Die Kulturverwaltung des Berliner Senats gewährt – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – auch im Jahr 2017 zur Förderung von Berliner Künstlerinnen und Künstlern Zuschüsse für Projektvorhaben im Bereich der Bildenden Kunst. Gefördert werden Projekte, in denen besonders neuere, auch interdisziplinäre künstlerische Ansätze und innovative Positionen im Bereich der Bildenden Kunst zum Ausdruck kommen. Die Bandbreite reicht von Malerei, Bildhauerei, der künstlerischen Fotografie bis hin zu raumbezogenen künstlerischen Arbeiten, Performances und Arbeiten im Bereich der Medienkunst. Es kann sich dabei sowohl um Projekte von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern handeln als auch um Gruppenprojekte. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Antragstellerinnen/Antragsteller ihren 1. Wohnsitz in Berlin haben und die Ausstellung bzw. die Erstaufführung von künstlerischen Videos zwischen Februar und Dezember 2017 in Berlin durchgeführt wird. Der Ausstellungs- bzw. Aufführungsort in Berlin ist bereits bei der Antragstellung schriftlich nachzuweisen. Studierende sind von der Förderung ausgeschlossen. Bewerbungsschluss ist der 1. November 2016, 18.00 Uhr.
Weitere Informationen:
http://www.berlin.de/sen/kultur/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.519849.php