interpretieren oder Verlagen noch nicht da gewesene Arbeitsweisen ermöglichen.

Weitere Informationen:

Hamburg - Ausschreibung Stadtkurator für Kunst

Nach dem erfolgreichen Abschluss des von der Kulturbehörde 2013 initiierten Pilotprojekts einer Stadtkuratorin für Kunst im öffentlichen Raum hat die Kulturbehörde gemeinsam mit der Kunstkommission entschieden, dieses bundesweit bisher einmalige Modellprojekt fortzusetzen. Im April 2017 soll die Ausschreibung für eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger der ersten Stadtkuratorin Sophie Goltz veröffentlicht werden. Die Auswahl der nächsten Stadtkuratorin oder des nächsten Stadtkurators soll im September 2017 abgeschlossen sein. Die Kulturbehörde hat 2013 das Initiativprojekt Stadtkuratorin mit dem Ziel gestartet, das seit 1981 in Hamburg vom Senat eingesetzte Programm „Kunst im öffentlichen Raum“ über eine Aufarbeitung der Historie auf seine aktuelle Relevanz zu überprüfen, das Thema über künstlerische Projekte und Veranstaltungen wieder mehr in die öffentliche und internationale Wahrnehmung zu rücken und Vorschläge und Ideen zu einer zeitgemäßen zukünftigen inhaltlichen und strukturellen Ausrichtung des Programms zu entwickeln.

Weitere Informationen:
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/8342328/karl-schneider-preis-besau-marguerre

Ausschreibung Residenz - Clusterhaus Köln + artrmx e.V.

Erstmalig ab März 2017 ruft das Clusterhaus Köln gemeinsam mit artrmx e.V. das Residenz-Programm „DANACH IST ALLES MÖGLICH“ ins Leben. Bis zum 26.03.2017 können sich in Köln lebende Künstlerinnen und Künstler sowie Studierende von Kunsthochschulen mit einem Motivationsschreiben, CV und einer Projektbeschreibung für die zweimonatige Residenz bewerben.
Gewünscht werden Bewerbungen aller Genres, die ein konkretes Projektvorhaben vorstellen können, das innerhalb der Residenzzeit erarbeitet und im Clusterhaus Köln ausgestellt wird. Ein weiteres Augenmerkmal liegt bei interaktiven und zur Partizipation anregenden Projekten oder bei Kooperationsvorhaben, in die die Start-up Unternehmen aus dem Clusterhaus integriert werden. Die Residenz bietet ein kostenfreies Atelier im Clusterhaus Köln (Im Klapperhof 7-23, 50670 Köln) sowie die Ausrichtung einer Veranstaltung (Ausstellung, Präsentation, Screening, etc.). Die Residenz kann bei Bedarf und Absprache um einen Monat verlängert sowie um weitere Events erweitert werden.

Weitere Informationen:

VG Bild+Kunst - Verkürzte Meldefristen 2017

Das Jahr 2017 stellt ein Übergangsjahr dar. Hier gilt folgendes:
Meldungen auf Papier für das Nutzungsjahr 2016 können vorgenommen werden bis zum
30. Juni 2017.
Wegen der Verkürzung der Meldefristen akzeptiert die Bild-Kunst einmalig für das Nutzungsjahr 2016 Onlinemeldungen bis zum
31. Juli 2017.
Bei Papiermeldungen ist maßgeblich der Posteingang in der Geschäftsstelle, der Poststempel ist nicht fristwahrend.
Bitte beachten Sie auch:
Der ehemalige Verteilungsplan 7 – Meldungen von Webseiten – ist rückwirkend für 2016 außer Kraft gesetzt worden. Ein neuer Verteilungsplan für Privatkopien aus digitalen Quellen (Bild/ Kunst) wird derzeit erarbeitet.

Sie können deshalb momentan keine Website-Nutzungen melden!

Sobald ein neuer Verteilungsplan und die entsprechenden Meldeverfahren in Kraft gesetzt sind, erhalten Sie die Gelegenheit, auch das Nutzungsjahr 2016 nach diesen neuen Regelungen zu melden.

Weitere Informationen:

Donnerstag, 2. März 2017

Stipendien des Goethe-Instituts für Villa Kamogawa in Kyoto, Japan

Vom 16. Februar bis zum 16. März 2017 können sich Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler aus den Sparten Architektur, Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Design, Film, Literatur, Musik und Kulturtheorie/-kritik für ein Stipendium des Goethe-Instituts für einen Aufenthalt in der Villa Kamogawa in Kyoto, Japan, bewerben.

Das Stipendium bietet die Möglichkeit, drei Monate lang in Kyoto ein Projekt mit besonderem Japanbezug umzusetzen oder weiterzuentwickeln. Dabei umfasst das Stipendium eine finanzielle Zuwendung von monatlich 2.500,- Euro, die Unterbringung in einem der Apartments der Villa Kamogawa, einen Reisekostenzuschuss sowie die Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Villa Kamogawa bei der Umsetzung eines Projekts. Für das Jahr 2018 werden insgesamt 12 Stipendien vergeben.

Bewerben können sich freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Deutschland. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium, eine freischaffende Tätigkeit. Sie sollten mit eigenen Werken und Publikationen bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.

Interessierte für das Jahr 2018 können sich bis zum 16. März 2017 unter www.goethe.de/villa-kamogawa online bewerben und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden.
 
Weitere Informationen:

Europäischer Gerichtshof bestätigt Rechtmäßigkeit von Strafzöllen

Der Europäische Gerichtshof hat in erster Instanz die Klage von 26 chinesischen und europäischen Photovoltaik-Unternehmen gegen die 2013 verhängten Anti-Dumping-Abgaben auf chinesische Photovoltaikmodule und Solarzellen abgewiesen, d. h. die erhobenen Strafzölle bis zu 65 % auf einzelne Produkte sind rechtens und keineswegs in unangemessener Weise überzogen.

Weitere Informationen:
http://www.sonnewindwaerme.de/photovoltaik/europaeischer-gerichtshof-bestaetigt-strafzoelle

Ausschreibung Drehbuch - Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein

Die Herstellung eines Drehbuchs für einen programmfüllenden oder in Ausnahmefällen die Stoffentwicklung für die Aus­­arbei­tung einer projektgerechten Beschreibung für programmfüllende Doku­mentarfilme kann mit einer Förderung in Form eines erfolgsbedingt rück­zahl­baren zins­losen Darlehens bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro unterstützt werden.
Das für den Antrag zuständige Gremium richtet sich nach den Her­­­stellungskosten des auf der Grundlage der Projektentwicklung entstehenden Films.

Gremium 1 für Projekte mit Herstellungskosten über 800.000 Euro
Einreichtermine Gremium 1
  • 26.01.17
  • 26.04.17
  • 13.09.17
    Gremium 2 für Projekte mit Herstellungskosten bis zu 800.000 Euro.
  • Einreichtermine Gremium 2
  • 01.03.17
  • 23.08.17
  • 22.11.17

  • Antragsteller können sein:
    • Autorinnen und Autoren
    • Produzentinnen und Produzenten
    Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit dem zuständigen Förderreferenten bis spätestens 14 Tage vor dem Einreichtermin.
    Weitere Informationen:
    http://www.ffhsh.de/de/foerderung/hamburg_schleswig_holstein/drehbuch.php