Brandenburgische Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Literatur (Lyrik, Prosa, Dramatik, Übersetzung), Bildende Kunst (u.a. Malerei, Grafik, Skulptur, Medienkunst und Fotografie), Musik (u.a. Komposition, Sounddesign, Soloinstrument, Dirigat) sowie Darstellende Kunst können sich ab sofort für das Jahr 2017 um die „Brandenburgischen Kunst-Förderpreise“ sowie um Auslandstipendien („InterStip“) beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bewerben. Darüber hinaus werden an brandenburgische, nationale und internationale Bewerberinnen und Bewerber bis zu 18 Aufenthaltsstipendien im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf vergeben. Für die Stipendienförderung stehen insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung.
Die „Brandenburgischen Kunst-Förderpreise“ (BKF) sind Arbeitsstipendien und sollen Künstlerinnen und Künstlern mit Wohnsitz oder Schaffensschwerpunkt in Brandenburg oder einem Projektvorhaben mit inhaltlichem Brandenburg-Bezug die Möglichkeit geben, sich auf ein konkretes künstlerisches Projekt zu konzentrieren. Zur Bewerbung um den Förderpreis ist daher ein Konzept für das Projekt einzureichen. Die Förderpreise für die Sparte Literatur (Lyrik, Prosa, Dramatik und Übersetzung) sind mit monatlich 830 Euro ausgestattet und werden für einen Zeitraum zwischen einem und vier Monaten vergeben. Die Förderpreise für alle anderen Sparten sind einmalig mit 2.200 Euro dotiert. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Februar 2017 in Potsdam statt.
Das „InterStip“ soll brandenburgischen Künstlerinnen und Künstlern mittels eines Zuschusses die Möglichkeit geben, im Ausland ein ganz konkretes Projekt auf Einladung und in Kooperation mit einer Kunst- oder Kultureinrichtung umzusetzen. Es enthält eine monatliche Barleistung von je 1.000 Euro sowie einen einmaligen Reise- und Sachkostenzuschuss von 1.500 Euro. Das InterStip wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gewährt.
Das Aufenthaltsstipendium im Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf wird an brandenburgische, nationale und internationale Künstlerinnen und Künstler vergeben und ist neben der freien Unterkunft und Verpflegung auf Schloss Wiepersdorf mit einer monatlichen Barleistung von 820 Euro und einem einmaligen Sachkostenzuschuss verbunden. Die Aufenthaltsstipendien werden für einen Zeitraum zwischen zwei und vier Monaten vergeben.
Über die Vergabe der Förderpreise und Stipendien entscheidet die Kulturministerin auf Empfehlung unabhängiger Fachjurys, die von ihr für jede Kunstsparte eingesetzt werden. Die Auswahl orientiert sich an der Qualität des geplanten Arbeitsvorhabens bzw. der bisherigen künstlerischen Arbeit. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2016.
Weitere Informationen:
http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/504893