Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens zwei Drittel ihres Stipendiums auf Solitude verbringen. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler in den Sparten Architektur (Entwerfen, Landschaftsplanung, Städtebauplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-Kunst), Darstellende Kunst (Bühnenbild, dramatische Texte, Dramaturgie, Musiktheater, Performance, Regie, Schauspiel, Tanz), Design (Mode-, Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign, Visuelle Kommunikation), Literatur (Essay, Kritik, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Interpretation, Klanginstallation, Klangperformance, Komposition) und Video/Film/Neue Medien (inkl. Videoinstallation, Fiktion und Dokumentarfilm). Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 35 Jahre sind. Sind sie älter als 35, sollte ihr Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:
Ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung.
Ein Stipendium in Höhe von Euro 1.150,- pro Monat sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise.
Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.
Zuschuss zu doppelter Haushaltsführung (Miet- oder Atelierkostenzuschuss); Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeuge und Instrumente nach und von Stuttgart; Projektförderung und einmaliger Materialkostenzuschuss; Beteiligung an den Krankenversicherungskosten bei ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern kommen.
Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.
Die nächste Ausschreibung für Stipendien in den Jahren 2017–2019 findet vom 1. September 2016 bis 30. November 2016 statt. Nur in diesem Zeitraum können sich Interessenten auf der Bewerbungswebseite der Akademie registrieren und das Bewerbungsformular downloaden.
Weitere Informationen:
http://www.akademie-solitude.de/de/stipendium/forderung/